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Pressemitteilung
04.05.2025
Nr. 77
Die Ministerin fügte hinzu: „Unser Ziel ist es, mehr freiberufliche Hebammen für die Geburtshilfe zu gewinnen und das Berufsbild zu stärken. Die bayerischen Förderprogramme wie der Hebammenbonus und die Niederlasssungsprämie konnten schon zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungssituation beitragen. So stieg die Zahl der freiberuflichen Hebammen in Bayern seit 2018 von 3.047 auf 3.659 (Stand Juli 2024).“
Gerlach erläuterte: „Der Hebammenbonus in Höhe von bis zu 1.000 Euro kann jährlich an alle Hebammen ausgezahlt werden, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Seit der Einführung wurde der Hebammenbonus bereits mehr als 6.000 Mal abgerufen. Die Förderung wurde Ende letzten Jahres um weitere drei Jahre verlängert.“
Gerlach fügte hinzu: „Mit dem weiteren Förderprogramm, der Niederlassungsprämie, soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden. Hierzu stehen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Seit Einführung 2019 haben insgesamt 832 Hebammen die Niederlassungsprämie in Anspruch genommen.“
Gerlach betonte: „Um die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten, unterstützt Bayern seine Kommunen seit 2018 mit dem ‚Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘. Landkreise und kreisfreie Städte können zur Stärkung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Mit der zweiten Säule des Geburtshilfe-Förderprogramms werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum so finanziell unterstützt, um Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen.“
Weitere Informationen zu Förderungen und Unterstützung für Bayerns Hebammen finden Sie unter www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/gesundheitsberufe/hebammen.
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