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Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzt sich bei der Bundesregierung für eine stärkere Unterstützung der niedergelassenen Ärzte ein. Gerlach betonte am Mittwoch mit Blick auf die Beratungen des Bundeskabinetts über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): „Es ist zwar positiv, dass nun endlich die Entbudgetierung für Hausärzte kommen soll. Doch das angedachte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz greift weiterhin deutlich zu kurz, um die niedergelassenen Ärzte und damit die ambulante Versorgung maßgeblich zu stärken. So braucht es unter anderem bessere Weiterbildungsförderungen für Ärzte und endlich klare Regulierungen für Medizinische Versorgungszentren, damit es nicht zu Abhängigkeiten von einem oder wenigen Leistungsanbietern kommt.“
Die Ministerin erläuterte: „In dem Entwurf fehlen hierzu Regelungen. Dabei hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach schon Ende 2022 angekündigt, profitorientierte Ketten von Arztpraxen stärker zu regulieren. Geschehen ist seitdem leider nichts.“
Gerlach fügte hinzu: „Bayern hat gemeinsam mit anderen Ländern bereits im Juni 2023 erfolgreich einen Antrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Darin schlagen wir eine Reihe von konkreten Maßnahmen vor, wie MVZ stärker reguliert werden sollten.“
Gerlach unterstrich: „Um Konzentrationsprozesse einzudämmen, sollten beispielsweise Höchstversorgungsanteile für Haus- und Fachärzte eingeführt werden. Auch sollten Krankenhäuser künftig nur räumlich begrenzt von ihrem Sitz ein MVZ gründen können – und nicht wie bisher bundesweit.“
Die Ministerin führte weiter aus: „Zudem muss die Förderung der ärztlichen Weiterbildung ausgeweitet werden, um auch in Zukunft eine ausreichende Zahl an hoch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten in der Versorgung zu haben. So können beispielsweise aktuell bundesweit pro Jahr nur 250 Kinder- und Jugendärzte über die Kassenärztlichen Vereinigungen bei ihrer Weiterbildung gefördert werden. Das ist viel zu wenig.“
Gerlach betonte: „Ich setze mich deshalb dafür ein, dass die Weiterbildungsförderung der Kinder- und Jugendmedizin wie bei der Weiterbildungsförderung der Allgemeinmedizin ohne Höchstzahl an Förderstellen ermöglicht wird. Denn Kinder- und Jugendärzte sind die Hausärzte für die Kleinen, und müssen genauso wohnortnah zur Verfügung stehen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „In Bayern haben wir bereits einiges unternommen, um die ambulante Versorgung zu stärken. So unterstützen wir bereits seit 2012 mit der Landarztprämie Mediziner, die sich im ländlichen Raum niederlassen, mit bis zu 60.000 Euro. Seit 2012 konnten wir damit schon 1.240 Niederlassungen und Filialbildungen fördern – davon alleine 840 Hausärztinnen und Hausärzte. Des Weiteren fördern wir Medizinstudierende, die bereit sind, nach dem Studium als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum tätig zu sein, mit einem Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat.
Gerlach erläuterte: „Außerdem haben wir zum Wintersemester 2020/2021 die Landarztquote eingeführt. Mit der Landarztquote werden bis zu 5,8 Prozent aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden. Zudem haben wir im April 2024 im Ministerrat beschlossen, die Landarztquote auf die Kinder- und Jugendmedizin auszuweiten. Dies soll langfristig die Kinder- und Jugendärztliche Versorgung auf dem Land stärken. Bei den Auswahlkriterien wurde bewusst auf die Abiturnote verzichtet. Denn nicht die Noten sind ausschlaggebend, ob jemand über die Landarztquote Medizin studieren darf, sondern die besondere Eignung und Motivation. Die ersten Absolventen werden ihre Arbeit voraussichtlich im Jahr 2031 aufnehmen.“
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