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Pressemitteilung
29.05.2025
Nr. 100
Gerlach ergänzte: „Ab dem Wintersemester 2025/26 können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den an ausländischen Hochschulen anfallenden Studiengebühren in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Semester erhalten.“ Die Vorbereitungen beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sollen in Kürze abgeschlossen sein.
Die Ministerin erläuterte: „Wir wollen für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Dafür brauchen wir mehr junge Medizinerinnen und Mediziner, die bereit sind, als Ärztinnen und Ärzte auf dem Land zu arbeiten – denn dort werden sie besonders gebraucht! Mit diesem Förderbaustein gehen wir einen neuen Weg.“
Gerlach erläuterte: „Mit unserem neuen Förderprogramm setzen wir uns ganz gezielt dafür ein, ärztlichen Nachwuchs für ländliche Regionen zu gewinnen. Wir wollen junge Menschen frühzeitig für eine Tätigkeit auf dem Land motivieren und ihnen auch jenseits der deutschen Zulassungsgrenzen eine Chance auf ein Medizinstudium geben.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Zehn Prozent dieser Stipendien sind speziell für angehende Kinder- und Jugendpsychiater reserviert, um auch in diesem wichtigen und sensiblen Bereich ärztliche Fachkräfte zu fördern, da es gerade hier am ärztlichen Nachwuchs fehlt.“
Gefördert wird das Studium der Humanmedizin an einer vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geprüften und anerkannten Hochschule eines EU-Mitgliedstaats oder eines Staats, mit dem aufgrund eines Abkommens Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit im Hochschulbereich besteht. Die Hochschule muss zudem mindestens ein bayerisches Krankenhaus als Kooperationspartner haben. Bislang erfüllen diese Kriterien die Hochschulen in Salzburg und Split.
Die Fördervoraussetzungen umfassen des Weiteren die Zusage zu einem Studienplatz der Humanmedizin ab dem Wintersemester 2025/26, ein Empfehlungsschreiben sowie die Immatrikulation an einer entsprechenden Hochschule. Zudem müssen die Förderempfänger mindestens die Hälfte ihrer Studienzeit am Standort des bayerischen Kooperationskrankenhauses verbringen und sich verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums die Facharztweiterbildung in Bayern zu absolvieren und anschließend mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum Bayerns fachärztlich tätig zu sein.
Gerlach fügte hinzu: „Bewerbungen für das neue Förderprogramm sind voraussichtlich ab 10. Juni beim LGL möglich. Wir möchten engagierte Medizinstudierende ermutigen, ihre ärztliche Ausbildung im Ausland zu absolvieren und anschließend in Bayern zu arbeiten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung überall in Bayern auch in Zukunft sicherzustellen.“
Weitere Infos werden voraussichtlich ab 10. Juni auf der Webseite des LGL bekanntgegeben.
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