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Pressemitteilung
06.07.2025
Nr. 125
Die Ministerin erläuterte: „Die Unterstützung durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen ist vielfältig möglich: Ehrenamtlich Tätige können beispielsweise Menschen mit Pflegebedarf zum Einkauf oder Gottesdienst begleiten oder mit ihnen gemeinsam kochen und spielen. Sie können Tätigkeiten im Haushalt erledigen oder pflegenden Angehörigen bei der Organisation des Pflegealltags helfen. Diese Unterstützung kann dabei ein- oder mehrmals pro Woche, regelmäßig oder flexibel erfolgen.“
Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, steht der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser kann auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen eingesetzt werden. Die Möglichkeit der Zahlung einer geringen Aufwandsentschädigung als symbolische Wertschätzung für die unterstützende Person erleichtert es Pflegebedürftigen, Hilfsangebote anzunehmen.
Gerlach betonte: „Für ältere und pflegebedürftige Menschen ist die Unterstützung durch Freunde, Bekannte oder Nachbarn eine wertvolle Entlastung, die weit über finanzielle Aspekte hinausgeht. Diese Form der Hilfe ermöglicht nicht nur ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung, sondern stärkt auch das soziale Miteinander. Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut – oft mit Unterstützung durch engagierte Angehörige und das persönliche Umfeld.“
Damit der Entlastungsbetrag für Angebote von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen eingesetzt werden kann, müssen sich diese über die Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern registrieren. Dies erfolgt überwiegend online über die Website https://www.einzelperson-bayern.de/.
In jedem Regierungsbezirk gibt es eine regionale Fachstelle für Demenz und Pflege, die Akteure inklusive ehrenamtlich tätige Einzelpersonen beim Auf- und Ausbau von Angeboten berät und unterstützt. Die Kontaktdaten können unter folgendem Link abgerufen werden: www.demenz-pflege-bayern.de/ueber-uns/regionale-fachstellen/
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