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Pressemitteilung
31.10.2025
Nr. 213
In Bayern sollen Opfer eines sexuellen oder körperlichen Übergriffs künftig die Möglichkeit haben, Spuren vertraulich sichern zu lassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Freitag hingewiesen. Die Ministerin erklärte: „Bayern hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie Medizinische Versorgungszentren ab dem 1. November Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung anbieten können. Das begrüße ich sehr.“
Gerlach erläuterte: „Menschen, die einen sexuellen oder körperlichen Übergriff erlitten haben, stehen oft erst einmal unter Schock. Betroffene können sich in dieser Ausnahmesituation nicht immer sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings ist es elementar, dass die Spuren der Tat gesichert werden, da sie später vielleicht in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Es ist ein wichtiger Schritt, dass Bayern nun die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat, Spuren vertraulich zu sichern, ohne sofort die Polizei einschalten zu müssen. Die Kosten werden anonymisiert durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wichtig ist jedoch, dass nun auch die medizinischen Einrichtungen mitziehen, denn die Bereitstellung der vertraulichen Spurensicherung beruht auf Freiwilligkeit.“
Bislang ist die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für Rechtsmedizin der LMU München sowie der Universität Würzburg möglich. Weitere Einrichtungen sollen folgen.
Gerlach betonte: „Um Gewaltopfern einen niederschwelligen Zugang zur vertraulichen Spurensicherung vor Ort zu ermöglichen, ist eine breite Teilnahme stationärer und ambulanter Leistungserbringer in allen Regionen Bayerns unabdingbar. Deshalb erhoffe ich mir eine rege Beteiligung seitens der Krankenhäuser, aber auch seitens der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Ich appelliere daher an alle geeigneten medizinischen Einrichtungen, dem Vertrag beizutreten!“
Das benötigte Untersuchungsmaterial kann ab November von teilnehmenden Einrichtungen angefordert werden. Die Kosten dafür werden vom bayerischen Gesundheitsministerium übernommen.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betonte: „Straftaten, die die sexuelle Unversehrtheit eines Menschen verletzen, sind zutiefst verwerflich und dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Jeder hat das Recht, respektiert und geschützt zu werden – wir müssen gemeinsam dafür einstehen. Betroffene sind oft lange traumatisiert. Umso wichtiger ist es, ihnen niederschwellig und diskret zu helfen. Es ist ein entscheidender Schritt, dass sich Betroffene von Gewalt vertraulich an Ärztinnen und Ärzte wenden können.“
Medizinische Einrichtungen, die die vertrauliche Spurensicherung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten möchten, können sich an das für sie regional zuständige Institut für Rechtsmedizin wenden. Ansprechpartner für Einrichtungen mit Sitz in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ist das Institut für Rechtsmedizin der LMU München. Einrichtungen mit Sitz in den Regierungsbezirken Unter-, Mittel- und Oberfranken wenden sich bitte an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg.
Eine Liste aller Einrichtungen, die die vertrauliche Spurensicherung anbieten, sowie weitere Informationen zu diesem Thema können künftig auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention eingesehen werden. Auch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert zu diesem Thema auf seiner Website.
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