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Pressemitteilung
28.09.2025
Nr. 182
Die Ministerin erläuterte: „Wir fördern innovative Praxisanleitungskonzepte, die anschließend veröffentlicht werden und als Best Practice dienen sollen. Ziel ist es, die Kompetenzen der Auszubildenden optimal zu fördern und zu entwickeln. Innovative Praxisanleitungen sind ein wichtiges Zeichen für eine starke generalistische Pflegeausbildung.“
Gerlach erklärte: „Die Praxisanleitung spielt eine entscheidende Rolle im Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung. Mit dem Praxisanleiterbonus möchten wir ein starkes Signal für Qualität und Innovation in der Praxisanleitung setzen. Ich rufe alle Praxisanleitenden auf, innovative und praktisch erprobte Konzepte vorzubereiten und einzureichen.“
Praxisanleitung richtet sich an Pflege-Auszubildende, die bei ihren Praxiseinsätzen in die pflegerischen Aufgaben eingewiesen werden. Diese Anleitung umfasst zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit durch Pflegefachkräfte, die die Qualifikation als Praxisanleitung erworben haben. Sie basiert auf einem Konzept, das Vorbereitung, gemeinsame Durchführung und eine Evaluation umfasst.
Bewerbungen werden bis zum 30. November beim Landesamt für Pflege angenommen. Die Bonuszahlung erfolgt bei entsprechender Wertigkeit des Praxisanleitungskonzeptes nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Ein Leitfaden zur Entwicklung von Praxisanleitungskonzepten sowie die zur Einreichung notwendigen Formulare und weitere Informationen stehen auf der Webseite des Landesamtes für Pflege unter https://www.lfp.bayern.de/pranbeip/ zur Verfügung. Das Programm wird auf Beschluss des Bayerischen Landtags aufgelegt.
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