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Pressemitteilung
11.07.2025
Nr. 127
Die Ministerin erläuterte: „Aktuell erlaubt das Jugendschutzgesetz, dass Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren bestimmte alkoholische Getränke in Begleitung einer sorgeberechtigten Person zum Beispiel in Gaststätten oder sonst in der Öffentlichkeit erwerben und trinken dürfen. Diese Ausnahme ist aus der Zeit gefallen und schwächt den Jugendschutz. Es ist deshalb wichtig, das ‚begleitete Trinken‘ abzuschaffen, denn diese veraltete gesetzliche Legitimation verharmlost, was Alkohol bei jungen Menschen anrichten kann. Deshalb hat Bayern beschlossen, heute eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen.“
Gerlach fügte hinzu: „Das Beisein der Eltern kann die Problematik sogar verschärfen. Denn dadurch wird den Kindern signalisiert, dass das Trinken von den Eltern unterstützt wird. Mein Ziel ist es, Jugendliche vor den gesundheitlichen Gefahren besonders des frühen Alkoholkonsums zu bewahren. Es geht nicht um Tradition, sondern um den Schutz unserer Kinder.“
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