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Das Bayerische Umweltministerium spricht sich für grundlegende Nachbesserungen bei der EU-Wiederherstellungsverordnung insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung aus. Ein entsprechender Antrag wird auf der aktuellen Umweltministerkonferenz (UMK) behandelt. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: „Die EU hat mit der Wiederherstellungsverordnung ein Bürokratiemonster geschaffen. Die Verordnung spaltet Naturschutz und Landwirtschaft, statt deren Ziele zu vereinen. Wir brauchen weniger statt mehr Überwachungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten. Der Zeitrahmen für die Erreichung der Ziele ist unrealistisch und die Finanzierung völlig ungeklärt. Die Verordnung sollte grundlegend überarbeitet und gestoppt werden, bis die offenen Fragen insbesondere zur Finanzierung geklärt sind. Jetzt ist der Bund gefordert, sich bei der EU für eine Verringerung der bürokratischen Verpflichtungen und eine substanzielle Mitfinanzierung bei Personal und Umsetzung einzusetzen.“ Gemäß der EU-Wiederherstellungsverordnung müssen die Mitgliedstaaten unter anderem strenge Überwachungs- und Berichtspflichten erfüllen. Die Umweltministerkonferenz findet unter dem Vorsitz des Saarlands vom 14. bis 16. Mai in Orscholz statt.
Gleichzeitig wirbt das Umweltministerium beim Bund weiterhin dafür, den kooperativen Naturschutz wieder zu stärken. Glauber: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe. Dabei setzen wir auf den bayerischen kooperativen Weg. Die Naturschutzverbände und die Landwirtschaft sind starke Partner für den Naturschutz in Bayern. Aber wir brauchen auch wieder den Bund als zuverlässigen Partner. Die in der zurückliegenden Legislaturperiode vorgenommenen Kürzungen beim kooperativen Naturschutz müssen zurückgenommen werden. Die Kürzungen des Bundes haben die zentralen Naturschutzförderprogramme in Bayern massiv getroffen, die mit Bundesmitteln kofinanziert werden.“ Die Kürzungen des Bundes bei der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) haben dazu geführt, dass in Bayern seit 2024 jährlich Bundesmittel von rund sechs Millionen Euro für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege fehlen und damit bis jetzt insgesamt ein zweistelliger Millionenbetrag.
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