HINTERSBERGER APPELLIERT AN ARBEITGEBER: STEIGEN SIE JETZT EIN! ELSTAM-VERFAHREN WIRD ZUR PFLICHT
ELStAM steht für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, spätestens für die letzte Lohnabrechnung des Jahres 2013 die ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzurufen. Hierfür sind eine geeignete Software und eine Registrierung für ein Organisationszertifikat im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de erforderlich, soweit nicht ein Steuerberater oder ein anderer Dienstleister die Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernimmt. Als kostenlose Software für den Datenabruf stellt die Finanzverwaltung das PC-Programm ElsterFormular zur Verfügung. Dieses ist auf CD-ROM im Finanzamt oder zum Download unter www.elster.de erhältlich. Des Weiteren stehen auf dem Markt diverse kommerzielle Lohnbuchhaltungsprogramme mit ELStAM-Unterstützung zur Verfügung.
„Die Steuerverwaltung bittet alle Arbeitgeber, rechtzeitig die ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzurufen. Dies liegt im Interesse aller Beteiligten“, so Hintersberger abschließend.
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