Hinweis auf Termine von Ministerpräsident Dr. Markus Söder
Am Dienstag, 8. Mai 2018, 10.00 Uhr, leitet Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Sitzung des Ministerrates in der Staatskanzlei. Das Kabinett berät unter anderem über die Einführung des bayerischen Familiengelds, den Ganztagsausbau im Grundschulalter, eine Qualitätsoffensive für Kindertageseinrichtungen, die Einführung eines Hebammenbonus und den 2. Nachtragshaushalt 2018.
Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen informieren Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Sozialministerin Kerstin Schreyer und Finanzminister Albert Füracker
im Rahmen einer Pressekonferenz
um 13.00 Uhr
in Sitzungssaal S 103 der Staatskanzlei.
Hinweis für Berichterstatter:
Zu Beginn der Kabinettssitzung sind Bildaufnahmen möglich. Bitte Presseausweis und amtlichen Lichtbildausweis bereithalten. Gegebenenfalls finden am Einlass stichprobenartig Taschenkontrollen statt.
Um 18.00 Uhr lädt Ministerpräsident Dr. Markus Söder anlässlich des 25jährigen Bestehens des Landesfeuerwehrverbands zu einem Staatsempfang im Antiquarium der Residenz.
Hinweis für Berichterstatter:
Medienvertreter und insbesondere Bildberichterstatter sind herzlich eingeladen. Bitte Presseausweis und amtlichen Lichtbildausweis bereithalten. Gegebenenfalls finden am Einlass stichprobenartig Taschenkontrollen statt. Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung per E-Mail unter medienbetreuung@stk.bayern.de gebeten.
Am Mittwoch, 9. Mai 2018, 9.30 Uhr spricht Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf der Landkreisversammlung des Bayerischen Landkreistages in der Fuggerhalle in Weißenhorn im Landkreis Neu-Ulm.
Um 13.00 Uhr empfängt Ministerpräsident Dr. Markus Söder Mannschaft, Trainer und Betreuer sowie Mitglieder der Vereinsführung und Fans des FC Bayern München in der Bayerischen Staatskanzlei. Die Spieler und das Trainerteam werden für den Gewinn der Deutschen Meisterschaft in der Saison 2017 / 2018 geehrt.
Wichtiger Hinweis für Berichterstatter:
Medienvertreter sind herzlich willkommen. Aus organisatorischen Gründen benötigen alle Berichterstatter einen Akkreditierungsausweis der Bayerischen Staatskanzlei. Eine Akkreditierung kann bis spätestens Dienstag, 8. Mai 2018, 10.00 Uhr per E-Mail an medienbetreuung@stk.bayern.de beantragt werden. Auf die notwendigen Akkreditierungsangaben hat die Staatskanzlei bereits mit Pressemitteilung Nr. 85 vom 4. Mai 2018 hingewiesen.
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