Innovatives und kostengünstiges Bauen / Neuer „Gebäudetyp E“ / Antrag bei der Justizministerkonferenz für einen zivilrechtlichen Rahmen / Justizminister Eisenreich: „Unser Ziel ist mehr bezahlbarer Wohnraum – und zugleich …
Das Bauen in Deutschland ist seit jeher durch DIN-Normen und Bauvorschriften begrenzt. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Ein Übermaß an DIN-Normen und Bauvorschriften kann Bauherren in Deutschland jedoch zu sehr einschränken. In der deutschen Baubranche wurden laut ifo Institut im vergangenen Jahr ungewöhnlich viele Bauprojekte storniert. In Zeiten anhaltender Wohnungsnot bereiten die Länder derzeit die Einführung eines neuen „Gebäudetyps E“ vor, der auf einen innovativen Vorschlag der Bayerischen Architektenkammer zurückgeht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „‘E‘ steht dabei für einfach oder experimentell. Fachkundige Bauherren sollen von festgelegten technischen Normen abweichen können – soweit Sicherheitsbelange, wie beispielsweise der Brandschutz oder die Standsicherheit, nicht beeinträchtigt werden. Ziel ist es, einfacheres kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen und damit mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien und Normalverdiener zu schaffen. Einfache Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt gibt es nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Der neue Gebäudetyp könnte dabei ein Baustein sein.“
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Die allermeisten Normen, die beim Bau beachtet werden müssen, betreffen vor allem das privatrechtliche Bauverhältnis. Das Gebäude gilt nur dann als mangelfrei, wenn sie eingehalten sind. Jahr um Jahr kommen aber immer mehr DIN-Vorschriften hinzu. Das ist auch ein Baukostentreiber. Deshalb brauchen wir Wege, um am Bau wieder mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Es muss möglich und vor allem praktikabel sein, dass sich fachkundige Bauherren gegen nicht zwingend erforderliche Standards entscheiden und den Bau den eigenen, individuellen Ansprüchen anpassen. Wichtig ist dabei, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen allen Baubeteiligten rechtlich sinnvoll handhabbar ist.“
Bayern und Baden-Württemberg bringen dazu bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister in Berlin (25./26. Mai) einen Antrag ein, der darauf abzielt, das Vorhaben zivilrechtlich zu begleiten und zu fördern.
Eisenreich: „Der neue Gebäudetyp E wirft eine Reihe komplizierter zivilrechtlicher Fragen – beispielsweise im Bauvertrags-, Kauf-, und Haftungsrecht – auf. Deshalb müssen die Interessen aller Beteiligten geschützt werden – vom Architekten bis zum Auftraggeber, vom Käufer bis zum Mieter. Rechtsunsicherheit darf es nicht geben. Bayern fordert daher, dass das Bundesjustizministerium, zeitnah die zivilrechtlichen Regelungen prüft und falls nötig einen Gesetzesvorschlag vorlegt.“
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