Integrationsministerin Müller: „Wir vereinfachen Beratungsstruktur im Asyl- und Integrationsbereich und schaffen Beratung ‚aus einem Guss‘“ – Asyl
Aus zwei mach eins: Bayern vereinfacht die Beratungsstruktur im Asyl- und Integrationsbereich. 2018 legen wir Asylsozialberatung und Migrationsberatung im Freistaat zusammen. Ab sofort sind bayernweit dann einheitlich Flüchtlings- und Integrationsberater tätig. Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller erklärte: „Ob im Asylverfahren, abgelehnt, geduldet oder anerkannt, ob EU-Ausländer oder Flüchtling: In jedem Fall entstehen für die Betroffenen viele Fragen. Wir lassen die Menschen damit nicht allein. Im Gegenteil: Der Freistaat fördert bayernweit umfassende Beratungsangebote. Allein 2018 stehen dafür rund 28 Millionen Euro zur Verfügung.“ Der Schwerpunkt lag bislang auf der Asylsozialberatung. Doch nun rückt die Betreuung der Bleibeberechtigten immer mehr in den Vordergrund. „Mit der Zusammenlegung von Asylsozialberatung und Migrationsberatung stellen wir weiterhin eine flächendeckende Beratung sicher. Ab sofort gibt es die Beratung ‚aus einem Guss‘. Davon profitieren die Migrantinnen und Migranten, aber auch die Beratungsstellen“, so die Ministerin.
Seit vielen Jahren werden Migrantinnen und Migranten in Bayern kompetent und einzelfallbezogen beraten. Hier hatten sich zwei starke Säulen entwickelt. Zum einen die Asylsozialberatung. Zum anderen die Migrationsberatung, die vor allem die neu zugewanderten Menschen mit Migrationshintergrund und dauerhaftem Bleiberecht beriet. Die Migrationsberatung finanziert sich grundsätzlich aus Bundesmitteln. Ergänzend hat der Freistaat 2017 rund 100 Stellen zusätzlich gefördert. Doppelt so viele wie noch 2015. Nun werden beide Beratungsstränge vereint.
Möglich macht dies eine neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie. Darin ist auch eine Regelung enthalten, die den Beratungsträgern den Übergang erleichtert. So wurde zugesichert, dass im Jahr 2018 alle bestehenden Personalstellen weitergeführt werden können. Die Träger müssen nur diejenigen Stellen abbauen, die nach der auslaufenden Asylsozialberatungsrichtlinie ohnehin hätten abgebaut werden müssen. „Mit der Zusammenlegung kommen wir auch einem oft geäußerten Wunsch nach. Gleichzeitig haben wir für 2018 einen weitgehenden Bestandsschutz bei den bestehenden Stellen geschaffen“, so Müller abschließend.
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