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(5.6.2025) München – Zu den jüngsten Äußerungen des Bayerischen Wirtschafts- und Jagdministers Hubert Aiwanger zum Wolf erklärt Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Der Wolf spielt in vielen Märchen die Hauptrolle. Sie eignen sich – egal ob alt oder neu – nicht für ein rechtssicheres Bestandsmanagement zur Eingrenzung der Wolfspopulation. Das funktioniert flächendeckend nur mit tragfähigen, rechtlich sauberen Lösungen. Die Aufnahme ins bayerische Jagdrecht wäre reine Symbolpolitik, solange der Bund nicht den, günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland feststellt. Ich stehe für rechtlich sauberes und gegenüber den Betroffenen ehrliches Regierungshandeln – und ein solches war bislang immer Markenzeichen der gesamten Bayerischen Staatsregierung.“
Seit Jahren steht das Landwirtschaftsministerium unter Leitung von Staatsministerin Kaniber an der Seite der Weidetierhalter – mit klarem Kurs und dem nötigen langen Atem, den das völkerrechtlich und europäisch verankerte Artenschutzrecht nun einmal erfordert.
„Der Erfolg gibt uns recht: Dank unseres massiven Drängens und der jahrelangen Vorarbeit wird der Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene abgesenkt. Ich begrüße die heutige Entscheidung des Rats sehr. Das war aber kein Zufallsfund im Jagdrucksack des Kollegen Aiwanger, sondern das Ergebnis harter Arbeit über viele Etagen – auf europäischem Parkett, im Bundesrat und beim Bund“, so Kaniber.
Der Bund hat unter der neuen Bundesregierung bereits zugesagt, zügig den Schutzstatus im Bundesrecht abzusenken und den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen. „Warum also parallel bayerische Gesetzesentwürfe stricken, während der Bund bereits liefert? Statt rechtliches Ping-Pong zu spielen, müssen wir abgestimmt alles tun, um rasch zu gezielter Regulierung zu kommen.“ Eine einheitliche Regelung spart zudem Bürokratie, vermeidet Widersprüche und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
„Auf Bundesebene bin ich heute erneut aktiv und spreche mit dem neuen Bundesminister Alois Rainer auch über den Wolf. Klar ist: Wir brauchen natürlich ein aktives Bestandsmanagement. Und dafür muss der Wolf auch bejagt werden können. Mit der Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie und einer bloßen Aufnahme ins Jagdrecht ist es aber nicht getan. Ohne Feststellung des günstigen Erhaltungszustands sind wieder nur ganz begrenzte Einzelabschüsse möglich, das notwendige aktive Bestandsmanagement wäre weiter nicht zulässig“, so die Agrarministerin.
„Die Pläne des Jagdministeriums für einen bayerischen Alleingang wären nicht nur ein verfassungsrechtliches Experiment, sondern bringen am Ende auch nichts – außer billiger Schlagzeilen“, so die bayerische Landwirtschaftsministerin. Und weiter: „Die Geduld unserer Bauern ist beim Wolf nicht unendlich – und meine auch nicht. Aber die Tierhalter erwarten zu Recht, dass wir keine Showpolitik machen, sondern mit Maß, Mut und rechtlicher Substanz handeln. Das machen wir. Seit Tag Eins.“
Abschließend mahnt Kaniber zur politischen Verantwortung: „Die Weidetierhaltung stirbt nicht am Wolf allein – sondern auch an leerem Getöse. Wer wirklich helfen will, der arbeitet mit, statt Nebelkerzen zu werfen.“
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