MASTERPLAN FÜR SPARERINNEN UND SPARER – Bayern beschließt Bundesratsinitiative, um Kleinsparer vor Negativzinsen zu schützen und Aktiensparen attraktiver zu machen
Mit ihrer Bundesratsinitiative setzt sich die Staatsregierung dafür ein, die Weitergabe von Negativzinsen an Bankkunden einzuschränken. Zumindest bedarf es einer Abfederung der Belastungswirkungen über das Steuerrecht, die auch für Kleinsparer ohne positive Kapitalerträge liquiditätswirksam wird. Darüber hinaus soll das Aktiensparen attraktiver werden, indem einerseits der Sparer-Pauschbetrag angehoben wird, andererseits langfristig gehaltene Aktien im Privatvermögen wieder steuerfrei veräußert werden können. „Seit Einführung der allgemeinen Veräußerungsgewinnbesteuerung bei privaten Kapitalanlagen hat die Attraktivität von Aktieninvestments erheblich gelitten. Das wollen wir korrigieren,“ erläuterte Füracker. Nicht zuletzt sieht der Masterplan vor, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitallebensversicherungen zu verbessern. Vorschlag ist, die Erträge bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung frühestens mit 62. Jahren wieder steuerfrei zu stellen.
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