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Der Bundesrat berät an diesem Freitag erstmals den Gesetzesentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Vollendung der Mütterrente. Für Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf ist das ein wichtiger Meilenstein: „Die Reform des Sozialstaats hat begonnen. Wir packen an beim Thema Rente. Wir schaffen Sicherheit und Glaubwürdigkeit in das Rentensystem, indem das Mindestrentenniveau weiterhin gesichert wird. Für mich steht außer Frage, dass wir eine große Rentenreform in Deutschland brauchen. Wir brauchen Verlässlichkeit in der Rente und ein austariertes Verhältnis von Rentenbeiträgen und Versicherungsleistungen. Für Menschen, die freiwillig länger arbeiten möchten, muss das leichter werden.“
Insbesondere die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten liegen Scharf, amtierende Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), am Herzen: „Die Mütterrente wird vollendet und eine schreiende Ungerechtigkeit in der Rentenpolitik endlich beseitigt. Die Mütterrente ist eine große Errungenschaft. Sie ist eine wichtige Anerkennung der Lebensleistung von Müttern und mein sozialpolitisches Herzensanliegen. Alle Mütter erhalten unabhängig vom Geburtsjahr zukünftig drei Rentenpunkte. Das ist glaubwürdig, schafft Vertrauen, Sicherheit und wirkt der Altersarmut von Frauen entgegen.“
Der Gesetzentwurf beinhaltet drei Punkte:
1. Das bislang bis zum Jahr 2025 geltende Mindestrentenniveau von 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 gesetzlich gesichert, um Verlässlichkeit und Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu gewährleisten. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen werden durch Steuermittel des Bundes ausgeglichen, um Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden.
2. Mütterrente III: Die Kindererziehungszeiten für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder werden ab dem 1. Januar 2027 um sechs Monate auf dann drei Jahre (bislang 2,5 Jahre) verlängert, um sie mit ab dem Jahr 1992 geborenen Kindern gleichzustellen. Mangels technischer Umsetzbarkeit durch die Deutsche Rentenversicherung zum 1. Januar 2027 wird die Mütterrente III erst ab dem 1. Januar 2028 im Regelbetrieb ausgezahlt. Für bereits laufende Bestandsrenten mit Rentenbeginn bis 31. Dezember 2027 wird die Mütterrente für das Jahr 2027 dann im Jahr 2028 rückwirkend nachgezahlt.
3. Das Anschlussverbot für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird aufgehoben. Für Rentner wird eine Ausnahme von dem bislang geltenden Anschlussverbot geschaffen. Dies ermöglicht eine Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
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