
Familie, Arbeit und Soziales
Bayern ist Familienland. Denn wir investieren wie kein anderes Land in unsere Familien. Ein Markenzeichen Bayerns sind die Wertschätzung der Leistung der Eltern, die Stärkung der Elternkompetenz und -beteiligung, die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebots sowie die Gewährleistung, dass Kinder und junge Menschen in Bayern gut aufwachsen können. Dafür wollen wir Eigenverantwortung stärken, Hilfe zielgenau anbieten und gute Rahmenbedingungen für Familien bereitstellen. So lässt es sich in Bayern für Kinder und Familien gut leben!
Bayern ist Chancenland. Denn der bayerische Arbeitsmarkt behauptet seit Jahren die bundesweite Spitzenposition. Das ist der Bayern-Zweiklang: Bundesweit höchste Erwerbstätigenquote und niedrigste Arbeitslosenquote. Dies ist der Erfolg starker und innovativer Unternehmen, engagierter und qualifizierter Menschen, aber auch einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik und starker Sozialpartnerschaft.
Bayern. Gemeinsam. Stark! Damit unser Bayern weiterhin so vielfältig und menschlich bleibt, fördern wir das soziale Miteinander in allen Bereichen: zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, für die rund 4,7 Millionen ehrenamtlich Tätigen, für eine aktive Senioren- und Generationenpolitik, für die Opfer von Gewalt oder für eine moderne Frauenpolitik sowie für deutsche Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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Familie
Bayern: Familienland Nr. 1 – Bayern investiert wie kein anderes Land in seine Familien.
Unsere Leistungen für Familien sind vielfältig. Sie reichen von Beratungs- und Bildungsangeboten für Eltern (zum Beispiel Eltern- und Familienbildung) über materielle und finanzielle Unterstützung, einem qualitätsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder verschiedener Altersgruppen, Angeboten der Jugendarbeit, über zielgruppenspezifische Angebote wie die Jugendsozialarbeit bis hin zu den Hilfen zur Erziehung oder auch den Maßnahmen des Kinder- und des Jugendschutzes.
Im Haushalt des Bayerischen Familienministeriums sind in 2025 dafür etwa 5 Milliarden Euro vorgesehen.
Der Bayerische Ministerrat hat im November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Familien- und Krippengeld sollen künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst werden. Für Kinder, die seit dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden. Die durch die Umstellung freiwerdenden Mittel fließen zusätzlich in das System der Kinderbetreuung. Schon jetzt setzen wir für die Kindertagesbetreuung jährlich rund 3,6 Milliarden Euro ein.
Familien und Kommunen können sich auch beim Thema Ganztagsbildung und -betreuung auf den Freistaat verlassen. Die Bayerische Staatsregierung hat ein Ganztagsversprechen gegeben: Für jeden Ganztagsplatz, den die Kommunen bis 2029 schaffen, garantiert der Freistaat finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten.
Junge Familien sollen zudem durch den Austausch in nachbarschaftlichen Netzwerken gegenseitige Unterstützung im Alltag erfahren. Mütter- und Väterzentren sind hier z. B. mit „offenen Treffs“ ein niedrigschwelliges Angebot, das vom Bayerischen Sozialministerium gefördert wird. Zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme stehen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zudem flächendeckend rund 180 multidisziplinär ausgestattete
Jugend- und Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung. Der Freistaat fördert diese Struktur seit über 50 Jahren freiwillig im Rahmen des Erziehungsberatungsförderprogramms.
Antworten zu allen Fragen rund um die Familie bietet das Infoportal Familienland Bayern.
Mit dem „Familienpakt Bayern“ unterstützt der Freistaat gemeinsam mit der bayerischen Wirtschaft Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darin, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit voranzutreiben. Dadurch soll die Arbeitswelt besser an die Belange von Familien angepasst werden. Darauf arbeiten im Rahmen des Familienpaktes mittlerweile über 1.500 bayerische Unternehmen aktiv hin. Eine Anmeldung zur kostenfreien Mitgliedschaft ist möglich unter:
www.familienpakt-bayern.de
Arbeit
Bayern ist Chancenland: Bester Arbeitsmarkt – starke berufliche Bildung
Der bayerische Arbeitsmarkt behauptet seit Jahren auch trotz konjunktureller Dellen bundesweit die Spitzenposition. Das ist der Bayern-Zweiklang: Bundesweit höchste Erwerbstätigenquote und niedrigste
Arbeitslosenquote. Dies ist der Erfolg starker und innovativer Unternehmen, engagierter und qualifizierter Menschen, aber auch einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik und starker Sozialpartnerschaft.
Bayern hat auch den niedrigsten Anteil Langzeitarbeitsloser an allen arbeitslosen Menschen. Damit diese am Arbeitsmarkt teilhaben können, unterstützt Bayern sie mit passgenauen Angeboten.
Denn gerade arbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen bzw. Leistungsschwächere benötigen besondere Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Verantwortlich für die Eingliederung Arbeitsloser sind vorrangig die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Der Freistaat flankiert deren Arbeit.
So verfügt Bayern mit dem Arbeitsmarktfonds (AMF) über ein auf Landesebene einmaliges Förderinstrument. Er ist das zentrale Förderinstrument bayerischer Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung von arbeitslosen und unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen.
Daneben profitiert Bayern seit Jahrzehnten vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Er ist das bedeutendste europäische Förderinstrument, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Beschäftigung zu fördern und in Bildung zu investieren.
Die Digitalisierung ist neben der Dekarbonisierung und dem demografischen Wandel (Stichwort 3D-Transformation) der Megatrend der heutigen Zeit. Beschäftigte und Unternehmen müssen sich fit für den Wandel machen. Berufliche Weiterbildung gewinnt hier immer mehr an Bedeutung – zur Sicherung der Fachkräfte der Zukunft. Mit dem gemeinsam mit der Wirtschaft, der Arbeitsverwaltung und den Gewerkschaften ins Leben gerufenen „Pakt für berufliche Weiterbildung“ unterstützt die Bayerische Staatsregierung Beschäftigte und Unternehmen, um deren Weiterbildungsbereitschaft zu stärken. Zentrale Maßnahmen sind das kostenfreie Beratungsangebot der bayernweit tätigen Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren sowie das Weiterbildungsportal
kommweiter.bayern.de.
Berufliche Bildung ist ein weiterer Grundstein für ein erfolgreiches Berufsleben. Der Berufsorientierung kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung mit der Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ ins Leben gerufen. Sie unterstützt mit zahlreichen Maßnahmen wie der Internetplattform
BOBY die frühzeitige, individuelle berufliche Orientierung junger Menschen. Und mit der
BERUFSBILDUNG veranstaltet die Bayerische Staatsregierung alle drei Jahre die einzigartige Berufsorientierungsmesse mit Fachkongress in Nürnberg. Die nächste Messe wird vom 8. bis 11. Dezember 2025 stattfinden.
Im Rahmen der Fachkräftesicherung spielt gerade auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eine wichtige Rolle. Bei allen Fragen rund um das Anerkennungsverfahren stehen die Beratungsstellen der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft – bfz, die
Beratungsstellen des IQ-Netzwerks sowie die
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) den Anerkennungssuchenden sowie interessierten Unternehmen zur Seite. Seit 1. Juli 2023 arbeitet die KuBB im Rahmen der „fast lane“ für ausländische Pflegefachkräfte noch enger als bisher mit der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und dem Landesamt für Pflege (LfP) zusammen, bei dem die Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte zentralisiert wurden, und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren.
Mit der Einführung einer generellen „fast lane“ geht die Bayerische Staatsregierung noch einen Schritt weiter: Bis zum 1. Juli 2025 werden die Zuständigkeiten für die Berufsanerkennung in Bayern jeweils auf eine zentrale Anerkennungsstelle pro Beruf zentralisiert. Ziel ist ein landesweit einheitliches, transparentes und beschleunigtes Verfahren. Ergänzend dazu werden künftig alle Einreiseverfahren im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der ZSEF gebündelt und die Zusammenarbeit zwischen ZSEF, KuBB und den Anerkennungsstellen weiter intensiviert, um die Verfahren effizienter und reibungsloser zu gestalten.
Und damit es gelingt, die Beschäftigungssituation von älteren Menschen zu verbessern und ihnen eine lange Erwerbstätigkeit bei guter Gesundheit und Motivation zu ermöglichen, wurde 2011 die Initiative „Ältere und Arbeitswelt“ ins Leben gerufen.
Links: Arbeit
Soziales
Bayern: Unser Sozialstaat ist vielfältig
Unser soziales Bayern ist vielfältig! Die Politik für Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Thema der bayerischen Sozialpolitik. Allein für die Behindertenhilfe (zum Beispiel Blindengeld, Ausgleichsabgabemittel für Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung) stellt das Bayerische Sozialministerium im Jahr 2025 rund 542 Millionen Euro bereit. Bayernweit betragen die Fördermittel und Leistungen für Menschen mit Behinderung insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro pro Jahr.
Mit dem Programm „Bayern barrierefrei“ treibt Bayern den Abbau von Barrieren voran. Der Freistaat stellte für das Programm „Bayern barrierefrei“ allein von 2015 bis 2025 Mittel in Höhe von 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
In Bayern betätigen sich 41 Prozent der über 14-Jährigen ehrenamtlich. Der Freistaat Bayern unterstützt die Ehrenamtlichen, indem er gemeinsam mit den Kommunen gute Rahmenbedingungen für sie schafft (zum Beispiel Ehrenamtskarte,
Ehrenamtsnachweis,
Ehrenamtsversicherung,
GEMA-Pauschalvertrag für ehrenamtliche Organisationen, Förderung von Zentren für lokales Freiwilligenmanagement und
Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern. Daneben gibt es die
Ehrenamtsbeauftragte als unabhängige Ansprechpartnerin.
Ältere Menschen sollen ein möglichst aktives und selbstbestimmtes Leben führen können. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt deshalb das selbstbestimmte Wohnen im Alter und stärkt auch die Seniorenpolitik in den Kommunen, , insbesondere über die Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“. 2023 wurde im Zuge des Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetztes (BaySenG) der Landesseniorenrat Bayern geschaffen mit dem Ziel, die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am politischen und sozialen Leben weiter zu fördern.
Und mit einer aktiven Generationenpolitik werden das Miteinander und die gegenseitige Unterstützung von jüngeren und älteren Menschen in Bayern belebt. Ein Schwerpunkt der bayerischen Generationenpolitik sind deshalb die Mehrgenerationenhäuser.
Seit 2022 gibt es den Social-Startup-Hub Bayern (SSHB), der vom Bayerischen Sozialministerium gefördert wird. Er ist die zentrale Anlaufstelle für alle angehenden Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer im Vorgründungsbereich, baut Brücken und vernetzt Akteure. Und mit seinen Regionalzentren trägt der SSHB sein Angebot noch stärker in die Fläche.
Bayern steht fest an der Seite der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler und fördert ihre Anliegen wie kein anderes Bundesland.
Alle Menschen in Bayern sollen gewaltfrei leben und sich über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote informieren können. Hierzu setzt der Freistaat Bayern u.a. das Konzept „Bayern gegen Gewalt“ um. Umfassende Informationen bietet das Info-Portal bayern-gegen-gewalt.de.
Daneben können sich seit August 2023 Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt an die Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt (AOsM) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) wenden. Sie dient als Erstanlaufstelle für alle Betroffene, nimmt deren Anliegen auf, ordnet sie ein und vermittelt dann an passende Stellen im Hilfesystem.
Bayern setzt zudem im Zuge der Radikalisierungsprävention mit vielfältigen Maßnahmen ein klares Zeichen gegen jegliche Form von Extremismus und Antisemitismus.
Weiterhin ist das Bayerische Sozialministerium für die Koordinierung der landesweiten Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig, der Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen steht dabei an erster Stelle.
Mit dem LSBTIQ-Netzwerk in Bayern fördert und koordiniert das Bayerische Sozialministerium den Auf- und Ausbau einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur für LSBTIQ (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intersexuell und queer) regional und bayernweit. Zudem wurde als erster Schritt für die Umsetzung der Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung der
„Bayerische Aktionsplan QUEER. Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden.“ gestartet.
Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der wir alle arbeiten müssen. Nur gemeinsam – Frauen und Männer – werden wir Zukunft erfolgreich gestalten. Alle Menschen sollen das Leben führen können, das sie möchten – frei und selbstbestimmt. Um strukturelle Barrieren zu beseitigen und nachhaltige Veränderungen zu erzielen, fördert Bayern eine moderne Frauenpolitik und setzt sich für gleiche Chancen von Frauen und Männern ein.
Kurzum: Unser soziales Bayern ist vielfältig. Wir stärken den Zusammenhalt.
Bayern. Gemeinsam. Stark.