Pressemitteilungen
Wer entscheidet über lebenserhaltende Maßnahmen in der Klinik? Wer kümmert sich um meine Finanzen, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Die bayerische Justiz setzt beim Thema rechtliche Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung vor allem auf eine breite Information der Menschen. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich stellte das Maßnahmenbündel heute (8. Juli) im Ministerrat vor. Eisenreich: „Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer Demenz. Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Es ist mir als Justizminister ein besonderes Anliegen, die Menschen in Bayern über diese wichtigen Themen zu informieren.“ Selbst ein Ehegatte darf seine Partnerin laut Gesetz nur für maximal sechs Monate in bestimmten Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertreten, wenn diese selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen. Deshalb sollte jeder rechtzeitig vorsorgen, um sich, seine Angehörigen und Partner und auch Ärzte in Ausnahmesituationen zu entlasten.“
Neben einer kontinuierlich aktualisierten Broschüren-Reihe zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (auch in leichter Sprache) setzt die Justiz auch auf digitale Information. Mit einer Reihe von Videobeiträgen will Minister Eisenreich den Weg zur selbstbestimmten Vorsorge erleichtern. In kurzen und klar verständlichen Beiträgen beantwortet die Journalistin Helene Reiner, u. a. Gründerin der preisgekrönten „News-WG“ des Bayerischen Rundfunks, Fragen zu juristischen Themen, die die Menschen in ihrem Alltag beschäftigen. Dazu gehört auch das Thema „Rechtliche Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“. Die Mittel für die Informationsfilme hat der Bayerische Landtag auf Grundlage einer Fraktionsinitiative von CSU und Freien Wählern zur Verfügung gestellt. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag Petra Guttenberger: „Im digitalen Zeitalter sind Videos ein wichtiges Medium, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger schnell und effizient zu erreichen, zu informieren und den Menschen eine verlässliche Entscheidungsbasis zu geben. Dies gilt insbesondere im sensiblen Bereich der Vorsorge.“
Die Justiz ermutigt ferner die Hausärzte in Bayern, die zielgerichtete Information der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Dazu hat das Justizministerium einen Flyer zum Auslegen erstellt.
Der bayerische Justizminister setzt sich beim Thema Vorsorge auch seit Jahren erfolgreich rechtspolitisch für Verbesserungen ein. Die Justizministerkonferenz hat sich im Frühjahr 2022 auf Initiative Bayerns dafür ausgesprochen, alle Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister digital zugänglich zu machen. Eisenreich: „Wir wollen, dass der Wille eines Patienten den Arzt schnellstmöglich erreicht.“ Bereits im Herbst 2021 stimmte die Justizministerkonferenz für einen Vorschlag aus Bayern, ältere Menschen besser vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten zu schützen.
Hintergrund:
-
Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ mit Musterformularen ist kostenfrei über die Homepage des Staatsministeriums der Justiz (Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – Bayerisches Staatsministerium der Justiz) abrufbar oder kann im Buchhandel erworben werden.
-
Die Broschüre zur Patientenverfügung in Leichter Sprache kann über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung kostenfrei bestellt werden (justiz.bayern.de/Patientenverfuegung/LeichteSprache).
-
Die Flyer für Hausärzte in Bayern sind kostenfrei abrufbar unter Vorsorgen! Bevor es zu spät ist. – Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung.
-
Die Videobeiträge von Journalistin Helene Reiner stehen seit Mai 2025 unter Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – Bayerisches Staatsministerium der Justiz zum Abruf bereit.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.