Scharf: Sicherer Betrieb von Tankstellen und Co. – Bayerische Gewerbeaufsicht prüft überwachungsbedürftige Anlagen
Verbraucherschutz im Alltag ist eine wichtige staatliche Aufgabe. In vielen Situationen des täglichen Lebens verlassen sich Verbraucher darauf, dass technische Anlagen gefahrlos funktionieren. Darum kontrolliert die Bayerische Gewerbeaufsicht regelmäßig den Betrieb dieser Anlagen. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf überwachungsbedürftigen Anlagen, die ein besonderes Gefährdungspotential haben können. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte dazu heute in München: „Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Gerade beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen ist ein hoher Sicherheitsstandard unabdingbar. Die Gewerbeaufsicht schützt mit ihren Kontrollen Bürger und Arbeitnehmer im Gefahrenbereich. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist der störungsfreie Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen im Sinne der Unternehmen.“ Noch bis Ende des Jahres intensiviert die Gewerbeaufsicht Beratung und vor allem Kontrollen vor Ort. Zu dem umfangreichen Kontrollprogramm gehören zum Beispiel Tankstellen, Dampfkessel, Druckbehälter oder Rohrleitungen. In ganz Bayern werden zahlreiche Branchen in die Überprüfungsaktion einbezogen. Kontrolliert werden beispielsweise Dampfkessel in Brauereien oder Reinigungen und Druckbehälter in Schreinereien oder Kfz-Werkstätten.
Mit dem Fall des Prüfmonopols im Jahr 2008 gingen wesentliche Bestandteile der Anlagensicherheit in die Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber über. Seither liegt es maßgeblich an ihnen, überwachungsbedürftige Anlagen fristgerecht prüfen und Mängel ordnungsgemäß beheben zu lassen. Die Bayerische Gewerbeaufsicht führte bereits im Jahr 2010 eine spezielle Schwerpunktaktion zu überwachungsbedürftigen Anlagen durch. Ziel war, auch nach der Öffnung des Prüfmarkts die Sicherheit der Anlagen auf hohem Niveau zu halten. Die Anlagenbetreiber wurden damals intensiv beraten.
Weitere Informationen unter http://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/gefahrenschutz/ueberwachungsbeduerftige_anlagen/allgemeine_information/index.htm
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