SÖDER: STEUERLICHE HILFE FÜR FLUTOPFER WEITER VERBESSERT – Aufwendungen für Haussanierung sofort komplett steuerlich absetzbar
Bayern konnte sich mit seiner Forderung beim Bund und bei der EU durchsetzen. Die Finanzämter in Bayern wurden entsprechend unterrichtet. Damit können entstandene Sanierungskosten aufgrund des Junihochwassers 2013, die nicht durch Versicherungsleistungen, staatliche Hilfsgelder oder unentgeltliche Leistungen Dritter gedeckt werden konnten, ohne Betragsobergrenze bereits bei der Einkommensteuererklärung für 2013 sofort angesetzt werden. Die Sonderabschreibung ist Bestandteil der bereits im Juni 2013 bekannt gegebenen steuerlichen Hilfsmaßnahmen für die vom Hochwasser geschädigten Bürgerinnen und Bürger.
Auch für zukünftige Naturkatastrophen wurde die Situation für Betroffene verbessert. Der bundeseinheitliche Rahmenkatalog wurde angepasst, die Nichtbeanstandungsgrenze von 45.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.