SÖDER: STEUERVERGÜNSTIGUNG FÜR BRANDUNTERSTÜTZUNGSVEREINE BAYERISCHES MODELL JETZT BUNDESWEIT GÜLTIG
Brandunterstützungsvereine haben nach den Worten von Söder in Bayern eine lange Tradition. Sie sind ein Musterbeispiel für solidarische Selbsthilfeeinrichtungen im ländlichen Raum. Das findet auch im Steuerrecht eine Anerkennung. In der Vergangenheit wurden den Brandunterstützungsvereinen aufgrund einer (auf das Jahr 1959 zurückgehenden) bayerischen Verwaltungsregelung im Billigkeitswege steuerliche Erleichterungen gewährt, wenn sie im Schadensfall für eines der Mitglieder eine Umlage zur Unterstützung erhoben haben.
Versicherung- und Feuerschutzsteuer wurde danach nur erhoben, soweit der Gesamtbetrag der für den einzelnen Schadensfall erhobenen Geldumlagen den Betrag von 5.500 Euro überstiegen (Freibetrag). Mit dem Übergang der Verwaltungskompetenz von Versicherungs- und Feuerschutzsteuer zum 1. Juli 2010 auf den Bund konnte die bis dahin bestehende bayerische Billigkeitsregelung nicht mehr angewandt werden. „Bayern hat sich deshalb beim Bund nachdrücklich für die Beibehaltung der steuerlichen Vergünstigungen für die Brandunterstützungsvereine eingesetzt“, betonte Söder. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde nun eine entsprechende gesetzliche Regelung zugunsten der Brandunterstützungsvereine mit Wirkung ab 1. Juli 2010 getroffen. Durch diese Freibetragsregelung von 5.500 Euro bei der Versicherung- und Feuerschutzsteuer werde den berechtigten Belangen der Vereine in bisherigem Umfang entsprochen. Söder: „Das ist ein guter Tag für diese Vereine.“
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