SÖDER: TOURISMUS STÄRKEN UND ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN – Antrag der Gemeinde Kiefersfelden für Zielabweichung bei der Raumplanung gebilligt
Die Gemeinde Kiefersfelden beabsichtigt, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbe- und Sondergebiets nördlich der Staatsstraße St 2589 zwischen der Bahnlinie und der Bundesautobahn zu schaffen. Das Vorhaben verstößt eigentlich gegen ein Ziel im Landesentwicklungsprogramm (LEP). Die Gemeinde beantragte daher die Zulassung einer Zielabweichung beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Nach eingehender Prüfung und Anhörung betroffener Gemeinden und des Landes Tirol wurde jetzt die Zulassung der Abweichung von Ziel 3.3 LEP im Einvernehmen mit dem fachlich berührten Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erteilt. Die Ausnahme vom Anbindegebot ist unter den zusammenwirkenden Gesichtspunkten eines durch besondere Umstände geprägten Einzelfalls vertretbar. Sie trägt zur gewerblichen Entwicklung einer grenznahen, strukturell geschwächten Gemeinde bei. In dem Gebiet beabsichtigt die Gemeinde die Ansiedlung von unterschiedlichen Gewerbebetrieben, wie ein Hotel oder Logistikunternehmen.
Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.