SÖDER: ÜBER 20 MILLIONEN EURO BEDARFSZUWEISUNGEN FÜR KOMMUNEN IN UNTERFRANKEN
Bayernweit erhalten 151 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. 23 Städte und Gemeinden in Unterfranken werden 2017 mit über 15 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung erhält die Stadt Bad Kissingen mit 3,5 Millionen Euro. Sechs unterfränkische Landkreise erhalten insgesamt 4.300.000 Euro:
Landkreis Bad Kissingen: 600.000 Euro
Landkreis Rhön-Grabfeld: 1.700.000 Euro
Landkreis Haßberge: 1.000.000 Euro
Landkreis Kitzingen: 500.000 Euro
Landkreis Main-Spessart: 300.000 Euro
Landkreis Schweinfurt: 200.000 Euro
Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Wochen.
Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2017 ein Rekordvolumen von fast neun Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.
Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Einen Teil der Stabilisierungshilfe können die Kommunen auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwenden und so im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.
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