Sozialministerin Kerstin Schreyer: „Hartz IV ist ein Erfolgsmodell. Der Grundsatz von Fördern und Fordern bleibt bestehen“ – Arbeit
Das Bundesverfassungsgericht hat im Grundsatz bestätigt, dass der Gesetzgeber die Hilfe an Bedingungen und zumutbare Mitwirkungspflichten knüpfen und für den Fall der Verletzung Sanktionen festlegen darf. Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer: „Hartz IV ist ein Erfolgsmodell! Es hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 2000 halbiert worden ist. Auch nach dem Urteil gilt weiterhin der Grundsatz des Förderns und Forderns. Das ist das Wichtigste! Denn wenn eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, läuft das System leer.“
Das Gericht hat daneben klargestellt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Prüfung der Einzelfälle und für den Umfang sowie die Dauer der Sanktionen. Das bedeutet vor allem mehr Beratungsbedarf für die Jobcenter. Ministerin Schreyer: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern sind sehr gut ausgebildet und engagiert. Aber wir fordern seit Jahren vom Bund, dass die Jobcenter mehr Personal und mehr Geld brauchen. Denn um den Menschen gerecht werden und auf die Stärken und Schwächen des Einzelnen eingehen zu können, muss jeder Einzelfall angeschaut werden. Das verhindert, dass Menschen durch Mitwirkungspflichten überfordert werden und Härtefälle entstehen.“
Im Detail müssen das Urteil nun gründlich analysiert und dann die Konsequenzen im Vollzug und bei der Bundesgesetzgebung gezogen werden.
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