Sozialministerium hält an der bisherigen bayerischen Regelung für den Muttertag fest – Ladenschluss Muttertag
27. März 2015
Auch am diesjährigen Muttertag, dem 10. Mai 2015, wird der Verkauf von Blumen für vier Stunden (von 9 Uhr bis 13 Uhr) genehmigt. Floristen können somit, wie in den letzten Jahren, an diesem Sonntag bis zu vier Stunden öffnen.
Dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine Allgemeinverfügung erlassen, die heute im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.
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