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Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, in der Orangerie in der Bayerischen Staatskanzlei.

Ministerpräsident

Der Bayerische Ministerpräsident beruft die Mitglieder der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags, leitet die Staatsregierung und vertritt Bayern nach außen. Zudem nimmt er zahlreiche repräsentative Aufgaben wahr.

Dr. Markus Söder, MdL, wurde erstmals am 16. März 2018 und erneut am 6. November 2018 als Bayerischer Ministerpräsident vereidigt. Am 31. Oktober 2023 wurde Dr. Markus Söder, MdL, zum Bayerischen Ministerpräsidenten wiedergewählt und vereidigt.

Lebenslauf

Dr. Markus Söder

Porträt: Dr. Markus Söder, MdL

Geboren am 5. Januar 1967 in Nürnberg, verheiratet, vier Kinder

1987 - 1991

Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen, juristisches Staatsexamen, Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung
Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht

1992 - 1993

Volontariat beim Bayerischen Rundfunk, anschließend Redakteur beim BR

1998

Promotion an der FAU Erlangen/Nürnberg

seit 1983

Mitglied in CSU und JU

seit 1994

Mitglied des Landtags

1995 - 2003

Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern
Mitglied im CSU-Präsidium

1997 - 2008

Kreisvorsitzender der CSU Nürnberg-West

2000 - 2011

Vorsitzender der CSU-Medienkommission

2003 - 2007

CSU-Generalsekretär

2007 - 2008

Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei

2008 - 2018

Vorsitzender des CSU-Bezirksverbands Nürnberg-Fürth-Schwabach

2008 - 2011

Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Gesundheit

2011 - 2013

Bayerischer Staatsminister der Finanzen

2013 - 2018

Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

seit 16. März 2018

Bayerischer Ministerpräsident

seit 19. Januar 2019

Vorsitzender der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU)

Stellung und Aufgaben

Als Regierungschef steht der Ministerpräsident der Bayerischen Staatsregierung vor. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die politische Verantwortung gegenüber dem Landtag. Seine Richtlinien sind für alle Mitglieder der Staatsregierung verbindlich. Darüber hinaus wirkt er auf eine einheitliche Geschäftsführung in allen Geschäftsbereichen hin und entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen Staatsministern nach der Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung. Zudem hat er die Pflicht, die vom Landtag beschlossenen Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, sie auszufertigen und zu veröffentlichen. Er kann Staatsverträge abschließen, nach vorheriger Zustimmung des Landtags.
Als Staatsoberhaupt und erster Repräsentant des Freistaates vertritt er Bayern nach außen, insbesondere gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und internationalen Partnern.

Der Ministerpräsident hat seinen Dienstsitz in der Bayerischen Staatskanzlei am Münchner Hofgarten. Dort finden regelmäßig die Kabinettssitzungen statt.

Der Ministerpräsident wird vom Bayerischen Landtag auf fünf Jahre gewählt. Wählbar ist, wer in Bayern das aktive Landtagswahlrecht besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.

In Bayern wurde das Amt des Ministerpräsidenten mit der Verfassung vom 14. August 1919 geschaffen und erneuert mit der Verfassung vom 2. Dezember 1946. Ausführliche Überlegungen zur Einführung des Amtes eines „Premier Ministre bey Hoff“ gab es schon zur Zeit des Kurfürsten Max Emanuel (1662-1726).

Seit dem Zusammenbruch der Diktatur und der Wiedereinführung der Demokratie in Bayern 1945 haben elf Männer das Ministerpräsidentenamt in Bayern bekleidet und den Freistaat regiert:

Der aktuelle Ministerpräsident ist Dr. Markus Söder, MdL.

Was macht der Bayerische Ministerpräsident?

  • Vereinfachte Darstellung einer Kompassnadel

    Bestimmt die Richtlinien der Politik.

  • Vereinfachte Darstellung der Bayerischen Staatskanzlei in München

    Leitet die Staatsregierung.

  • Herz gefüllt mit blau-weißen Bayernrauten

    Vertritt Bayern nach außen.

  • Füller mit kurzer Schreiblinie

    Unterzeichnet Staatsverträge.

  • Lupe mit Paragraphenzeichen

    Fertigt vom Landtag beschlossene Gesetze aus.

Ministerpräsidenten­konferenz

Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, spricht bei einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in der Bayerischen Vertretung in Berlin.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, spricht bei einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in der Bayerischen Vertretung in Berlin.

Vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 hatte Bayern den Vorsitz der Ministerpräsi­den­tenkonferenz inne. Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt jährlich im Herbst von Land zu Land in einer festgelegten Reihenfolge. Bayern hatte den Vorsitz 1954 als erstes Land inne und seitdem bereits sechs Mal übernommen. Der nächste bayerische Vorsitz ist für das Jahr 2035/2036 angesetzt.

Ziel ist, sich zu allen wichtigen länderübergreifenden Fragen gemeinsam abzustimmen. Zwei Mal im Jahr findet im Anschluss eine Besprechung mit der Bundeskanzlerin statt.

Ehrenpatenschaft

Voraussetzungen für eine Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten

Der Bayerische Ministerpräsident übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen,

  • die ab dem 1. Januar 2018 geboren sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen,
  • die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Bayern haben.

Die Patenschaft wird mit der Aushändigung einer vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Urkunde übernommen.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL (Mitte), hat Ehrenpatenschaftsurkunden persönlich an Mehrlingsfamilien in der Staatskanzlei übergeben.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL (Mitte), hat Ehrenpatenschaftsurkunden persönlich an Mehrlingsfamilien in der Staatskanzlei übergeben.

Anerkennung für besondere Herausforderungen

Mit der Patenschaft erkennt der Freistaat Bayern die besonderen Herausforderungen für die Familie mit Mehrlingen an. Die Zuwendung soll die Sonderaufwendungen der Mehrlingsfamilie nach der Geburt decken, die nicht von den gewöhnlichen Aufwendungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst sind. Aus der Ehrenpatenschaft entstehen keine Verpflichtungen für den Ehrenpaten.

Art und Höhe der finanziellen Zuwendung

Die Zuwendung wird einmalig in Höhe von 1.000 Euro je Mehrlingskind gewährt. Sie ist eine freiwillige Leistung und erfolgt einkommensunabhängig im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

Verfahren: Übernahme der Ehrenpatenschaft

Die Wohnsitzgemeinde soll die Personensorgeberechtigten darauf hinweisen, dass bei Mehrlingsgeburten der Bayerische Ministerpräsident eine Ehrenpatenschaft auf Antrag übernimmt.

Die Personensorgeberechtigten stellen ihren Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft mit dem Antragsformular (PDF) innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge. Die Wohnsitzgemeinde bestätigt das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen auf dem Formular. Dazu sind der ausgefüllte Antrag mit Kopien der Geburtsurkunden oder der beglaubigten Ausdrucke aus dem Geburtenregister vorzulegen. Anschließend wird der Antrag bei der Staatskanzlei eingereicht. Diese entscheidet über den Antrag und zahlt die Zuwendung aus. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich unbar auf ein im Antrag angegebenes Konto der Personensorgeberechtigten.

Die vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Urkunden über die Ehrenpatenschaft werden vom Bürgermeister der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgehändigt. Der Ministerpräsident behält sich vor, im Einzelfall die Urkunden selbst auszuhändigen.

Mediathek: Dr. Markus Söder

Ministerpräsidenten und Kabinette seit 1945

Kontakt

Senden Sie Ihr Anliegen an Dr. Markus Söder direkt per E-Mail an ministerpraesident@stk.bayern.de oder nutzen Sie das persönliche Kontaktformular des Ministerpräsidenten.

 

Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:

Ministerpräsident Dr. Markus Söder
Bayerische Staatskanzlei
Postfach 220011
80535 München