Pressemitteilungen
- Bayerisches Radgesetz: erste Erfolge bei Umsetzung
- Seit Anfang 2023 Bau von über 400 km neuen Radwegen und Förderung von mehr als 8.000 Fahrradabstellanlagen
- So geht’s weiter: Infrastruktur ausbauen und Sicherheit erhöhen
Der Radverkehr spielt eine entscheidende Rolle für die nachhaltige Mobilität der Zukunft und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Er trägt nicht nur zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, sondern fördert auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund setzt das Bayerische Radgesetz seit 1. August 2023 nachhaltige Ziele, um den Radverkehr in Bayern weiter auszubauen und zu fördern. Staatsminister Christian Bernreiter lobt die Fortschritte: „Wir sind auf einem guten Weg, die Radinfrastruktur in Bayern weiter entscheidend zu verbessern. Die bisherigen Erfolge zeigen, dass wir gemeinsam mit den Kommunen viel bewegen können.“
Ein zentrales Ziel des Bayerischen Radgesetzes ist der Bau von insgesamt 1.500 Kilometern neuer Radwege bis Ende 2030. In den Jahren 2023 und 2024 konnten bereits über 400 Kilometer Radwege in ganz Bayern neu gebaut werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Infrastruktur für Radfahrerinnen und Radfahrer zu verbessern, sicherere Bedingungen zu schaffen und so mehr Personen zur Nutzung des Rades zu bewegen. Grundlage für den Radwegebau an Staats- und Bundesstraßen sind die Ausbaupläne für Radverbindungen. Die Staatlichen Bauämter informieren über die jeweiligen Projekte in ihren Internetauftritten.
Am 11. Juni 2024 wurde der Ausbauplan Radschnellverbindungen mit 15 Maßnahmen vorgestellt: Bereits im gleichen Jahr wurde auf der Verbindung von München nach Garching/Unterschleißheim ein rund 2,7 km langer Abschnitt bei Garching und ein weiterer Abschnitt vom Lenbachplatz bis zum Platz der Opfer des Nationalsozialismus in der Innenstadt von München fertiggestellt. Hier folgt in Kürze der nächste Bauabschnitt vom Ende des Schafweidewegs bis zur Autobahn A9. In Nürnberg ist der Ausbau der Fahrradstraße Maxtorgraben bis Nordring als Teil der Radschnellverbindung von Nürnberg bis Erlangen in Bau.
Mit dem Radnetz Bayern sollen durchgängige Radverbindungen im Freistaat geschaffen werden. Es besteht aus dem Alltagsnetz „Radverkehrsnetz Bayern“, das alle Städte und Gemeinden möglichst durchgängig miteinander verbinden soll, und dem rund 9.000 Kilometer langen Freizeitnetz „Bayernnetz für Radler“. Der Entwurf des Radverkehrsnetzes Bayern wird aktuell aufbereitet, auf Netzlücken analysiert und soll als Zielnetz kommendes Jahr veröffentlicht werden.
Der Freistaat fördert die Kommunen bei Radwegeprojekten und Fahrradabstellanlagen. Im Jahr 2024 wurden über 4.200 Abstellplätze für Fahrräder an Haltestellen und Bahnhöfen in ganz Bayern gefördert – das gute Ergebnis aus dem Jahr 2023 mit rund 4.000 Fahrradabstellanlagen wird damit noch einmal übertroffen.
Im April 2025 wurde die Radoffensive Klimaland Bayern neu aufgestellt: Lückenschlüsse für innerstädtische Radschnellverbindungen, touristische Radwege und Fahrradstraßen können jetzt auch gefördert werden. Mit der Radoffensive und den bewährten Förderungen aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz und dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ bieten der Freistaat und der Bund den Kommunen ein attraktives Angebot, die Radweginfrastruktur auszubauen.
Das Referat Radverkehr der Landesbaudirektion Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen bei der Realisierung herausgehobener Radverkehrsprojekte und begleitet und berät diese bei Fragestellungen zu Planung, Bau und Betrieb von Radverkehrsinfrastruktur. Als Arbeitshilfen für Kommunen wurden Leitfäden zu unterschiedlichen Themen des Radverkehrs erarbeitet und in diesem Jahr veröffentlicht. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Referats ist der Aufbau und die spätere Pflege eines zentralen Radinformationssystems für Bayern. In diesem soll unter anderem das Radnetz Bayern abgebildet werden.
Am 20. Oktober 2024 fand die Gründungssitzung der Radallianz Bayern statt. Dieser Runde Tisch dient als Forum für den Austausch zu Projekten, Ideen, und gemeinsamen Aktionen.
Ein zentrales Anliegen des Bayerischen Radgesetzes ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer. Im Rahmen des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil – sicher ans Ziel 2030“ wird die „Vision Zero“ verfolgt, die darauf abzielt, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten auf nahe Null zu senken. Der Handlungsleitfaden Radverkehr zum Verkehrssicherheitsprogramm bietet umfassende Informationen und Empfehlungen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende. Er umfasst unter anderem die Zielsetzung, Grundlagen für die Führung des Radverkehrs, Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur sowie spezifische Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Förderung eines sicheren Verkehrsverhaltens. Der Handlungsleitfaden Radverkehr des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 in Bayern ist auf der Website www.sichermobil.bayern.de abrufbar.
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