Steuerentlastung für reine Bio-Kraftstoffe bleibt erhalten
München – Gute Nachricht für alle Land- und Forstwirte, die für ihre betriebliche Arbeit Traktoren und Arbeitsmaschinen mit Bio-Kraftstoffen einsetzen: Für sie bleibt die Steuerermäßigung für reine Bio-Kraftstoffe in Höhe von 45 Cent je Liter bis Ende 2020 erhalten. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, hat die EU-Kommission nach langer und intensiver beihilferechtlicher Prüfung die entsprechende Regelung im Energiesteuergesetz akzeptiert. „Das ist eine gute Entscheidung, damit werden nicht nur unsere Betriebe, sondern auch die Umwelt entlastet“, sagte Kaniber. Denn im Vergleich zu fossilem Diesel lassen sich mit reinem Bio-Kraftstoff bis zu 77 Prozent der Treibhausgase einsparen. So leistet er einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Zudem sind Bio-Kraftstoffe deutlich weniger wassergefährdend als fossile Kraftstoffe – ein Vorteil, der gerade für Land- und Forstwirte wichtig ist. Daneben entstehen bei der Bio-Kraftstoff-Herstellung wichtige Koppelprodukte wie etwa Rapspresskuchen. Diese dienen als hochwertige, eiweißhaltige Futtermittel und sind ein wesentlicher Baustein der bayerischen Eiweißstrategie. Der Freistaat hatte sich aus all diesen Gründen mit Nachdruck für die Fortführung der Regelung eingesetzt.
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