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Immer mehr Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – werden Opfer von Deepfakes, täuschend echt wirkenden Bildern, Videos oder Tonaufnahmen. Diese werden beispielsweise zum Mobben, in Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt.
Mehr als 90 Prozent der Deepfakes sollen im Internet in den Bereichen Pornografie und Nacktheit auftauchen – die Opfer sind in aller Regel weiblich. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters. Vieles ist noch gar nicht absehbar. Fest steht aber: Generative Künstliche Intelligenz wird sich rasant technologisch weiterentwickeln. Leider sind Straftäter mit die Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen. Es wird immer leichter, insbesondere Frauen und Mädchen mit Deepfakes in pornografische Bilder oder Videos einzubauen. Mit entsprechenden Apps können täuschend echt wirkende Medieninhalte leicht erstellt werden. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere von Frauen und Mädchen, muss das Strafrecht an die Herausforderungen durch Deepfakes angepasst werden.“
Bayern schlägt einen neuen Paragrafen zum Persönlichkeitsschutz im Strafgesetzbuch (StGB) vor, der speziell zu Deepfakes Regelungen trifft. Eine vom Ministerrat beschlossene Gesetzesinitiative wird am Freitag (17. Mai) in den Bundesrat eingebracht.
Eisenreich: „Das geltende Recht ist unklar, unübersichtlich und lückenhaft. Es gibt eine Vielzahl an Vorschriften, die das Problem nur in Teilaspekten erfassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass immer mehr Menschen, vor allem Frauen und Mädchen, Opfer von Deepfakes werden. Ein einziges Deepfake-Video kann ein Leben zerstören. Diesem besonderen Unrecht der Tat muss das Strafrecht gerecht werden. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, Menschen auch in der digitalen Welt bestmöglich zu schützen.“
In einem neuen Paragrafen 201b StGB werden für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgeschlagen. Für schwerwiegende Fälle, in denen beispielsweise pornografische Deepfakes im Internet verbreitet werden, soll der vorgesehene Strafrahmen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe ermöglichen. Deepfakes, die „in Wahrnehmung überwiegend berechtigter Interessen“ zugänglich gemacht werden, beispielsweise im Auftrag der Kunst, Wissenschaft oder der Berichterstattung, werden ausdrücklich ausgenommen.
Deepfakes können zugleich öffentliche Interessen gefährden. Die Justizministerkonferenz hat sich bereits im Juni 2021 auf Initiative Bayerns dafür ausgesprochen, die Gefahren von Deepfakes in den Blick zu nehmen, wenn sie dazu genutzt werden, die öffentliche Meinung oder den politischen Diskurs zu manipulieren. Der Minister: „Manipulierte Videos von Politikerinnen oder Politiker im Wahlkampf verletzen nicht nur die Persönlichkeitsrechte. Sie sind eine Gefahr für unsere Demokratie.“
Bayern hat bereits im Rahmen der Justizministerkonferenzen im Frühjahr 2021 und Herbst 2023 auf die bestehenden strafrechtlichen Schutzlücken bei Deepfakes hingewiesen (siehe www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2021/82.php und www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2023/96.php).
Minister Eisenreich: „Die Bundesregierung ist bislang nicht tätig geworden. Mit unserem Gesetzentwurf liegt der Bundesregierung nun ein konkreter Regelungsvorschlag für einen besseren Schutz vor Deepfakes vor.“
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