Pressemitteilungen
(24. Oktober 2025) München – Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Düngeverordnung erklärt das Bayerische Landwirtschaftsministerium:
„Das Bundesverwaltungsgericht hat deutlich festgestellt: Der Bund ist gefordert, neue Rechtsgrundlagen für die Neuausweisung zu schaffen. Die Urteilsbegründung muss abgewartet werden. Nach einer genauen Analyse werden die weiteren Schritte abgeleitet. Die aktuelle Ausweisung ist aufgehoben, das Verfahren zur Neuausweisung wird gestoppt, alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung, die nicht rote und gelbe Gebiete betreffen, gelten weiterhin.“
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