Bundesratssitzungen
Bundeskanzler Olaf Scholz hielt in der Plenarsitzung des Bundesrates am 11. Februar 2022 seine Antrittsrede. Scholz hatte der Länderkammer zuvor viele Jahre als Erster Bürgermeister Hamburgs angehört.
Bayerns Bundesratsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann gab zum Zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung in einer Erklärung die verfassungsrechtlichen Bedenken sowie die Gründe der Ablehnung der Bayerischen Staatsregierung zu Protokoll.
Zudem erläuterte Staatsminister Dr. Herrmann in jeweils zu Protokoll gegebenen Erklärungen vier neue Entschließungsanträge, die nun in den Ausschüssen beraten werden:
• Entschließung zur Mobilisierung von Grundstücksflächen zum Wohnungsbau und für Infrastrukturprojekte – Antrag Bayern
Die Wohnraumversorgung ist in Bayern und Deutschland mittlerweile zu einer sehr großen Herausforderung geworden. Nicht selten stellt eine zu hohe Steuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger ein wesentliches Hemmnis dar, Grund und Boden für Wohnbau zu veräußern. Das gleiche Problem tritt beim Flächenerwerb für öffentliche Infrastrukturprojekte auf. Betroffen ist unter anderem der Stromnetzausbau, ohne den die Energiewende nicht gelingen kann.
In der Entschließung wird ein 5-Punkte-Plan vorgeschlagen, um die Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern zu erhöhen:
• Begünstigung von Reinvestition und Kleinflächen:
Grundstücke gewinnen über die Jahre oft enorm an Wert. Bei einem Verkauf im betrieblichen Bereich drohen hohe Steuern. Deshalb müssen die aktuell bestehenden Möglichkeiten für eine steuerbegünstigte Investition des Verkaufserlöses (Reinvestition) erweitert werden. Zusätzlich sollen bestimmte Kleinflächen steuerfrei an die öffentliche Hand verkauft werden können, um die Verkaufs- und Investitionsbereitschaft noch weiter zu erhöhen.
• Pauschaler Steuersatz von 25 Prozent:
Eine steuerbegünstigte Reinvestition des Verkaufserlöses oder ein steuerbefreiter Verkauf wird nicht immer möglich sein. In diesen Fällen soll der Veräußerungsgewinn pauschal mit 25 Prozent besteuert und damit ein weiterer steuerlicher Anreiz gesetzt werden.
• Zukunftsfähiger Betriebsübergang von Land- und Forstwirtschaft:
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen der Substanzerhalt und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe im Fokus stehen. Daher bedarf es gesonderter Steuerfreibeträge für die Tilgung von betrieblichen Altschulden und die Abfindung von Miterben, die nicht Hoferbe werden.
• Flexibilisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Um zielgerichtet auf das ausgeprägte regionale Preisgefälle am Grundstücksmarkt reagieren zu können, sollen die Länder wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst regeln dürfen. Außerdem soll die Höhe des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums Sache der Länder werden.
• Erleichterungen für Stromnetzausbau:
Abgesehen davon kann mit der vorgeschlagenen Einführung einer Steuerbefreiung für Stromtrassenentschädigungen der erforderliche Stromnetzausbau vorangetrieben und so ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden.
• Entschließung „Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Energiepreise“ – Antrag Nordrhein-Westfalen und Bayern
• Entschließung zum angekündigten Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit – Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
• Entschließung „Vertragsverletzungsverfahren wegen Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung“ – Antrag Bayern
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