Bayern fordert die rasche Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland / Justizminister Eisenreich: „Das heutige EuGH-Urteil eröffnet Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung. Die Bundesjustizministerin ist gefordert, diese …
Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verkehrsdatenspeicherung in Frankreich, Belgien und Großbritannien setzt sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich mit Nachdruck für eine rasche Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung nach den Vorgaben des EuGH in Deutschland ein. Minister Eisenreich: „Die Verkehrsdatenspeicherung muss rasch wiederbelebt werden. Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zeigt es deutlich: Die fehlenden Daten verhindern, dass wir Straftaten aufklären und laufenden Missbrauch stoppen können.“
Der EuGH hat heute (6. Oktober 2020) in Luxemburg entschieden, dass die europäischen Regelungen den französischen, belgischen und britischen Bestimmungen entgegenstehen. Allerdings stellte er klar, dass die Verkehrsdatenspeicherung unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig sein kann.
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist danach zwar grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich. Eine wichtige Ausnahme deutet er etwa für die – aus Sicht der Strafverfolgung besonders wichtigen – IP-Adressen an. Minister Eisenreich: „Die Formulierung des EuGH belässt Spielräume für eine nationale Regelung der Verkehrsdatenspeicherung. Die Bundesjustizministerin ist nun gefordert, diesen Handlungsspielraum zu nutzen. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Tag länger Aufschub. Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind.“ Verbindungsdaten seien aber auch bei der Fahndung nach Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern oftmals die wichtigste oder sogar die einzige Spur.
Eisenreich weiter: „Das weitere Ziel ist, dass auf EU-Ebene der Handlungsspielraum noch erweitert wird. Die europäische Rechtslage muss die Bedürfnisse der Strafverfolgung in der Praxis abbilden. Die Bundesjustizministerin ist jetzt auch gefordert, das Thema mit Nachdruck auf die europäische Agenda zu setzen.“
Bei der geforderten Regelung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: „Die IP-Adresse ist vergleichbar mit der Postanschrift auf einem Briefumschlag in der analogen Welt. Klar ist, dass der Zugriff zeitlich befristet sein muss und nur bei schweren Straftaten möglich sein darf.“
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