Bericht aus der Kabinettssitzung vom 02.02.2021
Staatsregierung verlängert Kostenübernahme für Schulbusverstärker bis zum Ende des Schuljahres mit zusätzlichen 20 Millionen Euro
Seit Beginn des Schuljahres fördert der Freistaat die Kommunen beim Einsatz von zusätzlichen Bussen in der Schülerbeförderung. Damit soll das Infektionsrisiko für die Schülerinnen und Schüler schon auf dem Weg zur Schule minimiert werden. Schon jetzt wird damit eine wichtige Grundlage für eine sichere Beförderung bei der schrittweisen Rückkehr in den Präsenzunterricht geschaffen.
Heute hat der Ministerrat weitere 20 Millionen Euro für die Verlängerung der Kostenübernahmen bis zu den Sommerferien bewilligt. Ursprünglich war das Sonderprogramm mit 20 Millionen Euro ausgestattet und sollte bis zu den Osterferien laufen. Mit der jetzt verdoppelten Summe von insgesamt 40 Millionen Euro übernimmt der Freistaat auch weiterhin 100 Prozent der Kosten der Kommunen bei der Bestellung zusätzlicher Schulbusse zur Schülerbeförderung. Ob diese jedoch tatsächlich bestellt werden, entscheidet die jeweilige Kommune auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort. Die Staatsregierung appelliert eindringlich, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine Entzerrung und damit Reduzierung des Infektionsrisikos sicherzustellen.
Aufgrund des derzeit stark eingeschränkten Reiseverkehrs stehen bayernweit derzeit etwa 750 Reisebusse der verschiedenen Busunternehmen für Verstärkerleistungen in der Schülerbeförderung zur Verfügung. Vor der Schließung der Schulen Mitte Dezember kamen davon zuletzt bis zu 350 Verstärkerbusse pro Tag zum Einsatz. Da abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie auch der Reiseverkehr ab dem zweiten Quartal wieder anlaufen könnte, ist eine frühzeitige Bestellung zusätzlicher Busse durch die Kommunen erforderlich, um eine sichere Schülerbeförderung bis zum Ende des Schuljahres gewährleisten zu können. Der heutige Beschluss bringt den Kommunen dafür nun die nötige Planungssicherheit.
Der Landesverband der Bayerischen Omnibusunternehmen e.V. unterstützt die Kommunen weiterhin bei der Vermittlung von Verkehrsunternehmen. Eine Vermittlung ist auch über eine interne Internetplattform des Verkehrsministeriums möglich.
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Pressemitteilung Nr. 11 vom 02.02.2021( PDF 34.95 Kb)
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