Pressemitteilungen
1. Leben mit Behinderung und Inklusion / Kabinett beschließt Förderung von inklusivem Wohnraum / „Bayern barrierefrei“ / bessere Teilhabe am Arbeitsleben
Das Bayerische Kabinett hat sich heute im Schwerpunkt mit den Themen „Leben mit Behinderung“ und Inklusion beschäftigt und zukunftsweisende Beschlüsse gefasst.
„Ein starkes Land darf die Schwächeren nicht vergessen. Behinderte Menschen verdienen unsere ganze Unterstützung. Und all diejenigen Menschen, die sich besonders um sie kümmern, verdienen unseren Respekt und Dank. Wir wollen Signale setzen bei der weiteren Barrierefreiheit in Bayern, wie wir Inklusion in den Schulen fördern und die Arbeitsmöglichkeiten verbessern können, bis hin zur Verbesserung der medizinischen Betreuung. Wir wollen Menschen mit Behinderung das Leben nicht nur erleichtern – wir wollen, dass sie vollständig in unsere Gesellschaft integriert sind. Das ist unser christlicher und ethischer Anspruch“, sagte Ministerpräsident Dr. Markus Söder nach der Kabinettssitzung. „Aber Inklusion ist eine vielschichtige Aufgabe. Hier kann jeder mithelfen – im Arbeitsleben und privat. Wir müssen im Umgang mit Mitmenschen auch Barrieren im Kopf abbauen“, so Söder weiter.
Sozialministerin Kerstin Schreyer ergänzte: „Wenn wir es schaffen, Menschen mit oder ohne Behinderung zuerst als Menschen wahrzunehmen, haben wir den wichtigsten Schritt zu einer inklusiven Gesellschaft zurückgelegt. Dazu brauchen wir zwei Dinge: das Engagement des Freistaats und aller anderen gesellschaftlichen Kräfte, um tatsächliche Barrieren abzubauen, die ein Miteinander erschweren und Inklusion damit verhindern. Mindestens genauso wichtig ist es aber, die Barrieren in den Köpfen der Menschen einzureißen. Deshalb klären wir auf und vernetzen uns mit Partnern in der freien Wirtschaft, in den Verbänden und Kommunen. Denn unser Ziel bleibt ein Bayern, in dem alle Menschen barrierefrei zusammenleben können!“
Im Einzelnen:
- Tätigkeitsbericht der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung für den Zeitraum Januar 2016 bis April 2018
Die Beauftragte Irmgard Badura hat dem Ministerrat ihren aktuellen Tätigkeitsbericht vorgestellt. Der Bericht wird im nächsten Schritt dem Landtag zugeleitet.
- Sonderprogramm zur Förderung von inklusivem Wohnraum – zeitgemäße Neuausrichtung der großen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit und ohne Behinderung leben, arbeiten und wohnen völlig selbstverständlich miteinander – so funktioniert eine inklusive Gesellschaft. Der zielführendste Weg sind kleine, flexible Wohneinheiten, in denen Menschen mit und ohne Behinderung leben können. Um diese Idee der Umwandlung und Dezentralisierung der großen stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die sogenannte Konversion, besser unterstützen zu können, hat der Ministerrat beschlossen, ein ressortübergreifendes Sonderinvestitionsprogramm aufzulegen. Insgesamt 400 Millionen Euro stellt der Freistaat in den kommenden 20 Jahren den Einrichtungsträgern für die Umsetzung der Konversion zur Verfügung. Die Staatsregierung zeigt sich damit als starker Partner von Trägern und Bezirken.
Das neue Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion: Menschen mit Behinderung werden zu einem selbstbestimmteren Leben befähigt, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe werden erheblich verbessert. Menschen mit und ohne Behinderung ergänzen sich auf diese Weise in einem starken gesellschaftlichen Miteinander. Ein derartiges Sonderinvestitionsprogramm ist bundesweit einmalig – Bayern setzt sich damit an die Spitze bei der staatlichen Konversionsförderung. Details des Programms zur zeitgemäßen Neuausrichtung der großen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden nun durch das Sozialministerium erarbeitet und sollen bis Mitte nächsten Jahres vorliegen. Bezirke, Selbsthilfegruppen, Verbände und die Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung werden in die Entwicklung des Konzepts eingebunden.
- „Bayern barrierefrei“
Ein barrierefreies Bayern ist ein wesentliches Ziel der Staatsregierung und eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Das Programm „Bayern barrierefrei“ hat mit seinen Themenfeldern Mobilität, Bildung, staatliche Gebäude, Fortbildung, Information und Kommunikation sowie Gesundheit herausragende politische Bedeutung. Das finanzielle Engagement des Freistaats war schon bisher enorm: Insgesamt betrug das Investitionsvolumen für das Programm „Bayern barrierefrei“ im Zeitraum 2015 bis 2018 rund 490 Millionen Euro. Dies hilft Menschen mit Behinderung ebenso wie zum Beispiel Familien mit Kinderwägen oder Senioren mit Bewegungseinschränkungen.
Der Ministerrat hat daher beschlossen, das Programm konsequent fortzuführen und auf neue Schwerpunkte auszudehnen
- Steigerung der Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen staatlichen Gebäuden
- Sämtliche Online-Verfahren des Freistaats sollen zeitnah barrierefrei verfügbar sein.
- Steigerung des Anteils barrierefreier Linienbusse, Steigerung des Anteils der barrierefreien Ein- und Ausstiege an Bahnhöfen
- Neues Sonderförderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ für kleine Hotels, Pensionen und Gasthöfe.
- Einstieg in das neue Handlungsfeld „Ländliche Entwicklung“: Berücksichtigung der Anforderungen der Barrierefreiheit bei Dorferneuerungsprojekten.
Die durch den Freistaat geförderte Beratungsstelle Barrierefreiheit ist an 18 Standorten in ganz Bayern vertreten und informiert detailliert zu den Themen barrierefreies Neu- oder Umbauen und barrierefreies Internet. Der Staatssekretärsausschuss „Bayern barrierefrei“ wird Chefsache und zu einem Ministerausschuss unter Vorsitz des Leiters der Staatskanzlei aufgewertet.
- Inklusion in die Arbeitswelt
Die Inklusion ins Arbeitsleben ist eine zentrale Säule der gesellschaftlichen Teilhabe. Daher sollen noch mehr Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Freistaat fördert im engen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Programme zur Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt. Allein 2017 hat der Freistaat über 86 Millionen Euro für die Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 sind für gezielte Inklusionsmaßnahmen Investitionen von über 90 Millionen Euro in Planung. Bereits heute sind die Erfolge der Anstrengungen des Freistaats sichtbar. In den Jahren 2006 bis 2018 stieg in Bayern die Zahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung um 26.000, die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung ging um rund 16 Prozent zurück.
Der Freistaat bleibt hier aber nicht stehen. Der Ministerrat hat daher weitere Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Situation beschlossen:
- Die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales wurde beauftragt, einen Runden Tisch mit der bayerischen Wirtschaft einzuberufen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie noch mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit kommen.
- Der Freistaat hat erst jüngst bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes festgelegt, das sogenannte Budget für Arbeit besser auszustatten als vom Bund vorgeschrieben. So ist der Lohnkostenzuschuss für die Arbeitgeber in Bayern um 20 Prozent höher als regulär vorgesehen.
- Eine besonders wichtige Rolle spielt die Bewusstseinsbildung: Um mögliche Sorgen und Vorbehalte bei Arbeitgebern abzubauen und damit den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung noch mehr zu öffnen und gleichzeitig Menschen mit Behinderung zu animieren, sich auch beruflich mehr zuzutrauen, wird durch das Sozialministerium eine Info- und Aufklärungskampagne gestartet.
- Die Staatsregierung wird mit gutem Beispiel vorangehen und in der kommenden Legislatur die Quote von Menschen mit Behinderung im staatlichen Bereich deutlich anheben. Der Freistaat verbessert damit in eigener Zuständigkeit die Teilhabechancen zahlreicher Menschen mit Behinderung und erfüllt zugleich eine wichtige Vorbildfunktion gegenüber der Wirtschaft.
2. Errichtung eines Interdisziplinären Medizinischen Zentrums für Menschen mit Behinderung an der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg
Der Ministerrat hat heute die Errichtung eines Interdisziplinären Medizinischen Zentrums für Menschen mit Behinderung (IMZMB) beschlossen. Es soll an der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg angesiedelt werden. „Mit diesem einzigartigen interdisziplinären Modellprojekt erhält die medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderung auch eine Verankerung in Wissenschaft und Forschung“, betonte Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Der Aufbau des IMZMB soll dabei Hand in Hand mit der Etablierung der neuen Augsburger Universitätsmedizin erfolgen: „Da wir ab 2019 in Augsburg ohnehin neue medizinische Forschungs- und Lehrstrukturen schaffen werden, können wir gleichzeitig mit dem Bereich der Versorgung behinderter und chronisch kranker Menschen den bestehenden dringenden Bedarf adressieren,“ so Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle. Für den Aufbau des IMZMB sind einmalige Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro, für den laufenden Unterhalt jährlich 1,6 Millionen Euro veranschlagt. Kiechle weiter: „Mit dieser konsequenten finanziellen Zusatzausstattung wird das IMZMB gut in die Medizinische Fakultät der Universität Augsburg integriert werden und nicht nur regionale, sondern auch nationale und internationale Strahlkraft entfalten.“
Die spezifischen Bedürfnisse und Erfordernisse bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Einschränkungen werfen vielfältige wissenschaftliche Fragen auf. Technologische Innovationen in Bezug auf die Kommunikation, aber auch in der Entwicklung von Hilfsmitteln in Abhängigkeit von der Art der Einschränkung und Behinderung sind wichtige Forschungsfelder, deren Erkenntnisse zu mehr Selbständigkeit und Eigensteuerung betroffener Menschen beitragen können. Ebenso spielt die Prävention in Bezug auf bestimmte Begleiterkrankungen bei Menschen mit Behinderung eine große Rolle.
Für eine optimale Versorgung der Betroffenen sind außerdem disziplinübergreifende Kooperationen notwendig. Die bereits vorhandenen Strukturen an der Universität Augsburg, wie zum Beispiel das Zentrum für integrierte Gesundheitsforschung, bieten hervorragende Ansatzpunkte für Partnerschaften, über die wertvolle Synergien geschaffen werden können. Ebenso ist eine Zusammenarbeit mit anderen Partnern in der Augsburger Region wie dem Dominikus-Ringeisen-Werk und dem Krankenhaus St. Camillus in Ursberg geplant, die sich auf die Behandlung von Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten spezialisiert haben.
3. Inklusion an bayerischen Schulen weiter stärken. / Neuer Ausbildungsstandort für Sonderpädagogik in Regensburg sowie zusätzliche Studienplätze in München und Würzburg
„Wir planen und investieren nachhaltig in die Zukunft von Kindern und Jugendlichen im Freistaat. Bayern stellt jetzt die strukturellen Weichen, um den weiter wachsenden Bedarf an Lehrkräften der Sonderpädagogik mit top qualifizierten Lehrkräften zu decken. Darüber hinaus setzen wir bei der Inklusion von Kindern und Jugendlichen auf Wahlfreiheit der Eltern“, so Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Kultusminister Bernd Sibler ergänzte: „Wir bauen die Studienplatzkapazitäten in der Sonderpädagogik in München und Würzburg aus und schaffen in Regensburg einen ganz neuen Ausbildungsstandort. Damit stärken wir die Sonderpädagogik im Freistaat nachhaltig und stellen sicher, dass wir auch in Zukunft genug Lehrerinnen und Lehrer an unseren Förderschulen und für die Inklusion haben. Mit dem neuen wissenschaftlichen Zentrum für Sonderpädagogik in Regensburg wollen wir interessierten jungen Menschen gerade auch aus dem ostbayerischen Raum ein weiteres attraktives Studienangebot eröffnen.“
Die bestehenden Standorte für die Ausbildung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg werden mit jeweils einem weiteren Lehrstuhl für Sonderpädagogik ausgebaut und durch zehn zusätzliche Stellen bereits zum Wintersemester 2018/2019 umfassend gestärkt. Zur weiteren Stärkung der sonderpädagogischen Ausbildung im Freistaat trägt der Aufbau eines dritten Standorts für Sonderpädagogik an der Universität Regensburg wesentlich bei.
Der bayerische Ansatz bei der Inklusion mit seinen vielfältigen Angeboten und Wahlmöglichkeiten hat sich bewährt. Inklusion findet an allen bayerischen Schulen statt: Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf ist sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen möglich. Ein Beispiel für eine gelingende Inklusion geben über 350 Schulen, die das Schulprofil Inklusion tragen. An ihnen ist die Inklusion für die Schulentwicklung von zentraler Bedeutung. Seit 2011 wurden rund 800 Lehrerstellen für die Inklusion vor allem an Regelschulen zusätzlich geschaffen – bis 2020 werden es 1.000 Stellen sein. Für die Förderschulen stellt das Bildungspaket der Staatsregierung außerdem bis 2020 zusätzlich 250 Lehrerstellen bereit, u.a. für die Unterstützung der Profilschulen, die Beratung und die Lehrerbildung. Darüber hinaus unterstützen in den kommenden Jahren 500 zusätzliche Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen als multiprofessionelle Teams Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer wertvollen Arbeit.
4. Staatsregierung setzt auf rasche Hilfen für dürregeschädigte Landwirte / Mehrkosten für Futtermittel sollen zur Hälfte ausgeglichen werden / Bayern hilft auch bei massiv von Ernteausfällen betroffenen Betrieben / Bund muss schnell für Klarheit beim Ersatz von Ernteausfällen sorgen
Die Staatsregierung will den von Trockenheit und Hitze besonders betroffenen Landwirten im Freistaat rasch finanziell unter die Arme greifen und hat eine Soforthilfe beschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Die Auswirkungen des Klimawandels stellen unsere Landwirte vor große Herausforderungen. Die Staatsregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst: Wir lassen unsere Bauern in Notlagen nicht allein und helfen schnell und unbürokratisch.“ Wegen der Ernteausfälle auf vielen Bauernhöfen wird bereits das Futter für die Tiere knapp. Aus diesem Grund hat das Kabinett finanzielle Hilfen für den notwendigen Zukauf von Futtermitteln beschlossen. „Überall dort, wo erhebliche Ertragseinbußen zu erwarten sind, wollen wir die Mehrkosten für Grundfutter zur Hälfte maximal bis zu 50.000 Euro pro Betrieb ausgleichen“, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Eingereicht werden können Rechnungen, die ab dem 1. August 2018 datiert sind. Um Engpässe beim Tierfutter zu vermeiden, lässt Bayern darüber hinaus ab sofort den Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen ohne bürokratische Auflagen zu – auch, wenn die dafür notwendige Genehmigung des Bundes noch aussteht. „Die Zeit drängt, wir brauchen jetzt schnelle und praxisgerechte Lösungen für unsere Bauern und ihre Tiere“, so Kaniber weiter. Vor einigen Tagen hatte Bayern deshalb bereits landesweit Brachflächen zur Futternutzung freigegeben.
Die Ministerin kündigte zudem Hilfen für die entstandenen Ernteausfälle an, sobald der Bund endlich Klarheit geschaffen hat. „Der Bund muss unverzüglich darlegen, auf welche Art und in welcher Höhe es Bundesmittel bei Ernteausfällen geben wird“, so die Landwirtschaftsministerin. Außerdem wollen wir eine staatlich unterstützte Mehrgefahrenversicherung für die Landwirtschaft.
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Pressemitteilung-Nr.-185-vom-08.-August-2018( PDF 464.23 Kb)
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