Bericht aus der Kabinettssitzung vom 1. Oktober 2020
1. Corona-Pandemie: Bayern setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um / Bußgelder festgelegt
2. Zusätzliche Betreuungsangebote für die Herbstferien / Entlastung für Eltern
3. Ministerrat setzt neuen Bayerischen Ethikrat ein
1. Corona-Pandemie: Bayern setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um / Bußgelder festgelegt
Bislang haben Deutschland und der Freistaat Bayern die Herausforderungen der Corona-Krise auch Dank breiter Unterstützung der Bevölkerung gut bewältigt. Vor dem Hintergrund der nun beginnenden kalten Jahreszeit, der anstehenden Erkältungs- und Grippesaison und der auch in Bayern wieder gestiegenen Infektionszahlen gilt nun mehr denn je das Gebot der Umsicht und der Vorsicht. Nur durch konsequentes und verständiges Zusammenwirken der gesamten Gesellschaft und erhöhte Vorsicht, insbesondere bei privaten Feiern und Treffen, können die bislang erreichten Erfolge erhalten bleiben. Wichtigstes Ziel bleibt die Verhinderung eines weiteren flächendeckenden Lockdowns. Vor allem die Offenhaltung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Stärkung der Wirtschaft stehen im Fokus aller Anstrengungen. Gezielte, an das regionale Infektionsgeschehen angepasste Maßnahmen sind am besten geeignet. Sie gewährleisten, dass das Infektionsgeschehen begrenzt wird, nachverfolgbar bleibt und Infektionsketten durchbrochen werden. Neben den allgemeinen Regeln des Abstandhaltens, der Hygiene und der Alltagsmasken kommt in der kälteren Jahreszeit vor allem auch dem regelmäßigen Lüften in privaten und öffentlichen Räumen besondere Bedeutung zu, um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern. Der von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 29. September 2020 gefasste Beschluss sieht hierzu bundesweit einheitliche Leitlinien vor. Bayern ist Vorreiter und Unterstützer dieses Kurses.
Im Einzelnen beschließt der Ministerrat die folgenden Maßnahmen und Regeln:
• Um die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten, sind wahrheitsgemäße Kontaktdaten (insbesondere Kontaktinformationen und Aufenthaltszeitraum) unerlässlich. Es wird deswegen eine entsprechende, bußgeldbewehrte Pflicht zur Erfassung der Daten für Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter von 1.000 Euro eingeführt. Für falsche persönliche Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants usw. soll ein Bußgeld in Höhe von in der Regel bis zu 250 Euro für den Gast gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden.
• Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
• Bei einem Überschreiten einer Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen verbleibt es bei den entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 22. September 2020 erlassenen Regelungen.
• Die bayerische Einreise-Quarantäne-Verordnung wird bis zum 18.10.2020 verlängert.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Es wird eine neue 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Geltung bis zum 18.10.2020 erlassen.
2. Zusätzliche Betreuungsangebote für die Herbstferien / Entlastung für Eltern
Die Bayerische Staatsregierung stellt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) zusätzliche Angebote der Ferienbetreuung für die Herbstferien 2020 sicher. Um den vorhersehbaren zusätzlichen Bedarf für die bevorstehenden Herbstferien decken zu können, wird die Staatsregierung wieder Ferienangebote auf den Weg bringen. Die bewährten Strukturen der Sommerferienbetreuung werden beibehalten. Der BJR agiert erneut als Projektträger, die Abwicklung erfolgt über das vom BJR neu eingerichtete Ferienportal (www.bjr.de/ferienportal). Die Angebote werden durch örtliche Träger wie Kreis- und Stadtjugendringe, Jugendverbände oder durch schulische Ganztagsangebote auf Grundlage der einschlägigen Hygienekonzepte mit freizeitpädagogischer Ausrichtung durchgeführt.
Bereits in den Sommerferien hatte es in Bayern zusätzliche Betreuungsangebote zur Entlastung der Eltern gegeben, die aufgrund der Schulschließungen im Frühjahr 2020 ihre Kinder selbst betreuen und dafür ihren Jahresurlaub einbringen mussten. Die zusätzlichen Ferienangebote waren von den betroffenen Eltern sehr gut angenommen und von den Trägern vor Ort erfolgreich durchgeführt worden. Träger des Projekts war gemäß Beschluss des Ministerrats der BJR, der trotz der besonderen Herausforderungen in Corona-Zeiten qualitativ hochwertige Betreuungen anbieten konnte.
3. Ministerrat setzt neuen Bayerischen Ethikrat ein
Ein neu gegründeter Bayerischer Ethikrat soll Ministerpräsident Dr. Markus Söder und die gesamte Staatsregierung in den entscheidenden Zukunftsfragen unserer Gesellschaft beraten. Das Gremium unter dem Vorsitz der früheren Münchner Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler, das der Ministerrat jetzt eingesetzt hat, wird sich dazu mit der gesamten Bandbreite ethischer Fragen beschäftigen.
Dazu zählen die Folgen der Coronakrise ebenso wie das immer schneller werdende Tempo der Veränderungen in unserer Gesellschaft. Die Digitalisierung verändert viele Bereiche unseres Lebens. Der globale Wettbewerb um Ideen und modernste Technik wird immer schneller. Gleichzeitig werden die drängenden Fragen immer lauter, wie klimagerecht und zukunftsverträglich unser Lebensstil und unsere Art zu wirtschaften sind.
Aus diesen Entwicklungen folgen auch ganz neue ethische Grundsatzfragen. Der neue Ethikrat soll daher insbesondere Fragestellungen aus den folgenden Themenbereichen beleuchten:
• Sozial- und Gesellschaftswissenschaften, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz,
• Ökonomie, Wirtschaftsethik, Ökologie und Nachhaltigkeit,
• Lebenswissenschaften und Bioethik. In diesem Teilaspekt wird der Bayerische Ethikrat das Nachfolgeformat der Bioethik-Kommission, die bislang die Staatsregierung zu ethischen Fragen im Bereich der Biowissenschaften beraten hat und deren Tätigkeit mit Ablauf der 17. Legislaturperiode endete.
Der Ethikrat ist mit jeweils neun Frauen und neun Männern geschlechterparitätisch besetzt, arbeitet unabhängig und kann auch aus eigener Initiative heraus tätig werden. Er arbeitet ehrenamtlich, der oder die jeweilige Vorsitzende erhält eine monatliche Entschädigung von 1.000 Euro.
Die Mitglieder repräsentieren das gesamte Spektrum ethisch relevanter Bereiche aus Theologie, Naturwissenschaft, Philosophie, Soziologie und Ökonomie in herausragender Weise. Es handelt sich dabei um die folgenden hochkarätigen Experten, die Bayern alle eng verbunden sind:
• Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner (Lehrstuhl für Entrepreneurial Finance der TU München)
• Prof. Dr. Elisabeth André (Lehrstuhl für Multimodale Mensch-Technik-Interaktion der Universität Augsburg)
• Prof. Dr. Reiner Anselm (Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik an der LMU München)
• Susanne Breit-Keßler (Vorsitzende, ehemalige Regionalbischöfin)
• Prof. Johanna Haberer (Abteilung Christliche Publizistik an der Theologischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
• Prof. Dr. Elke Jahn (Lehrstuhl für Arbeitsökonomik an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth)
• Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler (Lehrstuhl für Angewandte Ethik an der Friedrich-Schiller-Universität Jena)
• Rabbiner Steven E. Langnas (Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik im Religionsunterricht der Katholisch-Theologischen Fakultät der LMU München)
• Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Bischofsvikar für Bioethik und Sozialpolitik, Dompropst am Bistum Augsburg)
• Prof. Dr. Weyma Lübbe (Lehrstuhl für Praktische Philosophie der Universität Regensburg)
• Prof. Dr. Christoph Lütge (Peter Löscher-Stiftungslehrstuhl für Wirtschaftsethik der TU München)
• Prof. Dr.-Ing. Marion Merklein (Lehrstuhl für Fertigungstechnologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
• Prof. Dr.-Ing Gerhard Müller (Vizepräsident TU München, Lehrstuhl für Baumechanik)
• Prof. Dr. Armin Nassehi (Lehrstuhl für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie der LMU München)
• Prof. Dr. Doris Rosenkranz (Fakultät für Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Nürnberg)
• Prof. Dr. Traugott Roser (Lehrstuhl für Praktische Theologie der Universität Münster)
• Prof. Dr. Ulrich Walter (Lehrstuhl für Raumfahrttechnik der TU München)
• Dr. Nathalie Weidenfeld (Autorin und Lektorin)
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Pressemitteilung Nr. 158 der Bayerischen Staatskanzlei( PDF 110.29 Kb)
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