Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. Januar 2023
1. Freistaat legt Grundstein zur Fortführung der Stiftung Wertebündnis Bayern / Nachhaltige Bildungsarbeit für Herausforderungen unserer Gesellschaft
3. Bayern startet Bundesratsinitiative für Verbot von Einweg-Elektro-Zigaretten
1. Freistaat legt Grundstein zur Fortführung der Stiftung Wertebündnis Bayern / Nachhaltige Bildungsarbeit für Herausforderungen unserer Gesellschaft
Werte sind das Fundament unserer Gesellschaft. Dafür leistet das Wertebündnis Bayern wertvolle Bildungsarbeit. Mit seinem großen Netzwerk aus staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen widmet es sich komplexen gesellschaftspolitischen Fragen. Die Staatsregierung hat heute beschlossen, diese Arbeit langfristig fortzusetzen und zukünftig mit 1,1 Millionen Euro jährlich zu unterstützen. Damit ermöglicht Bayern der Stiftung und ihren Partnerorganisationen eine kontinuierliche Stiftungsarbeit.
Ziel des 2010 gestarteten Wertebündnisses ist die Wertebildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie bei Erziehungs- und Bildungsverantwortlichen. Dazu werden Erziehung, Volks- und Berufsbildung gefördert. Das Wertebündnis Bayern hat sich höchst dynamisch entwickelt. Aktuell sind 207 Organisationen, Verbände und Stiftungen (z. B. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund Bayern, Bayerischer Rundfunk) im Wertebündnis Bayern vertreten.
Das Wertebündnis wurde 2015 in eine auf zehn Jahre angelegte öffentlich-rechtliche (Verbrauchs-)Stiftung überführt. Aufgrund des großen Erfolges der Stiftung wurden die jährlichen Mittel immer wieder erhöht. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird der Grundstein für eine langfristige Fortführung der Stiftung gelegt. Die Staatsregierung wird noch in den Haushalt für 2023 die für die Fortsetzung der Stiftung erforderlichen Mittel einbringen und den Haushaltsansatz für die Forstsetzung von derzeit 809.000 Euro auf 1,1 Millionen Euro pro Jahr erhöhen.
2. Freistaat fordert Erleichterungen für Privatheizungen / Bundesratsinitiative zur Änderung der Bundesverordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Der Freistaat will weitere Erleichterungen für den Betrieb von kleinen und mittleren Öfen und Heizkesseln in Privathaushalten auf den Weg bringen. In der derzeit angespannten Energieversorgungssituation müssen alle Möglichkeiten für schnelle und unbürokratische Lösungen bei der Wärmeversorgung genutzt werden. Deshalb sollten auch vorhandene Ölheizungen unter bestimmten Voraussetzungen künftig ganz oder teilweise mit einer den Vorgaben der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) nicht mehr entsprechenden Holzfeuerungsanlage ersetzt werden dürfen, insbesondere wenn schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind.
Die Bundesregierung wird dazu mit einer Bundesratsinitiative aufgefordert, die bereits bestehende Ausnahmeregelung in der 1. BImSchV entsprechend zu erweitern. Voraussetzung ist, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind und in der Feuerungsanlage nur bestimmte feste Brennstoffe – naturbelassenes Scheitholz und Hackschnitzel, Presslinge und Pellets – eingesetzt werden. Bisher ist die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Öfen und Heizkessel nur möglich, wenn damit gleichzeitig Erdgas eingespart wird. Diese Möglichkeit hatte der Freistaat bereits im Juli 2022 für Feuerungsanlagen geschaffen, die nach § 25 oder § 26 der 1. BImSchV außer Betrieb zu nehmen waren. Angesichts einer möglichen Gasmangellage konnten per Allgemeinverfügungen durch die Kreisverwaltungsbehörden stillgelegte private Holzfeuerungen in Bayern so im Notfall wieder in Betrieb genommen werden.
3. Bayern startet Bundesratsinitiative für Verbot von Einweg-Elektro-Zigaretten
Mit einer neuen Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene einzusetzen. Einweg-E-Zigaretten finden in Deutschland immer mehr Zuspruch. Der Gesamtumsatz mit E-Zigaretten in Deutschland wird für das Jahr 2022 auf rund 575 Millionen Euro geschätzt. Das sind rund 40 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Schätzungen zufolge ist die Steigerung insbesondere auf Wegwerfprodukte zurückzuführen.
Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt und mit einer nicht wieder aufladbaren Batterie versehen. Nach vollständigem Gebrauch sind sie deshalb Elektroschrott und grundsätzlich in vorgesehenen Sammelstellen oder beim jeweiligen Verkäufer ordnungsgemäß zu entsorgen. Dennoch werden erhebliche Mengen der Einweg-E-Zigaretten über den Restmüll entsorgt. Dies führt zum einen zu einem Rohstoffverlust, zum anderen besteht die Gefahr von Bränden durch die enthaltenen Batterien.
Bayern setzt sich seit langem für eine deutliche Reduzierung von Plastikmüll und ein erweitertes Verbot von Einwegerzeugnissen ein. Allerdings fehlt den Ländern bisher eine Rechtsgrundlage, um den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken. Von der EU-Einwegplastik-Richtlinie und der Einwegkunststoffverbotsverordnung des Bundes sind nur bestimmte Einwegerzeugnisse aus Kunststoff erfasst, wie beispielsweise Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme. Mit der vorliegenden Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie einzusetzen, ein späteres Verbot könnte dann durch Verankerung in der Einwegkunststoffverbotsverordnung erfolgen.
-
Pressemitteilung Nr. 9 vom 10. Januar 2023( PDF 95.22 Kb)
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.