Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. Mai 2016
1. Bund zur Verstärkung der Grenzkontrollen bereit / Innenminister Joachim Herrmann: „Unser Einsatz in Berlin für die Innere Sicherheit in Bayern hat sich gelohnt“ / Ministerrat stellt mögliche Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht zurück / Justizminister Prof. Winfried Bausback: „Entscheidend ist, dass wir derzeit zu einer deutlichen Begrenzung des Flüchtlingszustroms gekommen sind”
4. Christoph Hillenbrand soll Präsident des Obersten Rechnungshofs werden
1. Bund zur Verstärkung der Grenzkontrollen bereit / Innenminister Joachim Herrmann: „Unser Einsatz in Berlin für die Innere Sicherheit in Bayern hat sich gelohnt“ / Ministerrat stellt mögliche Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht zurück / Justizminister Prof. Winfried Bausback: „Entscheidend ist, dass wir derzeit zu einer deutlichen Begrenzung des Flüchtlingszustroms gekommen sind”
Die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung haben sich auf ein gemeinsames weiteres Verfahren zur Sicherung der deutschen Grenzen geeinigt. Innenminister Joachim Herrmann erklärte im Kabinett zu der am Montagabend im Bundeskanzleramt mit Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung: „Unser Einsatz in Berlin für die Innere Sicherheit in Bayern hat sich gelohnt. Der Bund ist bereit, der Situation angepasst verstärkte Grenzkontrollen durchzuführen. Wir waren uns einig, dass die Personenkontrollen an den Binnengrenzen fortgeführt werden müssen, bis ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen gewährleistet ist und damit entscheidende Verbesserungen für die Innere Sicherheit in Europa erreicht sind.“
Die Bundespolizei setzt die Binnengrenzkontrollen sichtbar und effektiv fort – auch um weiterhin Zurückweisungen an der Grenze durchführen zu können – und entwickelt sie lageangepasst und mit ausreichend Personal. Bundespolizei und Bayerische Polizei stimmen sich konzeptionell eng ab, um durch einen flankierenden Einsatz bayerischer Schleierfahnder mögliche Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Es ist möglich, dass sich andere Migrations- und Schleusungsrouten entwickeln. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Italien-Route zu. Es muss deshalb in Abstimmung mit Italien und seinen Nachbarländern alles unternommen werden, damit Italien seine Außengrenzen wirksam sichert und seinen Verpflichtungen aus dem Dublin-Abkommen nachkommt. Bayern und der Bund sind sich einig, dass die trilateralen Streifen von Italien, Österreich und Deutschland in den grenzüberschreitenden Zügen unter Mitwirkung der Bayerischen Polizei verstärkt werden.
Herrmann: „Es ist darüber hinaus gemeinsame Überzeugung von Bundesregierung und Bayerischer Staatsregierung, dass die ‚Politik des Durchwinkens‘ nicht hinnehmbar ist. Sie ist weder EU-rechtskonform noch eine taugliche Lösung der Flüchtlingskrise, sondern trägt im Gegenteil zu ihrer Verschärfung bei.“ Konsequenterweise werde auch weiterhin jedem die Einreise nach Deutschland verweigert, der kein Visum besitzt und Deutschland als Transitland für ein Asylbegehren in einem anderen EU-Mitgliedstaat nutzen will. Die EU-Mitgliedstaaten mit Schengen-Außengrenzen insbesondere in Südost- und Südeuropa müssten ihre Kontrollstandards erheblich verbessern.
Bund und Bayern setzen sich weiterhin gemeinsam für die unverzügliche Einführung eines Europäischen Ein- und Ausreiseregisters ein. Die Registrierung aller ankommenden Migranten müsse nach dem Prinzip „one man – one date “ („eine Person – ein Datensatz“) funktionieren. Herrmann: „Die EU muss verhindern, dass zum Beispiel Terroristen mit verschiedenen Identitäten durch halb Europa vagabundieren.“
Die Staatsregierung will die bislang erwogene Klageerhebung beim Bundesverfassungsgericht zunächst nicht weiterverfolgen. Innenminister Herrmann: „Der Bund ist dazu bereit, Maßnahmen zu einer Begrenzung von Flüchtlingsströmen zu treffen, falls sich die derzeit niedrigen Flüchtlingszahlen wieder erhöhen. Wir werden deshalb die Klage in die Schublade legen. Dort können wir sie aber jederzeit auch wieder herausholen.“ Justizminister Prof. Winfried Bausback ergänzte: „Die Rechtsposition der Bayerischen Staatsregierung ist klar und unverändert. Der Bund ist auch im Interesse der Länder verfassungsrechtlich verpflichtet, eine wirksame Grenzsicherung und Zuwanderungskontrolle zu gewährleisten. Aber: Eine Klage ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, dass wir derzeit zu einer deutlichen Begrenzung des Flüchtlingszustroms gekommen sind. Auch die Bundesregierung hat sich zwischenzeitlich deutlich in die Richtung bewegt, die Bayern von Anfang an gefordert hat. Sie hat ihre Politik der offenen Grenzen letztlich aufgegeben. Das ist ein klarer Erfolg unserer bayerischen Position!“
Die Gemeinsame Erklärung von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Innenminister Joachim Herrmann über das erzielte Einvernehmen zum weiteren Vorgehen bei den Grenzkontrollen ist im Internet unter dem Link http://q.bayern.de/erklaerung-grenzkontrollen abrufbar.
2. Bayerisches Integrationsgesetz beschlossen / Integrationsministerin Emilia Müller und Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber betonen Grundsatz „Fördern und Fordern“ / Müller: „Bayerisches Integrationsgesetz stellt Integrationsbereitschaft sowie Achtung unserer Werteordnung und Leitkultur in den Mittelpunkt“
Das Kabinett hat heute den Entwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz nach einer umfassenden Verbändeanhörung beschlossen. Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber: „Der Gesetzentwurf folgt dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Damit setzen wir eine klare Botschaft: Wir fördern die Integration der Menschen, die bei uns leben – wir fordern sie aber auch ein. Nur so kann ein friedliches Zusammenleben ohne Parallelgesellschaften funktionieren.“ Huber erinnerte daran, dass der Freistaat mit seinem Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ bereits mit über 500 Millionen Euro sein Ziel des „Förderns“ mit Leben erfüllt hat. „Im Gegenzug möchten wir der Integration durch unsere Leitkultur eine Richtung geben. Den hier geltenden Regeln soll entsprochen und mit Respekt begegnet werden“, so Huber.
Das Integrationsministerium hat 225 Verbände aus allen gesellschaftlichen Bereichen angehört. Ferner wurden die 110 Mitglieder des Bayerischen Integrationsrates beteiligt. Integrationsministerin Müller: „Wir haben mit der Anhörung den Gesetzentwurf auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt. Die 68 Rückmeldungen haben gezeigt, dass die überwiegende Mehrzahl der Verbände die Initiative für ein Integrationsgesetz ausdrücklich begrüßt. Auch der Grundsatz des Förderns und Forderns hat viel Zustimmung erhalten.“
Mit dem Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes bekennt sich Bayern zu seiner Verantwortung und bietet Hilfe und Unterstützung zur Integration, verlangt zugleich jedoch den aktiven Integrationswillen der Migranten. Neben dem Grundsatz des Förderns und Forderns enthält das Gesetz u. a. folgende Themen:
1. Leitkultur
Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Erfahrung sowie mit verschiedenen ethnischen, kulturellen und religiösen Prägungen braucht Regeln. Regeln, die alle kennen, die für alle gelten und die von allen als nicht verhandelbar anerkannt werden. Deshalb steht das Bekenntnis zur Leitkultur, also zur identitätsbildenden Prägung unseres Landes, auch als Präambel am Anfang des Gesetzes.
2. Das Erlernen der deutschen Sprache:
Nur wer deutsch spricht, kann sich vollwertig in die Gesellschaft integrieren und erfolgreich am Arbeitsleben teilhaben. Deshalb wird beim Spracherwerb möglichst frühzeitig angesetzt. Bereits im 5. Lebensjahr sollen die Deutschkenntnisse der Kinder überprüft werden. Wenn nötig, wird ein Vorkurs Deutsch angeboten. Eltern, die sich der Sprachstandserhebung ihres Kindes verweigern, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem gilt: Wer lange genug Zeit hatte, Deutsch zu lernen, es aber nicht getan hat, der muss künftig einen Dolmetscher selbst zahlen, wenn er im behördlichen Verkehr noch einen braucht.
3. Landesleistungen: Sie erhält künftig nur, wer sich eindeutig identifizieren lässt, z. B. über seinen Pass. Einem missbräuchlich mehrfachen Leistungsbezug aufgrund Mehrfachidentitäten soll so wirksam begegnet werden.
4. Eine ausgewogene Siedlungs- und Bewohnerstruktur:
Die Bildung von Ghettos soll vermieden werden. Weiter soll verhindert werden, dass besonders bevorzugte Kommunen in ihrer Integrationsfähigkeit überfordert werden. Deshalb wird über die Vergabe von Sozialwohnungen künftig auch eine ‚Strukturkomponente‘ entscheiden. Danach wird neben der Dringlichkeit auch die Bewohnerstruktur im Umkreis berücksichtigt. Ferner ist bereits jetzt eine Verordnungsermächtigung für eine vom Bundesgesetzgeber noch zu schaffende Verteilungsmöglichkeit von anerkannten Flüchtlingen vorgesehen.
5. Die Achtung unserer Rechts- und Werteordnung:
Wer unsere Rechts- und Werteordnung missachtet, muss an einem „Grundkurs“ darüber teilnehmen, ansonsten riskiert er ein Bußgeld.
6. Das Verbot, die verfassungsmäßige Ordnung zu unterlaufen:
Wenn z.B. radikale Imame die Scharia durchsetzen wollen und unsere verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen, droht ihnen ein empfindliches Bußgeld. Denn hier geht es um die Grundfeste der staatlichen Ordnung.
7. Öffentliche Einrichtungen: Die Kommunen erhalten – ausgehend von den Negativerfahrungen vieler Kommunen bei der Nutzung von Frei- und Hallenbädern – die Möglichkeit, den Zutritt zu ihren öffentlichen Einrichtungen – also Schwimmbad, Bücherei, Stadion etc. – von einer vorherigen Belehrung über die dort einzuhaltenden Regeln abhängig zu machen, wenn sie vermuten, dass diese dem ausländischen Nutzer nicht bekannt sind.
8. Der Integrationsbeauftragte und der Bayerische Integrationsrat:
Das Gesetz verankert ausdrücklich das Amt des Integrationsbeauftragten und den Bayerischen Integrationsrat.
Der Gesetzentwurf für ein bayerisches Integrationsgesetz wird nun dem bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.
Der Entwurf ist unter http://www.stmas.bayern.de/integration/gesetz/index.php im Internet abrufbar.
3. Kabinett beschließt Bayerisches Krebsregistergesetz / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Qualität der medizinischen Versorgung bayerischer Krebspatienten wird durch bessere Datennutzung erhöht“
Der Kampf gegen die Krankheit Krebs wird in Bayern weiter verstärkt. Über ein zentrales Krebsregister sollen genauere Erkenntnisse über Krebserkrankungen und deren Behandlungen gewonnen werden, um die Qualität der medizinischen Versorgung bayerischer Krebspatienten weiter zu steigern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Melanie Huml hat der Ministerrat heute beschlossen. Huml erläuterte: „Das Register ermittelt zum Beispiel, wie häufig bestimmte Tumorerkrankungen in einer Region auftreten. Ziel ist, Krankheitsursachen zu erkennen und zu bekämpfen. Außerdem wird aufgezeigt, welche Therapie anschlägt. Das Bayerische Krebsregistergesetz bringt uns also einen großen Schritt weiter im Kampf gegen diese Volkskrankheit.“
Konkret ist ein zentrales klinisch-epidemiologisches Krebsregister am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Nürnberg mit sechs Regionalzentren geplant. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits dezentrale Krebsregister entstanden, die allerdings bisher nur über teilweise vergleichbare Daten verfügen. Mit dem neuen Gesetz werden diese Strukturen vor Ort in München, Regensburg, Bayreuth, Erlangen, Würzburg und Augsburg erhalten. Durch die Zentralisierung beim LGL werden einheitliche und bayernweit nutzbare Daten gewonnen.
Huml unterstrich: „Die Arbeitsprozesse können gestrafft und gebündelt werden. Auch auf diese Weise gelingt es, die Qualität der Krebsbehandlung zu stärken. Mit dem zentralen Krebsregister setzen wir auf vorhandene regionale Strukturen und ermöglichen vor Ort weiterhin eine interdisziplinäre und patientenbezogene Zusammenarbeit.“
Zum Umgang mit den sensiblen Krankheitsdaten wurde ein konsequentes Datenschutzkonzept erarbeitet. Im Landkreis Main-Spessart in Gemünden wird eine zentrale technische Stelle angesiedelt. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.
4. Christoph Hillenbrand soll Präsident des Obersten Rechnungshofs werden
Christoph Hillenbrand, Regierungspräsident von Oberbayern, soll neuer Präsident des Obersten Rechnungshofs werden. Der Ministerrat beschloss heute, Hillenbrand dem Landtag für das Amt vorzuschlagen. Der amtierende Präsident des Obersten Rechnungshofs Dr. Heinz Fischer-Heidlberger tritt mit Ablauf des Monats Juni 2016 in den gesetzlichen Ruhestand. Nach der Bayerischen Verfassung wird der Präsident des Obersten Rechnungshofs vom Landtag auf Vorschlag der Staatsregierung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Seit September 2005 ist Hillenbrand Präsident der Regierung von Oberbayern.
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