Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. September 2019:
1. Start ins neue Schuljahr: Bayern verstärkt Investitionen in die Bildung: 5.200 neu eingestellte Lehrkräfte, 1.000 zusätzliche Lehrerstellen und eine Milliarde Euro für die Digitalisierung der Schulen
1. Start ins neue Schuljahr: Bayern verstärkt Investitionen in die Bildung: 5.200 neu eingestellte Lehrkräfte, 1.000 zusätzliche Lehrerstellen und eine Milliarde Euro für die Digitalisierung der Schulen
Bayern sorgt dafür, dass die Schulgemeinschaft mit ihren fast 1,65 Millionen Schülerinnen und Schülern gut in das neue Schuljahr starten kann. Der Freistaat stellt über 5.200 voll ausgebildete Lehrkräfte neu ein. Damit ist die Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn gesichert.
Die Staatsregierung verfolgt eine Langfrist-Strategie, bei der den Lehrkräften attraktive Bedingungen geboten werden. Daher ist der Freistaat mit qualifizierten Lehrkräften – anders als in manch anderen Bundesländern – verhältnismäßig gut versorgt. Allerdings bleibt die Lehrerversorgung im Freistaat langfristig angesichts steigender Schülerzahlen und Bewerbermangel eine besondere Herausforderung. Bayern führt schon seit einigen Jahren Zweitqualifizierungen für Realschul- und Gymnasiallehrkräfte durch, damit diese auch an den Grund-, Mittel- und Förderschulen unterrichten können. Ebenso wurden fünf weitere Lehrstühle für Sonderpädagogik an den bayerischen Universitäten und bereits letztes Jahr 700 zusätzliche Studienplätze für das Grundschullehramt geschaffen: Ein wichtiger Beitrag, um den hohen Lehrerbedarf an Grund- und Förderschulen auch langfristig zu decken.
Die Staatsregierung will das hohe Bildungsniveau in Bayern noch weiter verbessern. Bildung ist und bleibt daher Investitionsschwerpunkt. Mit 1.000 zusätzlich geschaffenen Lehrerstellen können wichtige Zukunftsthemen kraftvoll vorangebracht werden: Bayern stärkt die berufliche Bildung, baut Ganztagsangebote aus, investiert in die Erzieherausbildung und sorgt für weitere Verbesserungen bei der Inklusion und an den Förderschulen. Zusätzlich zu den 1.000 Lehrerstellen werden weitere 100 Stellen für Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen geschaffen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Digitalisierung. Die bayerischen Landesförderprogramme und der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 des Bundes (Gesamtprogrammvolumen: Eine Milliarde Euro) sowie zusätzliche 270 Lehrerstellen rücken das Thema „digitale Bildung“ in den Mittelpunkt. Die Kommunen erhalten umfangreiche Fördermittel für die IT-Ausstattung der Schulen. An den Mittelschulen und Förderschulen wird das Fach Informatik neu eingeführt und eine flächendeckende Fortbildungsoffensive neu gestartet.
2. Bayern unterstützt seine Schülerinnen und Schüler auf dem Weg ins digitale Zeitalter / Gelder aus dem DigitalPakt werden zielgerichtet und zukunftsorientiert eingesetzt
Bayerns Schulen sind auf den digitalen Wandel gut vorbereitet. Mit den Mitteln aus dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen Bund und Ländern wird der Freistaat die Rahmenbedingungen für das Lernen in einer digitalen Welt nun weiter spürbar verbessern: Mit der Vereinbarung stehen dem Freistaat Bayern rund 778 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung, die zusammen mit den in Vorleistung vom Freistaat bereitgestellten 212,5 Millionen Euro an Landesmitteln die „digitale Bildungsmilliarde“ für Bayerns Schulen ergeben.
Die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ für den DigitalPakt Schule des Bundes ist bereits in Kraft gesetzt. Damit erhalten die Sachaufwandsträger der Schulen im Freistaat Rechts- wie Planungssicherheit und können gleichzeitig mit größtmöglicher Flexibilität handeln. Alle Kommunen und privaten Schulträger im Freistaat kennen mittlerweile ihre jeweiligen Förderhöchstbeträge. Sie können nun zielgerichtet und nachhaltig in die digitale Ausstattung der bayerischen Schulen investieren und die Rahmenbedingungen für das Lernen in einer digitalen Welt spürbar verbessern. Die Förderquote ist dabei besonders hoch: Nur 10 Prozent Eigenanteil verbleibt bei den Sachaufwandsträgern.
Bereits jetzt gibt es in Bayern durch das bayerische Förderprogramm „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ mehr als 18.000 digitale Klassenzimmer. Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine der großen Zukunftsaufgaben in der bayerischen Bildungspolitik. Sämtliche Anstrengungen sind darauf gerichtet, allen Schülerinnen und Schülern im Freistaat optimale Lernbedingungen mit digitalen Medien zu ermöglichen. Aus diesem Grund stehen bei der Planung der IT Ausstattung immer pädagogische und didaktische Ziele im Mittelpunkt. Ziel der Förderung schulischer Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakts Schule ist daher die Realisierung der Ausstattungspläne der schuleigenen Medienkonzepte und des im Koalitionsvertrag ausgegebenen Ziels der Einrichtung von 50.000 digitalen Klassenzimmern. Die Förderung aus dem DigitalPakt Schule umfasst unter anderem die Schulhausvernetzung, den WLAN-Zugang in allen Klassenzimmern und die Ausstattung mit PCs, Tablets oder Laptops sowie die Ausstattung der Klassenzimmer mit Dokumentenkameras, Beamern oder interaktiven Tafeln.
Nicht nur technisch, sondern auch didaktisch ist die Digitalisierung anspruchsvoll: Die Maßnahmen zur Technikoptimierung werden begleitet durch den Aufbau einer Beraterstruktur und den Start einer flächenwirksamen Fortbildungsoffensive für alle bayerischen Lehrkräfte. So stehen mit dem neu aufgebauten Netz der „Berater digitale Bildung“ aktuell 170 hochqualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung. Sie unterstützen in jeder Region und in jeder Schulart die Schulen, Sachaufwandsträger und Eltern in den Bereichen informationstechnische und medienpädagogische Beratung, sowie u. a. in Fragen der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen. Das Kultusministerium setzt zudem seine Fortbildungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten fort. Ein wichtiges Element sind hier u.a. onlinegestützte Selbstlernkurse, die zum neuen Schuljahr 2019/20 zur orts- und zeitunabhängigen Fortbildung aller Lehrkräfte in Bayern zur Verfügung stehen.
Der Freistaat ist inhaltlich und formal gut für die Umsetzung des DigitalPakts Schule des Bundes aufgestellt. Die 2016 veröffentlichte Zukunftsstrategie der Bayerischen Staatsregierung „Digitale Bildung für Schule, Hochschule und Kultur“ wurde konsequent verfolgt und die Maßnahmen in den vier Handlungsfeldern Optimierung der Rahmenbedingungen, Bereitstellung von Inhalten und Werkzeugen, Schul- und Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien sowie Kompetenzsicherung der Lehrkräfte weiter konkretisiert und vorangetrieben. Dadurch wurden wesentliche, nun im DigitalPakt Schule des Bundes geforderte Vorleistungen in Bayern bereits erbracht.
3. Bayern führt „Großelterntag“ ein / Erstmals am 13. Oktober und künftig jährlich am zweiten Sonntag im Oktober / Zeichen für besondere Wertschätzung und Generationensolidarität
Großeltern sind eine wichtige Stütze der Familie. Die Bayerische Staatsregierung will daher die besonderen Verdienste von Großeltern für Familie und Gesellschaft würdigen. Sie führt deshalb als erstes Bundesland einen eigenen Tag zu Ehren der Großeltern, den sogenannten Großelterntag, in Bayern ein. Der Großelterntag soll jährlich am zweiten Sonntag im Oktober begangen werden. Der erste Großelterntag wird am 13. Oktober 2019 gemeinsam mit Familien aus ganz Bayern mit einem erlebnisreichen Familienfest in München begangen.
Großeltern, deren Kinder und Enkelkinder verbindet eine große Generationensolidarität. Oma und Opa haben im Familienleben eine ganz entscheidende Rolle inne. Sie unterstützen im Alltag, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, geben ihr wertvolles Wissen und ihre Lebenserfahrung an die nächsten Generationen weiter. Ihr Einsatz für die Familie kann nicht hoch genug geschätzt werden. Sie leisten auch vor dem Hintergrund des demografischen und gesellschaftlichen Wandels einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
4. Bayern pocht auf steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung / Bundesratsinitiative beschlossen
Der Ministerrat hat eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungsmaßnahmen beschlossen. Diese wird einen wichtigen Beitrag zum Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 leisten.
Die Staatsregierung will mit der Bundesratsinitiative den Schwerpunkt der Förderung auf energetische Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum legen. Dazu soll eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen über einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden. Aber auch im Mietwohnungsbereich und bei betrieblich genutzten Gebäuden fordert Bayern Impulse: Ergänzend sollen deshalb die steuerlichen Rahmenbedingungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen bei Gebäuden verbessert werden, die zur Einkunftserzielung dienen. Ziel ist es, in diesem Zusammenhang anfallende Aufwendungen zur energetischen Modernisierung steuerlich generell als Erhaltungsaufwand sofort abzuziehen und damit die Steuerlast zu mindern.
Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit, die tiefgreifende gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen erfordert. Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen haben sich die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Gerade im Gebäudebereich bestehen erhebliche CO2-Einsparpotenziale, die deutlich schneller gehoben werden müssen. Dabei ist davon auszugehen, dass die aktuelle Sanierungsrate des Gebäudebestandes von jährlich einem Prozent verdoppelt werden muss, um die Vorgaben des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung zu erreichen.
5. Neue Impulse für die dezentrale Energiewende: Bayern startet Bundesratsinitiative zur Reform des EEG
Die Staatsregierung will bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern. Zudem mahnt sie die zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene Synchronisation mit dem Netzausbau an. Daher hat der Ministerrat heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, die Impulse für die hierzu notwendigen Änderungen im Erneuerbaren-Energien Gesetz (EEG) setzt. Ziel ist mehr Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und damit auch mehr Wertschöpfung in Bayerns Regionen.
Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, Hemmnisse für die Umsetzung einer dezentralen Energiewende schnellstmöglich zu beseitigen. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss besser regional gesteuert und mit dem Netzausbau synchronisiert werden, etwa durch einen Mindestanteil für Vergabe-Zuschläge bei den Erneuerbaren in Süddeutschland. Auf diese Weise können hohe Kosten für Netzengpassmanagement vermieden werden. Um Bayerns großes Potenzial an Photovoltaik zu heben, müssen pauschale Einschränkungen, wie der 52-Gigawatt-Deckel, wegfallen. Nach aktueller Rechtslage endet die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen, sobald eine installierte Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt erreicht wird. Die Staatsregierung setzt sich auch dafür ein, die Eigenversorgung zu erleichtern und zu entbürokratisieren. So soll beispielsweise die EEG-Umlage für Kleinanlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 40 Kilowatt ausnahmslos entfallen. Die Bundesregierung muss zudem sicherstellen, dass Ausnahmen für stromkostenintensive Unternehmen nicht zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen gehen. Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreize durch diese ‚Besondere Ausgleichsregelung‘ müssen beseitigt werden, indem beispielsweise statt starrer Schwellenwerte künftig gleitende Regelungen gelten.
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Pressemitteilung-Nr.-185-vom-10.09.2019( PDF 148.74 Kb)
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