Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Februar 2019
1. Staatsregierung beschließt Entwurf für Doppelhaushalt 2019/2020
1. Staatsregierung beschließt Entwurf für Doppelhaushalt 2019/2020
Der Ministerrat hat heute den Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen. Mit dem Entwurf wird die solide und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik in Bayern fortgesetzt. Der bayerische Staatshaushalt kommt zum 14. und 15. Mal in Folge im allgemeinen Haushalt ohne neue Schulden aus. Der Abbau der Staatsverschuldung wird mit insgesamt 1 Mrd. € fortgesetzt. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind insgesamt 4.306 neue Stellen und Gesamtausgaben von 124,7 Mrd. € vorgesehen.
Entsprechend dem Ergebnis der Haushaltsklausur in St. Quirin liegen die Ausgabenschwerpunkte in folgenden Bereichen:
• Familie, Kinder und Soziales
Entsprechend den Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag werden junge Familien in noch größerem Maße als bisher schon spürbar entlastet. Der Zuschuss für Kindergartenbeiträge wird auf das erste und zweite Kindergartenjahr ausgeweitet. Ab dem Jahr 2020 wird überdies eine Entlastung von Beiträgen in der Kinderkrippe vorgesehen. Das zum 1. September 2018 begonnene Bayerische Familiengeld wird fortgesetzt. Die Gesamtausgaben für diese Maßnahmen betragen insgesamt rund 2,4 Mrd. €. Damit gibt der Freistaat Bayern jungen Familien mit Kindern ein bundesweit einmaliges Startkapital an die Hand.
Für das Bayerische Landespflegegeld belaufen sich die vorgesehenen Ausgaben auf insgesamt 748 Mio. € im Doppelhaushalt 2019/2020.
• Bildung
Das Spitzenniveau bei Schulen und Hochschulen wird weiter gestärkt. Die Bildungsausgaben werden in den beiden Jahren zusammen circa 42 Mrd. € betragen und damit erstmals die 40 Mrd. €-Grenze in einem Doppelhaushalt übersteigen. Für die weitere Verbesserung des bayerischen Schulsystems und zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden insgesamt 2.200 zusätzliche Stellen für Schulen ausgebracht.
• Innere Sicherheit
Die Bayerische Polizei hat derzeit den höchsten Personalstand aller Zeiten. Zur weiteren Stärkung der Inneren Sicherheit werden im Doppelhaushalt 2019/2020, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, für die Polizei insgesamt 1.000 neue Stellen ausgebracht.
Im „Polizei-Budget“ ist für 2019/2020 ein Gesamtvolumen von über 930 Mio. € eingeplant. Im Vergleich zum Jahr 2014 liegen die Einsatz- und Betriebsmittel der Bayerischen Polizei damit im Jahr 2019 um über 50 % höher als noch vor fünf Jahren.
• Kommunen und Kommunaler Finanzausgleich
Über den Entwurf des Kommunalen Finanzausgleichs 2019 wurde am 10. Januar 2019 mit den kommunalen Spitzenverbänden Einigung erzielt. Die Finanzausgleichsleistungen steigen 2019 um 435,7 Mio. € (4,6 %) auf ein Rekordniveau von insgesamt 9,97 Mrd. €.
• Landwirtschaft
Die Ansätze des Kulturlandschaftsprogramms werden im Jahr 2019 auf insgesamt 282,2 Mio. € und im Jahr 2020 auf 292,2 Mio. € erhöht.
Zur verstärkten Berücksichtigung des Tierwohls werden die Landesmittel für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung um jährlich 15 Mio. € erhöht. Damit stehen für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung Mittel in Höhe von insgesamt 65,1 Mio. € p.a. bereit.
Für den Umbau der Wälder zu klimatoleranten Zukunftswäldern werden die entsprechenden Ansätze im Jahr 2019 auf insgesamt 30,8 Mio. € und 2020 auf insgesamt 43,5 Mio. € erhöht.
• Umwelt und Klima
Die Ausgabemittel für Maßnahmen zur Luftreinhaltung steigen im Jahr 2019 um 40 Mio. € und im Jahr 2020 um weitere 12,7 Mio. €. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind damit insgesamt rund 111 Mio. € Ausgabemittel für die Luftreinhaltung enthalten. Daneben sind im Doppelhaushalt 2019/2020 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 130 Mio. € dafür vorgesehen.
• Digitalisierung
Für die Breitbandförderung sind weitere 500 Mio. € eingeplant. Insgesamt investiert der Freistaat Bayern 1,5 Mrd. € in den digitalen Ausbau. Neben Breitband werden damit auch die BayernLabs sowie das BayernWLAN (freies WLAN) finanziert.
• Infrastruktur
Für Staatsstraßen werden die Mittel in 2019 entsprechend dem Koalitionsvertrag auf dem hohen Niveau 2018 fortgeführt. Für die beiden Jahre sind insgesamt rund 703,9 Mio. € vorgesehen.
• Städtebauförderung
Unter Einbeziehung aller Städtebauförderungsprogramme (auch Bund-Länderprogramme und EU-Programm) im Doppelhaushalt 2019/2020 ist ein neuer Rekordbewilligungsrahmen von 908,8 Mio. € zu verzeichnen.
• Wohnungsbau
Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung wird im Jahr 2019 auf dem Rekordniveau des Jahres 2018 in Höhe von rund 886 Mio. € fortgeführt. Im Jahr 2020 wird aufgrund zurückgehender Bundesmittel (nach dem Integrationskonzept des Bundes soll temporäre Erhöhung planmäßig auslaufen) ein Bewilligungsrahmen von rund 808 Mio. € vorgesehen; die Landesmittel für die Wohnraumförderung bleiben aber unverändert.
Für die Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld BayernPlus sind für die nächsten beiden Jahre insgesamt 375 Mio. € eingeplant.
• Wirtschaft
Für Forschung und Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) stehen im Doppelhaushalt zunächst 15 Mio. € bereit. Für die neu einzurichtende Landesanstalt für Energie und Klimaschutz sind 20 neue Stellen vorgesehen.
Zur Förderung der Digitalen Gründerzentren sind insgesamt weitere 24,2 Mio. € und zusätzlich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 46,8 Mio. € eingeplant. Damit werden insbesondere die sieben neuen Digitalen Gründerzentren – je Regierungsbezirk eines – unterstützt.
2. Ministerrat gibt Luftreinhalteplan für München in Auftrag / intelligentes Gesamtkonzept für Verkehr und Gesundheit / zahlreiche Maßnahmen für bessere Luftqualität / Fahrverbote unverhältnismäßig
Auf Beschluss des Ministerrats wurde heute die Regierung von Oberbayern damit beauftragt, den Luftreinhalteplan für die Stadt München zu aktualisieren. Die Regierung wird dazu zeitnah das Konzept für die 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München vorlegen. Geplant ist ein intelligentes Gesamtkonzept für Verkehr und Gesundheit in München, das eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Luftqualität enthält.
Da sich die in München erfassten Messwerte für Luftschadstoffe deutlich gebessert haben und Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge unverhältnismäßig sind, wird der neue aktualisierte Luftreinhalteplan keine Fahrverbote vorschlagen. Die Staatsregierung greift damit die Ergebnisse aktueller Messungen und auch die darauf basierende Haltung der Landeshauptstadt München auf. Fahrverbote für Hauptverkehrsadern wie z.B. den Mittleren Ring sind ungeeignet; zu erwartende Verlagerungen des Verkehrsaufkommens in umliegende Wohngebiete hinein sind unbedingt zu vermeiden.
Bereits jetzt ist die Luftqualität im gesamten Freistaat überwiegend gut. Auch in München haben sich die aktuellen Werte für 2018 gegenüber 2017 deutlich verbessert. Außerhalb des Mittleren Rings überschreiten nirgendwo Messwerte den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Auch innerhalb des Mittleren Rings zeigt sich die Luftqualität deutlich verbessert. An dem am höchsten belasteten Standort „Landshuter Allee“ ist ein Rückgang von 78 auf 66 µg/m³ zu verzeichnen.
Die verbesserten Messwerte zeigen: Die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beginnen zu wirken. Neben dem nationalen Sofortprogramm „Saubere Luft“ hatte die Staatsregierung Maßnahmen zur Senkung der NO2-Immissionswerte auf den Weg gebracht. Hinzu kommen kommunale Maßnahmen der Landeshauptstadt München. In Summe zeigt dieses breite Maßnahmenbündel – Schwerpunkte sind u.a. Software-Nachrüstungen, die Flottenerneuerung, die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte, Förderung des Aufbaus der Elektro-Ladeinfrastruktur, sowie eine Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV – Wirkung. So hat München aufgrund der laufend wirksamen Flottenerneuerung inzwischen mit die jüngste Fahrzeugflotte in ganz Deutschland. Die Zahl der (in der Regel älteren) Dieselfahrzeuge in München hat um etwa 12.000 abgenommen. Daneben haben Software-Updates und Hardware-Nachrüstungen an Fahrzeugen sowie die zunehmende Elektromobilität zur Verbesserung der Immissionssituation beigetragen.
Auf dieser Grundlage werden die geplanten Maßnahmen des künftigen 7. Luftreinhalteplans zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Als nächsten Schritt erstellt die Regierung von Oberbayern das Konzept für den Luftreinhalteplan. Während der anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung haben Interessierte vier Wochen lang Zeit, Stellung zu nehmen. Dann werden die eingehenden Stellungnahmen geprüft. Am Ende des Verfahrens wird der 7. Luftreinhalteplan für München von der Staatsregierung in Kraft gesetzt.
3. Staatsregierung bestimmt 15. März 2020 als Termin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen
Die Staatsregierung hat in der heutigen Ministerratssitzung den 15. März 2020 als Tag der nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen festgesetzt. Sowohl die Wahl selbst als auch der Termin für notwendige Stichwahlen liegen somit – für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung – außerhalb von Schulferien.
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Pressemitteilung-Nr.-26-vom-12.-Februar-2019( PDF 123.47 Kb)
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