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1. Corona-Pandemie / Verlängerung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung / Testpflicht auch für Schulkinder in Tagesbetreuung
1. Corona-Pandemie / Verlängerung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung / Testpflicht auch für Schulkinder in Tagesbetreuung
Erneut ist ein weiterer deutlicher Anstieg der Infektionszahlen festzustellen. Die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten hat nahezu den Höchststand der letzten Welle erreicht. Deshalb werden die geltenden Beschränkungen erneut verlängert und präzisiert.
Impfen wirkt. Erfreulich ist daher der weitere Fortschritt der Impfkampagne: In der letzten Woche wurden rund 600.000 Impfungen in Bayern durchgeführt, in den letzten Werktagen über 100.000 pro Tag. Die Bayerische Staatsregierung dankt allen, die hieran beteiligt sind. Entscheidend ist es nun, hier nicht nachzulassen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung folgende Maßnahmen:
2. Staatsregierung verlängert Ersatz von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung auch für April und Mai 2021 / Kommunen beteiligen sich weiterhin an Kosten
Die Staatsregierung hat heute eine weitere Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Kinder zur Reduzierung von Kontakten derzeit nicht in die Kitas oder die Mittagsbetreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz.
Wie schon in den Monaten Januar bis März werden die Elternbeiträge auch für April und Mai 2021 ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge. Dieser Beitragsersatz wird weiterhin zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.
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