Bericht aus der Kabinettssitzung vom 13. Dezember 2022:
1. Stärkung der Erneuerbaren EnergienÂ
3. Bundesrats-Entschließung – Neuer Stresstest für die StromversorgungÂ
4. Bundesrats-Entschließung – Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzenÂ
5. Staatsregierung setzt 8. Oktober 2023 als Termin für Landtagswahl festÂ
1. Stärkung der Erneuerbaren Energien
Zentrale Stellschraube, um die Energieversorgung Bayerns mittel- bis langfristig zu sichern, die ambitionierten bayerischen Klimaschutzziele zu erreichen und die Wirtschaft mit grünem Strom bei der Dekarbonisierung zu unterstützen ist der beschleunigte Ausbau aller Erneuerbaren Energien im Freistaat. Mit dem Bayerischen Energieplan 2030 hat die Staatsregierung bereits entsprechende Ziele formuliert. Die Stromerzeugung mit regenerativen Energien soll bis 2030 in Bayern von 39,6 TWh (Stand 2020) auf rund 78 TWh verdoppelt werden.
Windenergie
Der Ausbau der Windenergie ist ein Kernelement im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Staatsregierung betreibt den Ausbau der Windenergie mit hoher Priorität und hat hier daher u.a. mit der Reform der 10 H-Regelung, den Windkümmerern, den zusätzlichen Stellen an den Regierungen sowie der Umstellung des Windenergieerlasses auf eine digitale Themenplattform Wind in den letzten Monaten bereits zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus auf den Weg gebracht. Ziel ist ein Zubau von mindestens 800 bis 1.000 Windenergieanlagen in den nächsten Jahren.
- Die Dynamik des Ausbaus der Windenergie konnte mit den eingeleiteten Maßnahmen bereits maßgeblich verbessert werden. Im Staatswald geht die Bayerische Staatsregierung mit gutem Beispiel voran. Derzeit sind bereits 101 Windenergieanlagen in Betrieb. Ziel ist es, zeitnah mindestens 100 weitere Windenergieanlagen auf den Weg zu bringen. Aktuell sind bereits für weitere 70 Anlagen Standortsicherungsverträge abgeschlossen.
- Darüber hinaus konnten mittlerweile über die Windkümmerer weitere Projekte auch außerhalb der Staatsforsten angestoßen werden. Allein durch diese Projekte können 110 bis 170 weitere Windenergieanlagen neu entstehen. Hierrunter fällt auch das Großprojekt Interkommunaler Windpark Rennsteig / Energiepark Frankenwald. Hier ist ein Wind- und Wasserstoffpark mit Unterstützung der Windkümmerer geplant, um die dortige Glasindustrie ortsnah direkt mit Windstrom aus 15 WEA zu versorgen. Eine Bürgerbefragung hat hier 85 % Zustimmung ergeben.
- Hinzu kommt ein weiteres Großprojekt im Bayerischen Chemiedreieck: Die auf verlässliche und bezahlbare Energie angewiesene Chemieindustrie plant hier 30 bis 40 Windenergieanlagen – das wäre das größte Onshore-Windprojekt in Deutschland.
- Die genannten Projekte (Windkümmerer, Staatsforsten, Großprojekte) ergeben zusammen mit bereits genehmigten, aber noch nicht gebauten bzw. in laufenden Genehmigungsverfahren befindlichen Anlagen insgesamt rund 270 bis 340 Windenergieanlagen, die sich in einer konkreteren Planung befinden.
- Eines der Haupthindernisse beim Ausbau der Windenergie in Süddeutschland im Vergleich zu anderen Standorten sind nach wir vor die schlechteren Windbedingungen, so dass Windenergieprojekte in Bayern oftmals nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Ein Lösungsansatz bestand in der Einführung der sogenannten Südquote in den Ausschreibungen, die der Bund jedoch nicht weiterverfolgt und stattdessen auf andere Maßnahmen gesetzt hat, die aus Sicht der Staatsregierung jedoch nicht ausreichend sind, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von Windprojekten in Süddeutschland herzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat eine Bundesratsentschließung zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten in Süddeutschland beschlossen.
- Bayern wird sich gegenüber dem Bund auch für weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Windkraft einsetzen. Nötig sind insbesondere:
- Eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung der Kommunen für Windkraftanlagen.
- Zügige Umsetzung der vom Bund angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit bei den zivilen Drehfunkfeuern. Prüfung weiterer Verbesserungen z.B. durch Reduzierung der nötigen Abstände bei Erdbebenmessstationen oder eine bessere Vereinbarkeit mit verteidigungsspezifischen Restriktionen wie Tiefflugstrecken und militärisch genutzter Mindestführhöhe.
- Insbesondere muss in diesem Kontext die Anrechnung von planerischen Flächenausweisungen mit Höhenbeschränkungen aufgrund artenschutzrechtlicher bzw. militärischer Belange bei den Flächenvorgaben nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz gewährleitet werden.
- Darüber hinaus muss der Bund dringend die derzeitig üblichen artenschutzrechtlichen Abschaltauflagen auf Praxistauglichkeit überprüfen und dafür sorgen, dass neue, vor dem Hintergrund des notwendigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien optimierte Algorithmen und Erkennungssysteme rechtssicher unverzüglich eingesetzt werden können. Bayern fördert ein bundesweit einzigartiges Projekt zur Erprobung von modernen Abschaltsystemen bei Waldstandorten in der Gemeinde Fuchstal. Die Ergebnisse werden wegweisend sein für den Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Windenergieanlagen an Waldstandorten.
- Wichtig wäre auch, dass der Bund rechtssicher definiert, welches absolute Mindestmaß an artenschutzrechtlichen Prüfungen er als erforderlich, aber regelmäßig auch als ausreichend ansieht. Im Bundesnaturschutzgesetz bedarf es einer Klarstellung, dass die dortigen Regeln zur Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für die Windkraft abschließend sind und dass auf Landesebene keine weiteren Einschränkungen dieser Öffnungsmöglichkeiten zulässig sind.
- Weitere Vereinfachung des bundesgesetzlichen Rahmens beim Repowering.
Sonnenenergie
Bayern ist Sonnenland Nr. 1. in Deutschland. Ziel der Staatsregierung ist es, die Stromerzeugung bis 2030 von heute 13 TWh auf 40 TWh zu verdreifachen. Die Dynamik des Ausbaus in Bayern ist dabei ungebrochen. Allein von Januar bis September 2022 wurden rund 1.559 MW PV-Anlagen in Bayern zugebaut (57 % PV- Freiflächenanlagen und 43 % Dachanlagen), das entspricht einem Zuwachs von rund 8,8 % allein in den ersten neuen Monaten (Zuwachs 2021: 1.548 MW). Damit liegt Bayern mit Abstand an der Spitze der Bundesländer. Bayern geht dabei mit zahlreichen Modellprojekten (z.B. der Bayerischen Staatsgüter), dem Ausbau der PV auf staatlichen Dächern sowie im Verkehrsbereich auch im eigenen Zuständigkeitsbereich voran. Für die Erschließung offener PV-Potentiale auf geeigneten staatlichen Dächern will die Staatsregierung den betroffenen Ressorts 125 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Zudem hat Bayern mit dem PV-Speicherprogramm, mit dem in rund 100.000 Wohngebäuden eine zusätzliche Speicherkapazität von rund 750 MW installiert werden konnte, ein bundesweites Vorbild geschaffen. Es gilt aktuell zudem, auch die Potentiale innovativer Anlagenkonzepte umfassend zu heben.
- Bayern führt Denkmalschutz und Klimaschutz zusammen, indem durch eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben künftig auch Denkmäler einen stärkeren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten können. Der entsprechende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wurde beschlossen und wird nun dem Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet.
- Der Staatsregierung ist darüber hinaus eine weitergehende Nutzung erneuerbarer Energien in bisher für einen Ausbau von z.B. Photovoltaik verwehrten Flächen, etwa in Überschwemmungsgebieten und Moorflächen, wichtig. Die Staatsregierung schlägt daher über eine Bundesratsinitiative zielführende Änderungen der vom Bund ignorierten Lücken vor, mit denen der Ausbau von Freiflächen-PV-Anlagen dort vorangebracht werden kann, wo Bundesrecht derzeit entgegensteht. Der Ministerrat hat daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes mit dem Ziel der erleichterten Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten beschlossen. Dieser soll als Gesetzesantrag des Freistaats Bayern im Bundesrat eingebracht werden.
- Die Bayerische Staatsregierung wird sich zudem mit Nachdruck beim Bund für weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die PV einsetzen. Nur so können die ambitionierten bayerischen PV-Ziele in der Breite erreicht werden und das Potential neuer Anlagenkonzepte wie der Agri-, Floating- oder Parkplatz-PV gehoben werden. Nötig sind insbesondere:
– Die geplante Erlösabschöpfung sollte auch für größere PV-Projekte maßvoll ausgestaltet werden.
– Bei der Agri-PV bedarf es eines erhöhten Bonus für hoch aufgeständerte horizontale Anlagen. Zudem sollte der Bund eine Länderöffnungsklausel einrichten, mit der Möglichkeit der Einführung einer maßvollen baurechtlichen Privilegierung.
– Bei der Floating-PV bedarf es einer Ãœberprüfung der Einschränkungen im Wasserhaushaltsgesetz.
– Für die innovativen Ausschreibungen wie Agri-, Floating und Parkplatz-PV sollten eigene Ausschreibungssegmente geschaffen werden.
– Erhöhung der finanziellen Beteiligung der Kommunen auch für PV-Freiflächenanlagen sowie Prüfung der Einführung eines bundeseinheitlichen Instruments der direkten Bürgerbeteiligung.
– Auch der steuerrechtliche Rahmen für den PV-Ausbau muss angepasst werden. Die für Agri-PV gefundene Regelung zu Erbschaft- und Grundsteuer muss auch für konventionelle Freiflächen-PV anwendbar sein. Zudem müssen weitergehende steuerliche Vereinfachungen geprüft werden, unter anderem auch für Gewerbebetriebe.
– Einführung eines bundesweiten PV-Speicher-Programmes nach bayerischem Vorbild.
– Im Bereich der Eigenversorgung und beim Mieterstrom müssen weitere Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden.
– Zudem sind zeitnah administrative Vereinfachungen für Balkon-Solaranlagen auf den Weg zu bringen. Hier sollten insbesondere die Themen Netzanschluss, Errichtung in WEGs sowie Meldepflichten adressiert stehen.
Bioenergie
Bayern ist zudem mit 1.947 MW installierter Leistung führend bei der Stromerzeugung aus Bioenergie. Hier wird ein Steigerungspotential von rund 15 % gesehen. Um das Ziel zu erreichen, hat Bayern aktuell ein neues Förderprogramm BioWärme auf den Weg gebracht. Der Freistaat setzt sich zudem mit Nachdruck sowohl gegenüber dem Bund wie auch der EU für die Belange dieser Form der Erneuerbaren Energien ein, wie zuletzt z.B. durch die BR-Initiative zur geplanten Erlösabschöpfung des Bundes oder zur Anerkennung von nachhaltig verfügbarem Holz als förderfähige Energiequelle.
- Die Bayerische Staatsregierung wird sich weiter beim Bund und der EU für angemessene und auskömmliche Rahmenbedingungen für die Bioenergie einsetzen. Nötig sind insbesondere:
o Abschaffung der Begrenzung der Bemessungsleistung von Biogasanlagen.
o Weitestgehende Ausnahme von Biomasse- und Biogasanlagen bei der geplanten Erlösabschöpfung des Bundes sowie zusätzliche Verbesserungen entlang der BR-Initiative Bayerns.
o Verbesserungen der Förderbedingungen zur Errichtung von Biomethan-Erzeugungsanlagen sowie Biomethan-BHKW innerhalb des EEG und bei weiteren Förderprogrammen.
o Verbesserungen der Bedingungen z.B. im Rahmen der Verhandlungen zur Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtline der EU oder bei der Erstellung der deutschen Biomassestrategie. Insbesondere darf nicht einseitig auf ein strenges Kaskadenprinzip – erst stoffliche, dann energetische Verwendung der Biomasse – gesetzt werden.
o Zudem muss die Energieerzeugung aus Holz im Rahmen der nachhaltigen Verfügbarkeit auch in Zukunft als förderfähige erneuerbare Energien anerkannt werden.
Geothermie
Auch bei der Geothermie steht Bayern mit rund 85 % der installierten Wärmeleistung bei weitem auf Platz 1. 24 von bundesweit 42 Anlagen sind erfolgreich in Bayern in Betrieb. Etwa die gleiche Zahl von Projekten befinden sich in unterschiedlichen Vorbereitungsphasen. Bis 2030 kann nach derzeitigem Stand von ca. 60 weiteren Tiefenbohrungen in der hydrothermalen Geothermie ausgegangen werden. Das Potential der Geothermie soll grundsätzlich weiter gehoben werden, um bis 2050 rund 25 % des bayerischen Wärmebedarfs im Gebäudesektor aus dieser Form der Erneuerbaren Energien zu decken. U.a. mit dem Masterplan Geothermie, dem Geothermieatlas und der Geothermieallianz existieren in Bayern bereits gute Strukturen für die Branche. Zudem wurden die Genehmigungsbehörden sowie die zuständigen Fachbehörden insb. beim geologischen Dienst beim LfU personell verstärkt. Die Rahmenbedingungen für die Geothermie sollen nun noch weiter verbessert werden.
- Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird eine Koordinationsstelle Tiefengeothermie schaffen. Die Aufgaben der Koordinationsstelle sind in bestehende Strukturen zu integrieren, um Synergieeffekte zu nutzen.
- Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird für die Geothermieforschung Projekte der angewandten Energieforschung fördern.
- Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird sich zudem intensiv in die laufenden Arbeiten des Bundes zur Stärkung der Geothermie einbringen.
Nötig ist insbesondere:
o Deutliche Aufstockung der finanziellen Mittel für die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) und Ausweitung der Laufzeit der BEW.
o Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung des Fündigkeitsrisikos entwickeln. - Zudem soll in Gesprächen mit der Branche geprüft werden, ob die Maßnahmen des Bundes, z.B. im Rahmen des Bundesprogramms für effiziente Wärmenetze, das Haupthindernis der Geothermie, bei Bohrungen nicht fündig zu werden, ausreichend adressieren.
Wasserkraft
Bei der Stärkung der Heimatenergien spielt insbesondere auch die Wasserkraft eine wichtige Rolle. Hier wird ein Potential von rund plus 1 TWh pro Jahr insbesondere durch Modernisierung und Nachrüstung gesehen. Im September 2022 wurde z.B. allein durch die Erneuerung und Erweiterung des Kraftwerks Töging / Jettenbach die Stromerzeugung um 0,14 TWh / a erhöht. Eine aktuelle Analyse des Ökoenergie-Instituts Bayern am LfU hat zudem bereits eine Neubewertung der Potentiale an bestehenden Querbauwerken in Bayern vorgenommen. Hier besteht ein Potential von 20 MW, das ebenfalls genutzt werden kann. Zudem unterstützt der Freistaat die Modernisierung der kleinen Wasserkraft mit einem eigenen Programm. Auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum EEG 2023 konnte seitens des Freistaates viel für die Wasserkraft erreicht werden. Insbesondere konnte sichergestellt werden, dass der vorgesehene gesetzliche Vorrang auch für die Wasserkraft gilt. Zudem will die Staatsregierung das Wasserkraftpotential an der Unteren Salzach im Tittmoninger Becken nutzen und hat hierfür bereits finanzielle Mittel in der Höhe von 20 Mio. Euro auf den Weg gebracht.
- Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird bezüglich des identifizierten Potentials von 20 MW an bestehenden Querbauwerken das Gespräch mit möglichen Investoren suchen, um hier entsprechend neue Projekte zu initiieren.
- Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden intensiv daran arbeiten, um eine Wasserkraftnutzung an der unteren Salzach im Tittmoninger Becken zu realisieren. Hierbei ist eine größtmögliche Ausnutzung des vorhandenen Potenzials anzustreben.
- Die Bayerische Staatsregierung wird sich weiter gegenüber dem Bund für angemessene Rahmenbedingungen für die Wasserkraft einsetzen. Nötig ist insbesondere:
o die Abschaffung der Degression bei der Wasserkraft;
o die Einführung einer weiteren EEG-Vergütungsstufe für Wasserkraftanlagen mit einer kleinen Leistung sowie
o eine Reduktion der geforderten Leistungssteigerung im EEG von 10 auf 3 Prozent für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 MW.
o Zudem bedarf es wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Pumpspeicherkraftwerke.
2. Bayerische Energie-Härtefallhilfen für Unternehmen auf den Weg gebracht / Ergänzung für unzureichende Bundeshilfen / Umsetzung mit bayerischer Antragsplattform ab Januar 2023 angestrebt / Bewährte Abwicklung durch IHK
Der Bayerische Ministerrat hat heute Eckpunkte für ein bayerisches Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe (EHFH) für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Damit schafft der Freistaat Planungssicherheit – während die Härtefallhilfen des Bundes weiterhin unklar sind.
- Die EHFH sieht grundsätzlich sowohl eine Unterstützung für nicht-leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel und Flüssiggas als auch für leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme vor.
- Antragsberechtigt sollen kleine und mittelständische Unternehmen sein (KMU) unabhängig von Rechtsform und Branche und einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion.
- Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte. Diese wird vermutet, wenn der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Notwendig ist zudem eine positive Liquiditätsvorausschau.
- Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z.B. Steuerberater, gestellt werden. Die genauen Antragsmodalitäten werden aktuell noch ausgearbeitet.
- Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Pellets oder Flüssiggas greift die Förderung bereits ab Oktober 2022.
- Es gilt eine Höchstgrenze von 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. 250.000 Euro für Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Billigkeitsleistungen aus anderen Programmen (z.B. KMU-Härtefallregelung des Bundes) reduzieren die Höchstgrenze entsprechend. Verbundene Unternehmen dürfen nur einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund stellen. Grundsätzlich gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 6.000 Euro.
- Über die Gewährung der Hilfen wird eine speziell einberufene Härtefallkommission entscheiden. Die Abwicklung übernimmt – wie bei den Corona-Härtefallhilfen – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
- Der Programmstart wird noch im Januar 2023 angestrebt; dazu wird Bayern eine eigene Antragsplattform verwenden, da der Bund keine zentrale Lösung zur Verfügung stellen will.
3. Bundesrats-Entschließung – Neuer Stresstest für die Stromversorgung
Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Strom und Gas hat für die Bayerische Staatsregierung höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund war die Durchführung eines verschärften, zweiten Stresstests durch die Übertragungsnetzbetreiber ein wichtiges bayerisches Anliegen. Dieser Stresstest hat allerdings nur den Winter 2022/2023 in den Blick genommen. Zudem zeigt sich aktuell, dass die Annahmen mit Blick auf die Lage in Frankreich zu optimistisch waren. Mit der Entscheidung des Bundes, die drei verbliebenen Kernkraftwerke nur bis zum 15. April 2023 zu verlängern, können diese Kraftwerke zudem keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit über den April 2023 hinaus leisten. Daher ist heute schon klar, dass die Versorgungslage in Deutschland im Winter 2023/2024 noch kritischer sein wird als in diesem Winter. Daher ist die Durchführung eines dritten Stresstests durch die in Deutschland tätigen vier Übertragungsnetzbetreiber mit Fokus auf den Winter 2023/2024 dringend erforderlich. Der Ministerrat hat deshalb eine Bundesrats-Entschließung „Neuer Stresstest für die Stromversorgung“ beschlossen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, unverzüglich einen neuen Stresstest mit Schwerpunkt auf den Winter 2023/2024 bei den Übertragungsnetzbetreibern in Auftrag zu geben.
4. Bundesrats-Entschließung – Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine stellt eine geo- sowie wirtschaftspolitische Zäsur dar. Er stellt die deutschen und europäischen Unternehmen vor neue, unvorhergesehene Herausforderungen in einer Zeit, in der die Pandemiefolgen noch sichtbar und spürbar sind. Notwendig ist daher ein Belastungsmoratorium für die deutsche Wirtschaft. Gleichzeitig fehlt es an konkreten Handlungsempfehlen für die Unternehmen sowie nähere Detailanforderungen durch Rechtsverordnung der Regierung, um eine erfolgreiche Umsetzung des Lieferkettengesetzes zu ermöglichen. Daher kann am Inkrafttretungsdatum des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum 01.01.23 nicht festgehalten werden. Der Ministerrat hat deshalb eine Bundesrats-Entschließung „Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen“ beschlossen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu verschieben.
5. Staatsregierung setzt 8. Oktober 2023 als Termin für Landtagswahl fest
Die Landtags- und Bezirkswahlen finden am 8. Oktober 2023 statt. Die Staatsregierung hat heute diesen Termin nach Anhörung der im Landtag vertretenen Parteien festgesetzt. Die Neuwahl des Landtags muss frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate nach dem Tag der letzten Wahl stattfinden.
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Pressemitteilung Nr. 350 vom 13.12.2022( PDF 207.15 Kb)
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