Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. Oktober 2019
1. Staatsregierung verstärkt Schutz jüdischer Einrichtungen in Bayern / Weitere drei Millionen Euro zum Ausbau der technischen Sicherung / Gemeinsame Neubewertung der Gefährdungslage
1. Staatsregierung verstärkt Schutz jüdischer Einrichtungen in Bayern / Weitere drei Millionen Euro zum Ausbau der technischen Sicherung / Gemeinsame Neubewertung der Gefährdungslage
Die Bayerische Staatsregierung steht fest an der Seite der jüdischen Gemeinden. Jüdische Menschen prägen das Leben in Bayern seit Jahrhunderten, Bayern ist ihre Heimat. Der jüdisch-christliche Wertekanon ist das Fundament unseres Miteinanders in Demokratie, Freiheit und Frieden. Für jegliche Formen von Extremismus, antisemitischen Gesinnungen und Strömungen ist in Bayern kein Platz. Der menschenverachtende antisemitische Angriff auf die Synagoge in Halle a. d. Saale macht tief betroffen. Die Staatsregierung gedenkt der Opfer des Angriffs und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um jüdische Einrichtungen in Bayern zu schützen und sichere Gebete, sichere Veranstaltungen und ein sicheres Leben zu garantieren.
Zur Verbesserung des Schutzes jüdischer Einrichtungen stellt die Staatsregierung weitere drei Mio. Euro als Sondermittel bereit. Damit können technische Sicherungsmaßnahmen ausgebaut werden, wie etwa Videoüberwachung oder der Sicherheitsstandard von Fenstern und Türen. Bereits im April 2015 war ein Programm mit Sondermitteln in Höhe von zehn Mio. Euro für Baumaßnahmen von Synagogen und Gemeindezentren sowie drei Mio. Euro für technische Sicherungsmaßnahmen an allen Einrichtungen aufgelegt worden.
Die Schutzmaßnahmen jüdischer Einrichtungen durch die bayerische Polizei wurden lageangepasst bis auf Weiteres erhöht. Die Polizei wird darüber hinaus auf die jüdischen Einrichtungen im Freistaat zugehen, um die Gefährdungslage neu zu bewerten. Die Bewertung der Sicherheitslage erfolgt laufend und einzelfallbezogen. Dabei fließen auch Erkenntnisse von Behörden wie des Bundeskriminalamts und der Verfassungsschutzbehörden ein. Außerdem bietet die Polizei regelmäßige Beratungs- und Sicherheitsgespräche an und berät zu technischer Prävention und Sicherheit.
2. Verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus / Verfolgung von Hass-Kriminalität im Internet / Ausbau der Präventionsarbeit
Bayern steht für gemeinsame Grundwerte, für Toleranz, Respekt und kulturelle Vielfalt. Die Bekämpfung jeder Art von Extremismus, insbesondere des Rechtsextremismus, hat für die Bayerische Staatsregierung höchste Priorität. Staat und Gesellschaft sind gleichermaßen gefordert, jegliche Form von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entschieden entgegenzutreten. Der Kampf gegen Rechtsextremismus wird durch ein breites Bündel an Maßnahmen nochmals verstärkt.
Unter anderem nimmt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Identifizierung von gewaltorientierten Einzelpersonen und rechtsextremistischen Netzwerken im Internet noch stärker in den Blick. Dazu werden Onlinerecherchen ausgebaut und Hasskriminalität im Internet, sogenannte „Hass-Postings“, von Verfassungsschutz und Polizei noch intensiver verfolgt. Um das Dunkelfeld in der Szene aufzuhellen, werden bereits begonnene Analyseprojekte intensiviert. Dabei rücken unter anderem Akteure der „Neuen Rechten“, die sogenannten Mischszenen mit Rockern und Hooligans sowie die rechtsextremistische Musik- und Kampfsportszene vermehrt in den Fokus. Die Befugnisse für Online-Durchsuchungen und Telekommunikations¬überwachung hat die Staatsregierung bereits angepasst, damit die Sicherheitsbehörden in Bayern trotz neuer digitaler Verschlüsselungstechniken bei der Strafverfolgung handlungsfähig bleiben.
Auf Bundesebene fordert Bayern erweiterte Überprüfungsverfahren durch Waffenbehörden. Die zuständigen Behörden sollen künftig neben der jeweils zuständigen Polizeidienststelle auch den Verfassungsschutz bei der Zuverlässigkeitsprüfung einbeziehen.
Neben der konsequenten Strafverfolgung setzt die Staatsregierung zudem auf Prävention. Dadurch sollen rechtsextremistische und antisemitische Denkmuster und Handlungen bereits im Ansatz verhindert werden. Wichtige Akteure bei der Rechtsextremismus-Prävention sind die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, die Landeskoordinierungsstelle „Demokratie leben! Bayern gegen Rechtsextremismus“ sowie die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz, die mit vielen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten.
3. Bayern verfolgt antisemitische Straftaten entschlossen und konsequent / Klare Nennung von antisemitischen Straftaten im Strafgesetzbuch notwendig / Staatsregierung beschließt Bundesratsinitiative
Die bayerische Justiz verfolgt antisemitische Straftaten entschlossen und konsequent. Antisemitische Straftaten richten sich nicht nur gegen die einzelne Person, sondern sind ein Angriff auf alle Menschen jüdischen Glaubens und die freiheitliche Gesellschaftsordnung. Antisemitische Taten sollen einschüchtern, diskriminieren und ausgrenzen. Dadurch haben sie eine besondere gesellschaftliche Dimension und schädigen den Zusammenhalt. Um im Kampf gegen Antisemitismus ein weiteres klares Zeichen zu setzen, soll das besondere Unrecht antisemitischer Straftaten nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung künftig stärker im Strafgesetzbuch betont werden. Dazu bringt die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein.
Bislang werden antisemitisch motivierte Taten unter dem Oberbegriff „menschenverachtend“ in § 46 StGB erfasst. Künftig sollen „antisemitische“ Beweggründe als eigener Strafzumessungsgesichtspunkt genannt werden. Ziel sind angemessene harte Strafen. Damit setzt Bayern ein klares Signal gegen Ausgrenzung und Hass.
-
Pressemitteilung-Nr.-215-vom-15.-Oktober-2019( PDF 386.57 Kb)
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.