Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. März 2020
Bayern beschließt umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus / Sicherstellung der Gesundheitsversorgung / Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen /
Das neuartige Coronavirus, SARS-CoV-2, stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine dynamische Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen.
Die Staatsregierung unternimmt alle Anstrengungen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bestmöglich einzudämmen und in jedem Fall erheblich zu entschleunigen. Vorrangig ist der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Staatsregierung hat dazu bereits umsichtig, schnell und zielgerichtet zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit ergriffen. Weitere werden folgen.
1. Katastrophenfall
Bayern hat am 16.03.2020 den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen. Der Ministerrat hat den Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann mit der Leitung des Katastrophenstabs beauftragt.
2. Sicherstellung der Gesundheitsversorgung
Die Bayerische Staatsregierung begegnet der enormen Herausforderung entschlossen. Das oberste Ziel ist der Schutz der Bevölkerung. Im Kampf gegen Covid-19 hat der Ministerrat ein großes Medizin-Paket beschlossen. Ziel ist es, mehr Behandlungskapazitäten für COVID-19-Patienten zu bekommen. Diese Kapazitäten können bei einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus notwendig werden. Für die Krankenhäuser, die ihre Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten konzentrieren und zeitweise Einnahmeausfälle erleiden, wird ein Schutzschirm gespannt. Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Handlungen mit Ärzten, Virologen und Experten abgestimmt. Es gilt das Primat der Medizin. Folgende Maßnahmen werden unter anderem umgehend vorangebracht:
- Zur Eindämmung der Coronapandemie in Bayern werden die bayerischen Gesundheitsämter kurzfristig um 400 Mitarbeiter verstärkt. Alle Ressorts werden gebeten, in der Sitzung des Katastrophenstabs am 17. März 2020 Abordnungen in Relation zu ihrer Größe zu benennen.
- Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden angewiesen, soweit medizinisch vertretbar bis auf Weiteres alle planbaren Eingriffe bzw. Behandlungen abzusagen bzw. zu beenden, um möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19 Patienten freizumachen. Ausgenommen sind lediglich Krankenhäuser, die ausschließlich ein psychiatrisches Versorgungsangebot vorhalten. Mit „Krankenhäusern“ werden die Uniklinika, die in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommenen Krankenhäuser sowie alle Krankenhäuser, die (nur) einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen haben, erfasst, ganz egal, mit welchen Fachrichtungen sie betrieben werden. Einzelheiten dazu werden in der Allgemeinverfügung zur Umsetzung geregelt.
- Um bereits kurzfristig auftretende Materialengpässe bei Ärzten, Gesundheitsämtern und Kliniken zu bekämpfen, werden alle Möglichkeiten zur Beschaffung von notwendigem Material ausgeschöpft. Besonders notwendig ist jetzt die unverzügliche Bereitstellung von ausreichend Beatmungsgeräten. Das Gesundheitsministerium wird umgehend eine Allgemeinverfügung für eine Meldepflicht für Beatmungsgeräte in den Praxen der niedergelassenen Ärzte erlassen.
- Die Staatsregierung bekräftigt die herausragende Bedeutung der Bayerischen Universitätsklinika als Krankenhäuser der höchsten Versorgungsstufe bei der Bekämpfung des Coronavirus. Es gilt der Grundsatz des absoluten Vorrangs der Krankenversorgung gegenüber Forschung und Lehre. Alle Personalkräfte, die für die Krankenversorgung eingesetzt werden können, sollen diese Aufgabe übernehmen. Es werden folgende konkrete Maßnahmen ergriffen.
a. Die Testkapazitäten der Universitätsklinika sollen erheblich hochgefahren werden. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt zudem die Einrichtung einer „Drive-through-Teststation“ in der Georgenstraße durch das Tropeninstitut der Ludwig-Maximilians-Universität München.
b. Die Zahl der Intensivbetten der Universitätsklinika soll erheblich ausgeweitet werden; gleichzeitig werden nicht notwendige Operationen verschoben, um weitere Kapazitäten zu erhalten.
c. Der Einsatz von Medizinstudierenden soll erheblich ausgeweitet werden. Ihr Einsatz an den Universitätsklinika soll weiter verstärkt werden; zudem sollen sie zukünftig im gesamten Gesundheitsweisen, auch an Plankrankenhäusern und Gesundheitsämtern tätig werden.
3. Bayerischer Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro
Zur Eindämmung des Virus und zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen errichtet der Freistaat Bayern einen Bayerischen Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro, der über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll. Staatsminister Füracker wurde beauftragt, die dazu vorgelegten Entwürfe einer 2. Nachschubliste zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 und einer 2. Nachschubliste zum Einzelplan 13 (Allgemeine Finanzverwaltung) dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zu den parlamentarischen Beratungen des Nachtragshaushalts 2019/2020 zuzuleiten.
4. Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen
Der Ministerrat hat ein Schutzschild für die Bayerische Wirtschaft beschlossen, das aus folgenden Elementen besteht:
- Die Staatsregierung wird den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro erhöhen. Mit dieser Erhöhung des Bürgschaftsrahmens durch den Freistaat kann die LfA Förderbank zusammen mit den Hausbanken mehr Kredite zur Liquiditätssicherung bereitstellen. Auch die Bürgschaftsbank Bayern wird gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden noch besser unterstützen zu können. Der Freistaat übernimmt einen größeren Haftungsanteil und entlastet dadurch das Risiko der Hausbanken: Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt. All dies soll es den Hausbanken ermöglichen, ihre mittelständischen Kunden verantwortungsvoll durch die Krise zu begleiten. Damit stellt Bayern neben der KfW des Bundes eine eigenständige Schutzmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen bereit.
- Soforthilfe Corona: Gerade kleine Betriebe aus stark betroffenen Branchen benötigen zusätzliche Unterstützung. Ihnen greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ schaffen.
- Zum Schutz insbesondere größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Jeder Krisentag zehrt die Eigenkapitalpolster der Unternehmen auf. Deshalb drohen vermehrte Insolvenzen. Liquiditätshilfen greifen in solchen Fällen zu kurz. Der Bayernfonds soll hier eine Alternative bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.
5. Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Betriebe in Bayern vor Herausforderungen. Um kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe auszugleichen, sollen sie vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Damit ist die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs auch in herausfordernder Zeit sichergestellt. Berücksichtigt wird dabei der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen, im Einklang mit den Beschäftigten. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird hierzu die Regierungen zum gleichlautenden Erlass von Allgemeinverfügungen anweisen.
6. Schulschließungen
Durch die vorübergehenden Schulschließungen soll möglichst keinem Schüler ein Nachteil entstehen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird weiterhin mit Nachdruck Lösungen für offene Fragen insbesondere im Kontext von Abschlussprüfungen, Einschreibungen, Übertritt, Erster und Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt zu entwickeln.
7. Beschränkungen von Kontakten im öffentlichen Bereich
Die Staatsregierung begrüßt die Empfehlung des Kabinettsausschusses der Bundesregierung vom 16. März 2020 zur Corona-Epidemie an die Länder zum einheitlichen Vorgehen für eine weitere Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. Die Empfehlungen decken sich mit den Maßnahmen der Staatsregierung, die Herr Ministerpräsident für Bayern am 16. März 2020 verkündet hat. Die Staatsregierung wird zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen folgende zusätzliche Regelungen erlassen:
Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
• Besuche durch Menschen mit Atemwegsinfektionen und durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden generell untersagt.
• Für Hochschulen wird ein generelles Betretungsverbot angeordnet für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten nach der RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
• Es wird klargestellt, dass das allgemeine Veranstaltungsverbot ausdrücklich auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt.
• Reisebusreisen werden verboten.
• Es wird ferner klargestellt, dass auch Wettannahmestellen zu den Freizeiteinrichtungen gehören, deren Betrieb zu schließen ist.
• Klargestellt wird auch, dass die bereits getroffenen Regeln für Gaststätten ausdrücklich auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien gelten. (z. B. Biergärten, Terrassen)
• In öffentlichen Parks und Grünanlagen werden Schilder aufgestellt, die die Besucher auf die Notwendigkeit eines Mindestabstands von 1,5 m hinweisen.
• In der Allgemeinverfügung wird auch geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten dürfen.
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Pressemitteilung-Nr.-66-vom-17.-März-2020( PDF 116.94 Kb)
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