Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20. Juli 2021
1. Ministerrat beschließt Soforthilfen für HochwassergeschädigteÂ
1. Ministerrat beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte
Die Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit.
Die Staatsregierung unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein Soforthilfeprogramm.
Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:
• Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
• Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.
Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation) gewährt.
Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung.
Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.
2. Bayerns Messen starten wieder ab 1. August / Pilotmesse und Praxischeck erfolgreich durchgeführt / Schutzkonzepte für sichere Durchführung
Der international führende Messestandort Bayern kann wieder durchstarten: Die Pilotmesse TrendSet wurde erfolgreich durchgeführt und mit einem Praxis-Check des Beauftragten für Bürokratieabbau flankiert. Das Rahmenhygienekonzept hat sich bewährt. Damit kann ab 1. August 2021 der Messebetrieb wieder aufgenommen werden. Für die exportorientierte bayerische Wirtschaft ist dies ein wichtiges Signal.
Wesentlicher Eckpfeiler für einen sicheren Messebetrieb ist das 3-G-Konzept, das eine Messeteilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete vorsieht. Daneben tragen digitale Registrierungs- und Zutrittssysteme, optimale Belüftung, lückenlose Kontaktnachverfolgung, Flächen- und Kapazitätsmanagement, Besucherlenkung und professionelle Testkonzepte zu einem sicheren Messebetrieb bei.
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Pressemitteilung Nr. 105 vom 20.07.2021( PDF 136.50 Kb)
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