Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. März 2017
1. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative für breiteres Anwendungsfeld beim genetischen Fingerabdruck / Justizminister Prof. Winfried Bausback: „Genetischer Fingerabdruck unerlässlich – für schnellstmögliche Täteridentifizierung und damit für ein Sicherheitsplus für unsere Bürgerinnen und Bürger!“
1. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative für breiteres Anwendungsfeld beim genetischen Fingerabdruck / Justizminister Prof. Winfried Bausback: „Genetischer Fingerabdruck unerlässlich – für schnellstmögliche Täteridentifizierung und damit für ein Sicherheitsplus für unsere Bürgerinnen und Bürger!“
Der Ministerrat hat heute eine Bundesratsinitiative zu einer breiteren Anwendung des genetischen Fingerabdrucks beschlossen. Der genetische Fingerabdruck wird darin dem klassischen Fingerabdruck angeglichen, der unter einfacheren Voraussetzungen genommen werden kann. Nach geltendem Recht kann ein genetischer Fingerabdruck zu Zwecken künftiger Strafverfolgung nur unter strengen Voraussetzungen genommen werden: Notwendig ist der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie die Prognose, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Nach der Bundesratsinitiative können die Strafverfolgungsbehörden künftig bereits dann von einer Person den genetischen Fingerabdruck nehmen, wenn sie von dieser Person auch den klassischen, daktyloskopischen Fingerabdruck nehmen dürften.
Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Dies ist zur schnellstmöglichen Täteridentifizierung in künftigen Strafverfahren und damit für einen noch effektiveren Schutz unserer Bevölkerung vor Straftaten unerlässlich.“ Klassischer und genetischer Fingerabdruck hätten dasselbe Ziel – die Ermittlung des Täters in einem künftigen Strafverfahren. Es sollten daher im Wesentlichen auch dieselben rechtlichen Voraussetzungen gelten. „Schon beim Verdacht einer Straftat und der Gefahr einer Wiederholungstat sollten unsere Strafverfolgungsbehörden – unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs – einen genetischen Fingerabdruck nehmen können“, so der Minister. „Mit dem genetischen Fingerabdruck solange zu warten, bis wirklich etwas Erhebliches passiert – da ist das geltende Recht zu restriktiv. Unser Rechtsstaat steht vor großen Herausforderungen: Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, aber auch Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität. Wir müssen alles dafür tun, damit wir das Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger und ihr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der staatlichen Organe stärken. Und das heißt auch: Wir können auf ein so wirkungsvolles Instrument wie den genetischen Fingerabdruck nicht weiter in so großem Umfang wie bisher verzichten.“
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2. Ministerrat startet Bundesratsinitiativen zur Stärkung des Verfassungsschutzes / Innenminister Joachim Herrmann: „Verfassungsschutz muss in der Lage sein, auch online wirksam gegen Terror vorzugehen / Minderjährige vor Radikalisierung und Rekrutierung schützen“
Der Ministerrat hat heute beschlossen, mit vier Gesetzesanträgen im Bundesrat die Handlungsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes im Kampf gegen Terror zu stärken. Innenminister Joachim Herrmann: „Der internationale Terrorismus bedroht Deutschland wie noch nie zuvor. Terroristen nutzen die Mittel der modernen Informationstechnik, um sich mit großer Geschwindigkeit über staatliche Grenzen hinweg zusammenzuschließen und sich dem Zugriff der Sicherheitsbehörden zu entziehen. Terroristen schrecken nicht einmal davor zurück, online Minderjährige für Gewalttaten zu rekrutieren. Deshalb wollen wir den Verfassungsschutz des Bundes mit zusätzlichen Befugnissen ausstatten, um den Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern und den internationalen Terrorismus noch wirksamer zu bekämpfen.“
Verkehrsdaten stellen ein wichtiges Hilfsmittel der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terroristen dar. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes und weiterer Vorschriften sollen die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern auf gespeicherte Verkehrsdaten zugreifen können. Der Gesetzesantrag sieht vor, den Telekommunikationsanbietern zu ermöglichen, die von ihnen gespeicherten Verkehrsdaten auch an das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste des Bundes zu übermitteln. Zugleich stellt er klar, dass auch die Übermittlung an die Verfassungsschutzbehörden der Länder zulässig ist. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz würden Befugnisse zur Abfrage der Verkehrsdaten erhalten. Herrmann: „Was für den Bayerischen Verfassungsschutz nach bayerischem Gesetz schon möglich ist, muss auch für den Bundesverfassungsschutz möglich sein.“
Ein zweiter Gesetzesantrag fordert eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes, um dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen. Innenminister Joachim Herrmann begründet diesen Schritt damit, dass sowohl das Bundeskriminalamt als auch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bereits die Befugnis haben, mit technischen Mitteln verdeckt in informationstechnische Systeme einzugreifen. „In unserem Gesetzentwurf erhält auch das Bundesamt für Verfassungsschutz diese wichtige Befugnis. Denn eine effektive Sicherheitsarchitektur erfordert, dass die Sicherheitsbehörden mit der technischen Entwicklung Schritt halten – in den Ländern und auch im Bund.“
In einem dritten Gesetzentwurf fordert die Staatsregierung eine rechtsstaatliche Präzisierung der Vorschriften über die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Herrmann dazu: „Die zunehmende Verschlüsselung der Telekommunikation führt dazu, dass gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Telekommunikationsüberwachung immer seltener erfolgreich genutzt werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei Whatsapp die Kommunikation weder vor der Verschlüsselung, noch danach erfasst werden kann. Hierzu sind immer wieder Veränderungen an den IT-Systemen notwendig. Ob dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche Befugnis zusteht, ist weder im Bundesverfassungsschutzgesetz noch im Grundgesetz ausdrücklich geregelt. Wir fordern deshalb eine ausdrückliche Klarstellung.“
Der Ministerrat fordert außerdem eine Erweiterung der Befugnisse der Verfassungsschutzämter bezüglich Minderjähriger unter 14 Jahren. Innenminister Herrmann: „Islamistische Terroristen nutzen leider zunehmend die Verführbarkeit Minderjähriger. Die Mindestaltersgrenze für die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz geht deshalb an dieser neuen Realität vorbei.“ Bisher dürfen nur personenbezogene Daten von Minderjährigen über 14 Jahre für die Ermittlungsarbeit gespeichert, verändert und genutzt werden. Herrmann: „Um auch bei Minderjährigen eine Radikalisierung rechtzeitig zu erkennen und sie vor einer Rekrutierung in den Dschihad zu schützen, fordern wir, diese Altersbeschränkung aufzuheben. Wir brauchen auch im Bund die Handlungsmöglichkeiten, die wir im August 2016 für den bayerischen Verfassungsschutz geschaffen haben. Denn auch Minderjährige, die jünger als 14 Jahre sind, schließen sich inzwischen terroristischen Vereinigungen an. Wir dürfen nicht die Augen vor dieser neuen Realität verschließen.“
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3. Ministerrat fordert Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes / Innenminister Joachim Herrmann: „Wer im Ausland für Terroristen kämpft, kann nicht Deutscher bleiben“
Deutsche Staatsbürger, die im Ausland an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz teilnehmen oder an der Ausbildung für den Terrorkampf teilnehmen, sollen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Eine entsprechende bayerische Bundesratsinitiative hat der Ministerrat heute beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Wer als Terrorist im Ausland kämpft, wendet sich nicht nur von Deutschland ab, er bekämpft uns und lehnt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. So jemand hat kein Recht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit.“ Bislang hat die deutsche Staatsangehörigkeit nur verloren, wer ungenehmigt freiwillig in eine Armee oder in bewaffnete Verbände eines ausländischen Staates eingetreten war. Die Teilnahme an Kampfhandlungen wie zum Beispiel im syrischen Bürgerkrieg oder an der Ausbildung für eine Terrormiliz im Ausland blieb bisher im Staatsangehörigkeitsrecht folgenlos. Herrmann: „Eine derartige Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar. Das wollen wir ändern.“
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4. Ministerrat beschließt bayerische Transitzentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive / Sozialministerin Emilia Müller: „Bayern handelt – wir setzen um, was rechtlich möglich ist, um Verfahren zu beschleunigen und zeitnahe Rückführungen zu ermöglichen“
Bayern wird eigene bayerische Transitzentren für neuankommende Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive einrichten. Ein entsprechendes Konzept von Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat heute beschlossen. Müller: „Bayern handelt. Wir setzen um, was uns rechtlich möglich ist. Mit bayerischen Transitzentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive wollen wir die Verfahren beschleunigen und zeitnahe Rückführungen ermöglichen.“ Neuankommende Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive sollen künftig nicht mehr bayernweit auf die Kommunen verteilt werden, um zu verhindern, dass sich der Aufenthalt verfestigt. Dadurch werden gleichzeitig die Kommunen entlastet.Das von Sozialministerin Müller vorgelegte Konzept für bayerische Transitzentren sieht vor, in zentralen Einrichtungen beschleunigte Asylverfahren gefolgt von einer zeitnahen Rückführung bei denjenigen neuankommenden Asylbewerbern durchzuführen, die eine geringe Bleibeperspektive haben, über ihre Identität täuschen oder die Mitwirkung beim Asylverfahren verweigern. Geplant ist, diese bayerischen Transitzentren mit guter Anbindung zum Flughafen zu errichten und dafür die drei bereits bestehenden Aufnahmeeinrichtungen in Regensburg, Ingolstadt / Manching und Deggendorf zu nutzen. Für die betroffenen Kommunen ergeben sich daraus keine Änderungen.Der Ministerrat hat Sozialministerin Müller beauftragt, das Konzept für die Bayerischen Transitzentren zeitnah umzusetzen.Das Konzept für bayerische Transitzentren ist ein Teil des „Sofortprogramms Innere Sicherheit“, das das Kabinett am 24. Januar 2017 beschlossen hat.
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5. Ministerrat verabschiedet Position zur Weiterentwicklung der EU- Agrarpolitik nach 2020 / Landwirtschaftsminister Helmut Brunner: „Wir setzen uns mit aller Kraft für betriebliche Vielfalt und Erhalt bäuerlicher Strukturen ein / Landwirte brauchen Planungssicherheit, um Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen“
Der Ministerrat hat heute Forderungen Bayerns für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union nach 2020 beschlossen. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner: „Die EU-Agrarpolitik muss die bäuerlichen Familienbetriebe so unterstützen, dass sie die Herausforderungen durch zunehmend volatile Märkte, den Klimawandel und die gesellschaftlichen Anforderungen wie Nachhaltigkeit, Biodiversität, Tierwohl und Umweltschutz künftig noch besser bewältigen können“.
Wichtig sei vor allem, dass die regionalen Gestaltungsspielräume künftig weiter ausgebaut werden. „Einheitlich starre Regelungen von Finnland bis Gibraltar sind angesichts der sehr unterschiedlichen Strukturen einfach ungeeignet“, so Brunner. Jeder Mitgliedsstaat und jede Region müsse künftig noch freier sein, die unterschiedliche Art der Landbewirtschaftung möglichst individuell zu fördern. Mehr regionale Spielräume fordert der Freistaat auch bei Vermarktungsstrategien und bei der Kennzeichnung regionaler Produkte.
Für die Staatsregierung hat die Unterstützung bäuerlicher Familienbetriebe höchste Priorität. Die Stärkung kleinerer und mittlerer Betriebe durch die Zuschläge auf die ersten Hektar hat sich laut Brunner bewährt und muss ausgebaut werden. Eine neue Agrarstrukturkomponente zugunsten kleinerer Betriebe bei den Direktzahlungen könne helfen, kleinteilige Flächenstrukturen auszugleichen. Künftig müsse zudem stärker berücksichtigt werden, dass flächenstarke Betriebe deutliche Kostenvorteile haben.
Um neuen Herausforderungen zu begegnen, sind nach Aussage des Ministers zudem neue Instrumente notwendig. So müssten etwa angesichts zunehmend volatiler Agrarmärkte neue Lösungen zum Risikomanagement geprüft werden – beispielsweise geförderte Versicherungslösungen für Ernte- und Marktrisiken und zur Stärkung der Innovationskraft in der Landwirtschaft. Um in Krisenzeiten effektiv reagieren zu können, müssen laut Brunner die Instrumente in der Gemeinsamen Marktordnung schneller und flexibler werden – etwa durch Exportkredite oder die Einführung von ad-hoc-Interventionen. Auch zum Gegensteuern bei Fehlentwicklungen will Brunner neue Wege einschlagen: So schlägt er eine bessere Unterstützung für tierhaltende Betriebe vor, etwa über einen Zuschlag für Dauergrünland.
Grundsätzlich setzt sich Bayern dafür ein, das Budget und die bewährte Zwei-Säulen-Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik mit den Direktzahlungen an die Betriebe und vielfältige Fördermöglichkeiten für Entwicklung ländlicher Räume beizubehalten. Allerdings müsse das System dringend einfacher und praxisgerechter werden. Brunner: „Wir brauchen endlich eine deutliche Vereinfachung und wirksame Entbürokratisierung.“
Landwirtschaftsminister Helmut Brunner wird die Forderungen der Staatsregierung in den kommenden Monaten in Diskussionen mit Bund, Ländern und auf europäischer Ebene einbringen und für die Ziele der bayerischen Agrarpolitik werben.
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6. Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird auf bayerische Beamtinnen und Beamten übertragen / Finanzminister Dr. Markus Söder: „Gleichklang zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen des bayerischen öffentlichen Dienstes wird weiter gestärkt / Bayern ist und bleibt ein fairer Partner seiner Beamtinnen und Beamten“
Der Gesetzentwurf, der die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten an das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes anpasst, soll rasch auf den Weg gebracht werden. Der Ministerrat hat deshalb heute den Finanzminister beauftragt, die Verbändeanhörung einzuleiten. Finanzminister Dr. Markus Söder unterstrich: „Kontinuität und Stabilität sind weiterhin das erklärte Ziel der Bayerischen Staatsregierung.“ Der mit dem Neuen Dienstrecht eingeschlagene, erfolgreiche Weg wird mit der erneuten Übernahme des Tarifergebnisses auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten konsequent fortgeführt. Bayern bietet seinen Beamtinnen und Beamten insgesamt erstklassige Rahmenbedingungen. „Für uns ist es Ansporn, hohes Niveau nicht nur zu halten, sondern im Interesse Bayerns weiter auszubauen. Der Freistaat Bayern steht zu seinen Beamtinnen und Beamten und die Besoldung in Bayern bleibt im Bund-Länder-Vergleich weiterhin mit an der Spitze“, betonte Söder. Die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend den Ergebnissen des Tarifabschlusses erhöht.
Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Finanzministerium beauftragt, die Auszahlung der linear erhöhten Bezüge ab Zahltag Mai 2017 zu veranlassen.
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7. Reform zur Lebensmittelüberwachung beschlossen / Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf: „Neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit übernimmt Zuständigkeit für überregionale Großbetriebe / Verbraucherschutz in Bayern wird weiter gestärkt / Hochspezialisierte Kontrollteams von zwei Standorten aus im Einsatz“
Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Lebensmittelüberwachung und Veterinärverwaltung beschlossen. Der Entwurf für die umfassende Reform wird nun dem Landtag zugeleitet. Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte heute: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und führen die Lebensmittelüberwachung in eine starke Zukunft. Die neu geschaffene Kontrollbehörde für mehr Lebensmittelsicherheit übernimmt die Zuständigkeit für überregionale Großbetriebe. Damit wird die Lebensmittelüberwachung noch weiter gestärkt. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher“, so Scharf.
Die neue Behörde übernimmt von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung so genannter komplexer Betriebe inklusive Vollzug. Hochspezialisierte Kontrollteams verschiedener Fachbereiche sorgen künftig für eine passgenaue Kontrolle. 70 neue Stellen und über 4 Millionen Euro sind dafür im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen. 20 Stellen sollen zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert werden.
Für eine effiziente und intensive Lebensmittelüberwachung sowohl auf kommunaler als auch auf staatlicher Ebene wird in Verbindung mit der geplanten Vollzugsverordnung klar geregelt, welche Betriebe von welchen Behörden kontrolliert werden. Durch die Reform werden bayernweit um die 800 Betriebe unter die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde gestellt. Im Fokus stehen so genannte komplexe Betriebe, also Großbetriebe, die überregional tätig sind. Das ist dann der Fall, wenn der Betrieb als wesentlicher Marktteilnehmer für die dauernde Versorgung von mindestens 1,5 Millionen Menschen ausgelegt ist, beispielsweise große Schlacht- oder Fleischzerlegungsbetriebe und Molkereien. Auch für überregional tätige Betriebe, die bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, etwa große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Mälzereien oder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, wird die zentrale Kontrollbehörde zuständig sein. Das gleiche gilt für alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen. Damit verbleibt bei den Kreisverwaltungsbehörden die ganz überwiegende Zahl der Betriebe, darunter lokal und regional tätige Metzgereien, Bäckereien oder Hofläden.
Der Hauptsitz der neuen Kontrollbehörde wird in Kulmbach sein und die Betriebe in den fränkischen Regierungsbezirken sowie der Oberpfalz abdecken. Erding wird zweiter Dienstsitz für die südlichen drei Regierungsbezirke sowie die Grenzkontrollstelle am Flughafen München.
In den vergangenen Wochen wurde gemeinsam zum Gesetz- und Verordnungsentwurf eine große Verbandsanhörung durchgeführt. Beteiligt wurden alle kommunalen Spitzenverbände und über 80 betroffene Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Berufsverbände. Die Anregungen der Verbände wurden soweit möglich aufgegriffen. Das gilt insbesondere für einen Vorschlag des Bayerischen Landkreistages, der zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform eine Evaluierung vorsieht. Auf der Grundlage dieser Praxiserfahrungen kann dann gegebenenfalls nach Bedarf gezielt nachgesteuert werden.
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8. Ministerrat billigt neues Feuerwehrgesetz / Innenminister Joachim Herrmann: „Freiwillige Feuerwehren fit machen für die Zukunft / Kinderfeuerwehren und Anhebung des Höchstalters für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65 Jahre / Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Inklusion“
Der Ministerrat hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung den Entwurf von Innenminister Joachim Herrmann für ein neues Feuerwehrgesetz beschlossen. Ziel ist es, das Feuerwehrrecht an geänderte gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anzupassen und die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig zu machen. Im Kern geht es Herrmann darum, das hohe ehrenamtliche Engagement der bayerischen Feuerwehren auch für die Zukunft zu sichern. Daher sollen die Gemeinden die Möglichkeit bekommen, Kinder mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig und altersgerecht für den Feuerwehrdienst zu begeistern. „Kinder und Jugendliche sind unsere Retter von morgen“, erklärte der Innenminister.
Außerdem soll der aktive Feuerwehrdienst auch nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden, sondern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. „Damit können wir den großen Erfahrungsschatz unserer Feuerwehrkollegen aus jahrzehntelanger Praxis noch besser nutzen“, so Herrmann.
Um die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen zu stärken, soll auch beim Brandschutz sowie beim technischen Hilfsdienst enger zusammengearbeitet werden. Künftig sollen zudem auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden können, beispielsweise als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Zur Entlastung der Kreisbrandräte sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig sogenannte „Fach-Kreisbrandinspektoren“ die Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen Fachaufgaben unterstützen.
In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon über 310.000 ehrenamtlich. „Ohne diese enorme Anzahl an Ehrenamtlichen ließe sich das hohe Sicherheitsniveau in Bayern nicht aufrechterhalten“, lobte der Innenminister dieses herausragende Engagement. „Das verdient größten Dank und höchste Anerkennung!“.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet.
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9. Bayern und der Bund fahren Investitionen in Straßeninfrastruktur hoch / Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Über 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in Bundesfern- und Staatsstraßen / Ein Fünftel des Bundesetats geht nach Bayern / Höhere Erstattung der Planungskosten notwendig“
Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat heute den Ministerrat über die geplanten Investitionen in die Straßeninfrastruktur Bayerns informiert. Für die Bundesfernstraßen stehen dieses Jahr insgesamt über 1,5 Milliarden Euro bereit, davon rund 1,3 Milliarden Euro für Investitionen. Herrmann: „Das sind nochmals 83 Millionen Euro mehr als Anfang 2016 und rund 20 Prozent aller Mittel, die in die Länder fließen. Und wir wollen im Lauf des Jahres noch zusätzliche Mittel vom Bund aufnehmen! Außerdem investieren wir 270 Millionen Euro in die Staatsstraßen, das ist ebenfalls so viel wie noch nie.“ Sowohl bei Bundesfernstraßen als auch Staatsstraßen hat der Erhalt weiterhin Vorrang vor Neu- und Ausbaumaßnahmen, so Herrmann.
Um die steigenden Investitionen zu bewältigen, wurden laut Herrmann im Doppelhaushalt 2017/2018 die Weichen für zusätzliches Personal bei staatlichen Bauämtern und Autobahndirektionen gestellt. Außerdem werde der Stellenabbau ausgesetzt. Auch für die Vergabe von Planungs- und Bauleitungsleistungen an Ingenieurbüros hat Bayern deutlich mehr Mittel bereitgestellt. Im Rahmen der Gesetzgebung zur Reform der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen hatten die Länder den Bund aufgefordert, die Erstattung der Kosten für Planung und Bauleitung der Bundesfernstraßen anzuheben. Herrmann appellierte deshalb an den Bund, für die höheren Planungskosten mit aufzukommen. „Wenn wir mehr für den Bund bauen sollen und die Planungen immer komplexer und aufwändiger sind, dann muss uns der Bund hierfür mehr Mittel zur Verfügung stellen“, so Herrmann.
Der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) enthält bayerische Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 18,5 Milliarden Euro, davon etwa 12,2 Milliarden Euro für Maßnahmen in den höchsten Dringlichkeitsstufen. Mit Blick auf die gesamte 15-jährige Laufzeit des BVWP 2030 sagte Herrmann: „Wenn wir das beste Ergebnis für Bayern erzielen wollen, müssen wir die verfügbaren Planungsressourcen konzentriert und zielgerichtet einsetzen.“ Der Innen- und Verkehrsminister betonte außerdem: „Auch wenn voraussichtlich ab 2021 die Verwaltung der Bundesautobahnen auf die Infrastrukturgesellschaft des Bundes übergehen wird, treiben wir die Autobahnprojekte in Bayern auch weiterhin mit aller Kraft voran.“
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