Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Januar 2018
1. Verkehrsminister Joachim Herrmann stellt „Bayerische Elektromobilitäts-Strategie Schiene zur Reduzierung des Dieselverkehrs im Bahnnetz in Bayern“ vor: Mehr Elektromobilität auf der Schiene / Verstärkte Elektrifizierung von Bahnstrecken / Pilotprojekte für innovative Antriebstechniken
1. Verkehrsminister Joachim Herrmann stellt „Bayerische Elektromobilitäts-Strategie Schiene zur Reduzierung des Dieselverkehrs im Bahnnetz in Bayern“ vor: Mehr Elektromobilität auf der Schiene / Verstärkte Elektrifizierung von Bahnstrecken / Pilotprojekte für innovative Antriebstechniken
Verkehrsminister Joachim Herrmann hat heute dem Kabinett ein Konzept für mehr Elektromobilität auf der Schiene in Bayern vorgelegt – die „Bayerische Elektromobilitäts-Strategie Schiene zur Reduzierung des Dieselverkehrs im Bahnnetz in Bayern“ – kurz BESS genannt. „Unser Ziel ist, auf der Schiene den Anteil des Dieselverkehrs zugunsten schadstoffarmer elektrischer Antriebe deutlich zu senken“, betonte Herrmann. Das unterstütze den nationalen Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung und sei ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Luftreinhaltedebatte, liefere aber ebenso bessere Rahmenbedingungen für einen noch attraktiveren bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienengüterverkehr. Der Verkehrsminister sieht eine Reihe von Vorteilen: „Elektrisch angetriebene Züge sind umweltfreundlicher, leiser, leistungsfähiger, wartungsärmer und in der Summe deutlich günstiger als Dieselzüge.“ Herrmann schlägt vor, die wichtigsten Schienenpersonenverkehrs-Strecken möglichst rasch zu elektrifizieren. Neben dem Bundesverkehrswegeplan sei dafür notwendig, dass der Bund wie angekündigt ein Sonderprogramm zur Elektrifizierung auflege. Bayern selbst will in seinem Regionalverkehrsnetz voraussichtlich mindestens sechs Pilotprojekte für innovative Antriebstechniken in den nächsten Jahren finanzieren, um weitere Erkenntnisse über die Eignung der Antriebstechniken und Züge im Hinblick auf eine schrittweise Umrüstung der im Freistaat verkehrenden SPNV-Flotte zu gewinnen.
Herrmann erläuterte, dass im Freistaat zwar vorrangig mittelfristig bei den überregionalen Strecken des Bundesverkehrswegeplans erfreulicherweise einige Ausbauprojekte mit Elektrifizierung umgesetzt würden, jedoch bei den regionalen Strecken darüber hinaus ein hoher Bedarf und Nutzen für den Bau von Oberleitungen bestehe. Daher sollen aus bayerischer Sicht die Elektrifizierungen der folgenden sieben Bahnstrecken prioritär angepackt werden:
• die Strecke Aschaffenburg – Miltenberg inkl. Hafenbahn Aschaffenburg (43 km; Unterfranken),
• die Strecke Ebersberg – Wasserburg a. Inn (19 km; Oberbayern),
• das Oberlandnetz mit den drei Teilstrecken Holzkirchen – Lenggries, Schaftlach – Tegernsee und Holzkirchen – Bayrischzell (84 km; Oberbayern),
• die Strecke Simmelsdorf-Hüttenbach – Neunkirchen am Sand (10 km; Mittelfranken),
• die Strecke Kaufering – Landsberg a. Lech (5 km; Oberbayern),
• die Strecke Markt Erlbach – Siegelsdorf (18 km; Mittelfranken),
• die Strecke Neu-Ulm – Memmingen – Kempten inklusive der Stichstrecke Senden – Weißenhorn (94 km; Schwaben).
Nach Herrmanns Worten basiert die Auswahl in erster Linie auf einheitlichen verkehrlichen Bewertungskriterien. Dazu gehören vor allem Kosten-Nutzenbetrachtungen und weitere Aspekte wie besondere Umweltbelange. So sollen insbesondere die Fahrten mit Dieselfahrzeugen unter Fahrdraht sowie die Dieselfahrten in die Ballungsräume hinein mit Blick auf die Luftreinhaltung deutlich reduziert werden. Auch sind zum Teil dann neue Direktverbindungen ohne Umsteigen möglich. Der Verkehrsminister rechnet bei den sieben Elektrifizierungsprojekten mit einem Investitionsbedarf von gut 600 Millionen Euro und hebt deshalb nochmals die Bedeutung des angekündigten Elektrifizierungsprogramms des Bundes hervor.
Die wichtige zweite Säule, um den Bahnverkehr in Bayern noch nachhaltiger zu machen, bilden laut Herrmann Fahrzeuge, die mit innovativen Antriebstechniken schadstoffarm beziehungsweise schadstofffrei verkehren. „Den Fokus legen wir dabei insbesondere auf Strecken im Schienenpersonennahverkehr, die noch nicht konkret zur Elektrifizierung anstehen. Hier wollen wir rasch Pilotprojekte aufs Gleis bringen“, erklärte der Minister. Er geht davon aus, dass es auf dem Markt in Kürze für den deutschen Bahnverkehr zugelassene Züge mit unterschiedlichsten Antriebsansätzen geben wird. Folgende Pilotprojekte soll die Bayerische Eisenbahngesellschaft gemeinsam mit den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Freistaat in den nächsten Jahren umsetzen:
• Eco DeMe Train (Eco Dieselelektrisch-Multiengine Train; Diesellokomotive mit zusätzlichem Stromabnehmerwagen) auf der Strecke Mühldorf – München (Oberbayern),
• Eco Train (Diesel-/Batterie-Hybrid mit Stromabnehmer) auf der Strecke Schöllkrippen – Hanau (Unterfranken),
• Oberleitungs-/Batterie-Hybrid auf der Strecke Ebern – Bamberg (Unterfranken/Oberfranken),
• Oberleitungs-/Batterie-Hybrid auf der Strecke Gunzenhausen – Pleinfeld (Mittelfranken),
• Oberleitungs-/Diesel-Hybrid auf der Strecke Bogen – Straubing – Radldorf – Neufahrn (– Landshut) (Niederbayern),
• LOHC-Technik (Liquid Organic Hydrogen Carriers) auf den Strecken Augsburg – Füssen (Schwaben) und/oder Eichstätt Bahnhof – Eichstätt Stadt (Oberbayern),
• Oberleitungs-/Batterie-Hybrid auf der Strecke des bayerischen Oberlandnetzes (Oberbayern).
Das öffentliche Schienennetz in Bayern umfasst rund 6.700 Kilometer, davon sind etwas mehr als 3.200 Kilometer elektrifiziert. Der Elektrifizierungsgrad des bayerischen Bahnnetzes liegt bei rund 49 Prozent. Bis 2021 wird sich vor allem durch die Inbetriebnahme der mit massiver finanzieller Unterstützung Bayerns vorangetriebenen Ausbaustrecke München – Lindau die Elektrifizierungsquote im bayerischen Gesamtnetz auf rund 50 Prozent erhöhen. Bei Realisierung der Projekte, die sich aktuell im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans befinden, würde die Elektrifizierungsquote im Freistaat auf rund 57 Prozent steigen. Herrmann geht davon aus, dass nach der endgültigen Bewertung der Projekte im sogenannten Potentiellen Bedarf, die in Kürze durch den Bund erwartet wird, weitere Streckenelektrifizierungen in Bayern vorangebracht werden können.
2. Bayern baut Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen aus / Ministerrat beschließt neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz / Sozialministerin Emilia Müller: „Wichtiger Beitrag, um psychisch Kranke zu entstigmatisieren“
Die Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen in Bayern werden weiter ausgebaut und verbessert. Dazu wird u.a. ein psychosoziales Beratungsangebot für Menschen in akuten psychischen Krisen flächendeckend eingeführt. Zudem wird die öffentlich-rechtliche Unterbringung modernisiert. Der Ministerrat stimmte heute einem entsprechenden Entwurf von Gesundheitsministerium und Sozialministerium für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) zu.
Sozialministerin Emilia Müller: „Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die flächendeckende Einführung eines rund um die Uhr erreichbaren Krisendienstes. Dieser wird über eigene Leitstellen verfügen und steht auch Angehörigen von Betroffenen offen. Ziel ist es, Hilfebedürftige frühzeitig aufzufangen und sie – soweit erforderlich – freiwillig in weitere Versorgungsangebote zu vermitteln. Dadurch sollen auch stationäre psychiatrische Einweisungen, insbesondere sogenannte Zwangseinweisungen, auf das absolute Mindestmaß verringert werden. Weiter stärken wir die Stellung der Selbsthilfe in der psychiatrischen Versorgung. Denn die maßgeblichen psychiatrischen Selbsthilfeorganisationen sollen künftig bei Fragen zur Versorgung sowie Weiterentwicklung von Therapieangeboten beteiligt werden.“
Der Gesetzentwurf regelt auch die öffentlich-rechtliche Unterbringung neu. „Wir sorgen für Rechtssicherheit und mehr Transparenz. Unabhängige Unterbringungsbeiräte und eine eigene Fachaufsicht sollen Qualität sichern und die Transparenz fördern. Davon profitieren die Betroffenen genauso wie die Angehörigen und die Beschäftigten in den Unterbringungseinrichtungen“, so Sozialministerin Müller. Als Fachaufsichtsbehörde wird beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung eingerichtet. Dieses ist Ansprechpartner für untergebrachte Personen, kann aber auch zum Beispiel ohne Anlass Kontrollen durchführen. Das Amt wird in Nördlingen angesiedelt. Müller weiter: „Darüber hinaus setzen wir mit neuen Betreuungsstellen speziell für Risikopatienten auf Gewaltprävention.“ Die Präventionsstellen bieten psychisch erkrankten Menschen, die zu Gewalt neigen, ambulante Hilfe. Sie nutzen die Fachkompetenz und die vorhandene Infrastruktur an bestehenden Einrichtungen für forensische Psychiatrie.
Mit dem BayPsychKHG soll außerdem eine regelmäßige bayerische Psychiatrieberichterstattung als Grundlage für die laufende bedarfsgerechte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung eingeführt werden. Die Koordination des alle drei Jahre erscheinenden Berichts wird dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übertragen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung.
3. Ministerrat bringt Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes auf den Weg / Innenminister Joachim Herrmann: „Bayern bundesweiter Vorreiter bei Harmonisierung der Verfassungsschutzgesetze der Länder / Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechtssicherheit“
Der Ministerrat hat heute den Entwurf für eine Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Bayern geht damit voran und übernimmt Regelungen aus dem „harmonisierten Rechtsrahmen“ für die bessere Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, auf den sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 8. Dezember 2017 verständigt hat. Innenminister Herrmann: „Wir brauchen in Deutschland eine noch bessere Verzahnung der Nachrichtendienste der Länder. Eine effektivere Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg bringt mehr Sicherheit. Wir haben in Bayern daher umgehend mit der Umsetzung des Beschlusses der IMK begonnen und sind damit in Sachen Sicherheit einmal mehr in der Vorreiterrolle.“
Wie der Innenminister erklärte, wird es unter anderem ein verbessertes Auskunftsrecht des Bayerischen Verfassungsschutzes gegenüber Post- und Telekommunikationsunternehmen geben. Die Gesetzesänderung ermöglicht so die Abfrage bei Telekommunikationsunternehmen zu dort gespeicherten Verkehrsdaten unter weniger strengen Voraussetzungen als bisher. „Es geht hier um Fälle, in denen zwar noch keine Terrorgefahr besteht, aber dennoch bereits klare verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennbar sind. Ich denke etwa an die Reichsbürgerszene oder auch den Linksextremismus“, so Herrmann. „Hier muss der Rechtsstaat konsequent reagieren können und vor allem im wichtigen Bereich der Kommunikation frühzeitig Auskünfte einholen dürfen.“
Gleichzeitig reagiert Bayern bei der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) vom 20. April 2016. Herrmann: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft mit dem BKA-Gesetz zwar den polizeilichen Bereich. Mir ist es aber wichtig, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, soweit sie übertragbar sind, konsequent und zügig auch für unseren Verfassungsschutz umzusetzen. Das schafft Rechtssicherheit.“ Wie der Innenminister erklärte, werden beispielsweise Vorgaben des BKAG-Urteils zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und von Berufsgeheimnisträgern, wie etwa Rechtsanwälten, umgesetzt. Ebenso wird das Gesetz künftig zwischen akustischer und optischer Wohnraumüberwachung unterscheiden.
4. Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf stellt weitere Vorsorgemaßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest vor: „Vorbereitungen gegen ein mögliches Auftreten der Tierseuche in Bayern laufen auf Hochtouren / Maßnahmen werden intensiviert / Bayerischer Präventionsgipfel geplant“
Der Freistaat baut seine Vorsorgemaßnahmen gegen einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Bayern weiter aus. Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf stellte heute im Ministerrat weitere Initiativen und Schritte vor: „Wir brauchen ein umfassendes, klares Konzept, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Bayern zu verhindern. Die Vorbereitungen für den Ernstfall laufen auf Hochtouren. Es ist wichtig, dass die einzelnen Räder ineinander greifen. Ich werde deshalb alle Beteiligten zu einem Bayerischen Präventionsgipfel einladen.“ An dem Gipfel sollen nach den Worten der Ministerin die betroffenen Ressorts und insbesondere Vertreter der Jagd, der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und der Transporteure teilnehmen. Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Sie stellt allerdings eine große Gefahr für die Gesundheit der einheimischen Wild- und Hausschweine dar. Derzeit gibt es Nachweise in Polen, dem Baltikum, der Tschechischen Republik sowie den angrenzenden Drittstaaten. Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt, etwa über Lebensmittel. Insbesondere nicht ordnungsgemäß entsorgte Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten wie Salami und Schinken, die von Wildschweinen z.B. an Autobahnraststätten gefressen werden könnten, stellen eine mögliche Infektionsquelle dar. Scharf: „Der Bund muss die notwendigen Kontrollen auf den Transportwegen durch Bundespolizei und Zollbehörden sicherstellen. Zeitgleich wollen wir die Reisenden aufklären. Die achtlos weggeworfene Wurstsemmel stellt derzeit die größte Gefahr für eine Einschleppung des Erregers nach Bayern dar.“ Neben den bereits entlang der Autobahnen aufgestellten Plakaten plant das Verbraucherschutzministerium deshalb weiteres Infomaterial für die Kreisverwaltungsbehörden. Neben den gezielten Aufklärungskampagnen hat der Ministerrat im Dezember auch vorsorgliche Schutzmaßnahmen wie ein Anreizprogramm zur Reduktion der hohen Wildschweindichte, gezielte Kontrollen und Hygienemaßnahmen beschlossen. Damit ein Ausbruch der Tierseuche möglichst früh erkannt wird, trifft der Freistaat auch in diesem Bereich Vorsorge im Sinne eines Frühwarnsystems. Das bestehende Monitoring bei Wildschweinen wird intensiviert. Für die Beprobung von verendet aufgefundenen Wildschweinen zahlt die Staatsregierung eine Aufwandentschädigung von 20 Euro pro Tier. Ministerin Scharf machte zudem klar: „Die Erforschung dieser besonders für unsere heimischen Schweinehalter bedrohlichen Tierseuche muss weiter vorangetrieben werden. Hier kommt dem Bund eine tragende Rolle zu. Wir brauchen schnell fundierte Erkenntnisse über die genauen Übertragungswege und rasche Fortschritte bei der Entwicklung eines wirkungsvollen Impfstoffs.“ Zuletzt bat Scharf die Tierhalter um Unterstützung: „Die Hausschweinbestände müssen konsequent gegen Kontakt mit Wildschweinen abgeschottet werden können. Dazu kann es im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen auch nötig sein, Hausschweine mit Auslauf zeitweise im Stall zu halten.“ Eine Abfrage der Regierungen bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden hat gezeigt, dass die bayerischen Tierhalter hier bereits weitreichende Präventionsmaßnahmen getroffen haben.
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