Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. Mai 2022
1. Staatsregierung beschließt Maßnahmen für Bayerns digitale Zukunft / Mobilfunk, digitale Verwaltungsleistungen, Monitoring
1. Staatsregierung beschließt Maßnahmen für Bayerns digitale Zukunft / Mobilfunk, digitale Verwaltungsleistungen, Monitoring
Die Bayerische Staatsregierung betrachtet eine nachhaltig, gerecht und inklusiv ausgestaltete Digitalisierung aller Lebensbereiche als Chance, den Wohlstand für die Zukunft zu sichern und zugleich die Spitzenstellung des Freistaats zu unterstreichen. Erfolgreiche Digitalisierung ist nicht nur ein Megatrend unserer Gegenwart, sondern soll als Markenzeichen Bayerns dauerhaft und untrennbar mit dem Freistaat verbunden sein, im nationalen wie im internationalen Vergleich.
Vieles ist schon erreicht worden. Die Staatsregierung hat mit einer Vielzahl von wichtigen Entscheidungen in den vergangenen Jahren die grundlegenden Weichen gestellt. Angesichts des atemberaubenden Tempos des digitalen Wandels gilt es, jetzt die nächsten Schritte zu gehen. Das bedeutet insbesondere, die digitale Infrastruktur bei Breitband und Mobilfunk weiter auszubauen sowie eine leistungsfähige Verwaltung fit zu machen für fundierte, auf Echtzeitdaten basierende Entscheidungen und einen effizienten und umfassend digital zugänglichen Verwaltungsvollzug.
Dabei setzt Bayern auf den schon erzielten Erfolgen auf. Obwohl wir als großes Flächenland hier besondere Herausforderungen haben, kommen wir beim Glasfaserausbau und bei der Mobilfunkabdeckung gut voran.
Auch bei der Verwaltungsdigitalisierung steht Bayern im innerdeutschen Vergleich gut da. Im Herbst letzten Jahres hat die Staatsregierung das jüngste Digitalpaket auf den Weg gebracht, um die staatsinternen Strukturen für die bevorstehenden Aufgaben zu optimieren.
Jetzt gilt es, die nächsten Schritte zu gehen. Hierfür beschließt die Bayerische Staatsregierung folgende Maßnahmen:
1. Der Freistaat will bis zum Sommer mit den Kommunen sowie den Telekommunikationsbetreibern einen Pakt für digitale Infrastruktur ausarbeiten, um dem Ziel der Gigabitfähigkeit in schnellen Schritten noch näher zu kommen.
Im Bereich Mobilfunk können insbesondere folgende Maßnahmen vereinbart werden, die nun mit den Paktpartnern zu besprechen und abzustimmen sind:
- Erweitere Verfahrensfreiheit für Mobilfunkmasten bis zu einer Masthöhe von 15 Metern im Innenbereich und 20 Metern im Außenbereich.
- Genehmigungsfreiheit der Aufstellung mobiler Masten der Mobilfunkanbieter bis zu 24 Monate.
- Deutliche Verkürzung der Zeiten für das Genehmigungsverfahren durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, wie sie bereits aus der Wohnbebauung bekannt ist.
- Reduzierung der Abstandsflächenvorgaben für Mobilfunkanlagen im Außenbereich, um die Anzahl geeigneter Standorte für die Betreiber zu vergrößern.
Unser erfolgreiches Modell der „Breitbandmanager“ übertragen wir auf den Mobilfunk und führen sog. „Mobilfunkkoordinatoren“ am Mobilfunkzentrum ein. Dazu werden Stellen nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellt. Durch diese Maßnahmen erwartet die Staatsregierung eine schnelle Schließung weißer Flecken.
Beim Ausbau der Glasfaser bekennt sich der Freistaat klar zu den modernen Verlegemethoden wie dem Fräs- und Trenching-Verfahren, das eine schnellere und kostengünstigere Verlegung in minderen Tiefen zulässt. Diese sollen freigegeben werden, sobald der Bund die notwendigen Vorgaben erlassen hat. Darüber hinaus soll ein für Kommunen kostenfreier Online-Dienst für die Wegebaulastträger geschaffen werden, um die Zustimmungsprozesse bei der Leitungsverlegung zu beschleunigen.
Auch spielt der digitale Bauantrag bei der Verfahrensbeschleunigung, sowohl beim Mobilfunk- als auch beim Breitbandausbau, eine zentrale Rolle. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes priorisieren wir den digitalen Bauantrag, um ihn so schnell wie möglich an alle unteren Bauaufsichtsbehörden zu bringen.
2. Die Staatsregierung fordert den Bund auf, seine bereits für März angekündigte Gigabitstrategie schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn vom Bund versprochene Förderungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur erst mit zeitlicher Verzögerung implementiert werden. Bislang ist auf Grund des Zögerns des Bundes nicht absehbar, ob eine Umsetzung bis 2023 erreichbar ist.
Darüber hinaus sind die bisherigen Bemühungen des Bund beim Ausbau der digitalen Infrastruktur unzureichend. Das vom Bund beschlossene Recht auf schnelles Internet bleibt mit 10 Mbit/s sogar noch hinter Vorgaben der EU zurück. In Bayern ist die dreifache Geschwindigkeit seit langem Standard und mit dem Pakt für digitale Infrastruktur kommen wir unserem Ziel, Gigabitgeschwindigkeit in ganz Bayern bis 2025 zur Verfügung zu stellen, mit großen Schritten näher.
3. Die Staatsregierung will die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen im Freistaat erheblich beschleunigen. Zu diesem Zweck soll die Neuaufstellung der digitalen Zusammenarbeit mit den Kommunen und der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (AKDB) vorangetrieben werden. Damit können die bayerischen Kommunen Leistungen nach dem sog. Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) rechtssicher und ohne weiteren zeitlichen Verzug beschaffen.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 umfassend digital anzubieten. Viele dieser digitalen Leistungen werden nach dem sog. Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) entwickelt, wobei die Finanzierung der Nachnutzung ab dem 1.1.2023 noch ungeklärt ist. Das heißt, andere Länder oder Kommunen können eine bereits digitalisierte Lösung ebenfalls einsetzen. Hierzu gehören Leistungen wie der Führerschein, das Wohngeld, der Unterhaltsvorschuss oder BAföG, die für einen flächendeckenden Rollout bis Ende 2022 bereits zur Verfügung stehen.
Der Freistaat gründet zu diesem Zweck in einem ersten Schritt eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger kraft Gesetzes der Freistaat und alle Kommunen sein werden.
In einem zweiten Schritt soll die Zusammenarbeit mit der AKDB neu aufgestellt werden, damit der Freistaat und seine Kommunen noch effizienter an einem gemeinsamen digitalen Strang ziehen können. So können übergreifende Basisdienste für die Kommunen entwickelt werden oder, wenn das vom Bund geplante OZG 2.0 eine Volldigitalisierung der behördlichen Verfahren vorgibt, kann bei einer koordinierten Anbindung der Fachverfahren an die Online-Dienste des OZG 1.0 mitgewirkt werden.
4. Die Staatsregierung entwickelt das im November 2021 beschlossene zentrale Digitalmonitoring entschlossen weiter. Ziel ist ein regelmäßiger flächendeckender und transparenter Überblick über den Stand der Digitalisierung in Bayern. Nur durch fortlaufendes Controlling der schon erreichten Ziele der Digitalisierung können einerseits Fortschritte erkennbar, aber andererseits auch weitere Handlungsbedarfe konkretisiert werden. Ohne diese Informationen ist keine sachgerechte politische Entscheidungsfindung möglich.
Die Mitwirkung am Digitalmonitoring soll für die staatliche Ebene grundsätzlich im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Pflicht werden.
Um die Fortschritte in den digitalpolitischen Handlungsfeldern sichtbar zu machen, setzt das Digitalmonitoring den Fokus auf die übersichtliche Aufbereitung und Darstellung zentraler Kerninformationen und Kennzahlen der Digitalprojekte durch das Staatsministerium für Digitales in einem Dashboard. Hierzu werden wesentliche Eckdaten, zum Beispiel die Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Staatsregierung, der Start eines Projekts, Meilensteine sowie deren Erreichung, der aktuellen Umsetzungsstand sowie die Umsetzungsdauer, oder auch die eingesetzten Ressourcen dargestellt.
Der Digitalrat nutzt die Daten zur Steuerung, Ausrichtung und Priorisierung von Vorhaben. Sie bilden eine der Entscheidungsgrundlagen zu möglichen Handlungsschritten.
5. Die für den Bereich der schulischen Digitalisierung bereits existierende Kommission zu Zuständigkeitsfragen zwischen Freistaat und den Sachaufwandsträgern soll zeitnah Lösungen skizzieren, wie von der Digitalisierung berührte Struktur- und Finanzfragen künftig ausgestaltet werden sollen, um den Anforderungen an die Digitalisierung optimal gerecht zu werden.
2. Bayern baut Frühwarnsystem gegen Corona aus / Breite virologische Überwachung zur frühzeitigen Erkennung von neuen Corona-Infektionswellen
Bayern baut zum Schutz der Menschen vor einer möglichen neuen Corona-Welle im Herbst die virologische Überwachung deutlich aus. Auf diese Weise sollen besorgniserregende SARS-CoV-2-Virusvarianten künftig noch schneller erkannt werden. Ein breit aufgestelltes Frühwarnsystem leistet einen zentralen Beitrag für eine vorausschauende Risikobewertung und die daraus folgenden Maßnahmen. Sie ist Teil des Fünf-Punkte-Plans des Bayerischen Gesundheitsministeriums, mit dem der Freistaat schon jetzt Vorsorge für den Herbst trifft.
Das Frühwarnsystem wird durch drei Module gestärkt, zu deren Finanzierung insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 12,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden:
1. Verbundprojekt „Bay-VOC“ wird ausgebaut
Die Wissens- und Laborinfrastruktur des Verbundprojekts Bay-VOC zur Erkennung und Eingrenzung neuer Virusvarianten wird erweitert. Bay-VOC ist das bayerische Netzwerk, in dem die Expertise der gesamten bayerischen Universitätsmedizin sowie des Öffentlichem Gesundheitsdienstes zu besorgniserregenden Virusvarianten („Variants of Concern“, VOC) gebündelt wird. Mit diesem Netzwerk konnte bereits das Auftreten der Delta-Variante im April 2021 und der Omikron-Variante im November 2021 frühzeitig und zuverlässig erkannt werden. Auf dieser Grundlage konnten unmittelbar Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden. Bay-VOC wird mit dem Projekt zur Stärkung der Sentinel-Praxen (siehe 2.) und dem Abwassermonitoring (siehe 3.) eng verzahnt, um u.a. eine gemeinsame Datenplattform zu etablieren.
2. Bayerisches Netzwerk der „Sentinel“-Praxen
Die „Sentinel“-Überwachung zur Erfassung des Infektionsgeschehens in Bayern wird gestärkt. Hierfür soll die Zahl der teilnehmenden Praxen von aktuell 58 auf ca.150 Sentinel-Praxen in ganz Bayern erhöht werden. Zudem sollen Abstriche ganzjährig untersucht werden und die Probeneinsendungen von bislang zwei auf vier Proben pro Woche je Praxis erhöht werden.
Durch Sentinel-Erhebungen wird eine möglichst repräsentative Stichprobe zur Erfassung des gesamten Infektionsgeschehens untersucht. Die teilnehmenden Praxen entnehmen dabei zufällig von den ersten beiden Patienten mit Symptomen für akute Atemwegsinfekte Abstriche des Nasen-Rachenraums. Die Proben werden in den Laboren des LGL untersucht. Dort erfolgt die Diagnostik auf Influenza, SARS-CoV-2 und RSV sowie bei Bedarf kurzfristig auch auf andere Erreger von akuten Atemwegsinfekten.
3. Ausbau des Abwassermonitorings in Bayern
Das Abwassermonitoring in Bayern wird ausgebaut. Es beruht auf dem Nachweis mehrerer Gensequenzen von SARS-CoV-2 mittels PCR in Abwasserproben. Auch andere Erreger von akuten Atemwegsinfektionen können so nachgewiesen werden.
Das Abwassermonitoring ermöglicht eine Prognose des Infektionsgeschehens von bis zu 10 Tagen vor Anstieg oder Abfall der gemeldeten SARS-CoV-2-Neuinfektionen. Zudem ermöglicht es den Nachweis von Mutationen. Damit kann die Dunkelziffer von Infektionen abgeschätzt werden, da der Nachweis unabhängig von Testbereitschaft und Testkapazitäten erfolgt. Zudem kann es die Clusternachverfolgung zur Lokalisierung von Infektionen unterstützen.
Derzeit werden mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union Projekte zum Abwassermonitoring auf SARS-CoV-2 an neun Standorten in Bayern gefördert. Die Laufzeit der Projekte ist bis Anfang 2023 begrenzt. Die Betreuung der bayerischen Projekte soll anschließend vom LGL übernommen werden. Um eine bessere regionale Abdeckung zu gewährleisten, sollen mindestens sieben weitere Standorte in Bayern gewonnen werden, so dass in jedem Regierungsbezirk mindestens zwei Standorte beprobt werden.
Das LGL wird ertüchtigt, künftig die Untersuchung von Abwasserproben auf SARS-Co-2, Influenza und bei Bedarf weiterer gefährlicher Infektionserreger für ganz Bayern durchzuführen. Eine vollständige Analyse der Proben am LGL soll ab dem Frühjahr 2023 erfolgen.
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Pressemitteilung Nr. 115 vom 24.05.2022( PDF 158.15 Kb)
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