Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. Februar 2019
1. Cybersicherheit stärken und weiterentwickeln / Initiative „Online – aber sicher!“ gestartet / Start von Passwortcheck
1. Cybersicherheit stärken und weiterentwickeln / Initiative „Online – aber sicher!“ gestartet / Start von Passwortcheck
Die Cybersicherheit im Freistaat Bayern wird weiter gestärkt und deutlich weiterentwickelt. In der heutigen Ministerratssitzung hat das Kabinett die unter Federführung des Bayerischen Staatsministerium für Digitales erarbeitete Initiative „Online – aber sicher!“ gestartet.
Ein Schwerpunkt des umfassenden Maßnahmenpakets der Staatsregierung ist, die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen beim Schutz ihrer Daten zu unterstützen und im konkreten Ernstfall schnell und unbürokratisch zu helfen. Hierfür setzt die Staatsregierung auch auf vertiefte und engere Kooperation der Sicherheitsbehörden, vergleichbar einem Lagezentrum im Krisen- bzw. Rettungsfall. Außerdem soll künftig der digitale Einbruch genauso bestraft werden, wie der analoge.
Die Initiative „Online – aber sicher!“ enthält fünf Säulen:
1. Prävention:
Durch einen neuen Passwortcheck soll die Sicherheit eines gewählten Passworts schnell und einfach überprüfbar gemacht werden. Dieser ist ab heute auf der Homepage des Digitalministeriums unter folgendem Link nutzbar: https://www.stmd.bayern.de/service/passwort-check/.
Durch eine breit angelegte Informationskampagne soll die Bevölkerung in allen Altersschichten für das Thema „Datensicherheit“ stärker sensibilisiert werden. Insbesondere an Schulen sollen die Digitalkompetenz bei Schülern und Lehrern gestärkt werden, zum Beispiel durch einen neuen Europäischen Computerführerschein im Bereich „IT-Sicherheit“.
Über verschiedene Kanäle, unter anderem soziale Medien und die BayernLabs, sollen Bürger durch verschiedene Informationskampagnen praktisch und anschaulich für IT-Sicherheit sensibilisiert werden. Geplant sind beispielsweise Videos und Online-Vorträge.
Die IT-Sicherheit in Bayerns Kommunen soll unter anderem durch regionale IT-Sicherheitskonferenzen für Kommunalbedienstete weiter ausgebaut werden.
Bayerns Unternehmen werden durch spezielle Förderprogramme zur verstärkten Entwicklung von IT-Sicherheitslösungen und durch Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel dem Fraunhofer AISEC, im Bereich IT-Sicherheit weiter gestärkt.
Bayerns kleine und mittlere Unternehmen sollen insbesondere zur Früherkennung von Gefährdungslagen durch das Cyber-Allianz-Zentrum gezielt beraten und geschult werden.
2. Reaktion: Für eine bessere Vernetzung von Unternehmen als potentielle Angriffsziele soll eine neue virtuelle Plattform (Security Operation Center) aufgebaut werden. Diese soll es bayerischen Unternehmen künftig erleichtern, ihre Firmennetzwerke gegen Angriffe zu schützen, zum Beispiel durch Austausch von Erfahrungen, regelmäßige Dialoge oder die Vernetzung mit Anbietern von IT-Sicherheitslösungen.
Weiter soll es vor allem für Bürgerinnen und Bürger und kleine und mittlere Unternehmen künftig möglich sein, bei IT-Sicherheitsnotfällen noch schneller mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten, z.B. über eine kostenlose IT-Hotline. Diese ist zentraler Ansprechpartner und vermittelt den Anrufer je nach speziellem Einzelfall zum Beispiel an die Polizei, das Cyber-Allianz-Zentrum oder das Landesamt für IT-Sicherheit.
3. Repression durch eine Verschärfung des strafrechtlichen Rahmens. Ziel ist eine Anpassung des Strafrahmens für Straftatbestände für die digitale Welt an die der analogen Welt (zum Beispiel Einbruch, Raub, Hehlerei). Dazu wird Bayern im Bundesrat eine entsprechende Initiative anstoßen.
4. Koordination: Bayerischen Behörden mit Cybersicherheitsaufgaben soll durch eine zentrale neue Informations- und Koordinationsplattform, die „Cyberabwehr Bayern“, die Möglichkeit gegeben werden, die Zusammenarbeit weiter zu verbessern und den erforderlichen schnellen und unkomplizierten Austausch von Informationen weiter zu beschleunigen. Ziel ist eine Art Lagezentrum für IT-Sicherheitsvorfälle.
5. Forderungen an den Bund: Cyberkriminalität kennt keine Landesgrenzen. Wir fordern deshalb vom Bund unter anderem zeitgemäße Ermittlungsbefugnisse (zum Beispiel Telekommunikationsüberwachung auch für Messenger-Dienste, oder Online-Durchsuchung) und die Verpflichtung von IT-Dienstleistern, die Sicherheit ihrer Dienste und Produkte zu gewährleisten. Auch muss das geplante neue IT-Sicherheitsgesetz des Bundes die Belange der Länder ausreichend berücksichtigen.
2. Ausbau Digitale Verwaltung / Wichtigste Verwaltungsleistungen schon bis Ende 2020 flächendeckend in Bayern online / Leichte und nutzerfreundliche Webformulare für jedermann von überall abrufbar
Bayern geht als deutschlandweiter Vorreiter in der digitalen Verwaltung weiter voran. Der Ministerrat hat heute den weiteren Fahrplan zur Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Die wichtigsten Verwaltungsleistungen in Bayern sollen flächendeckend digital angeboten werden – und deutlich schneller, als vom Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes gefordert. Dazu setzt Bayern auf einen Dreiklang aus:
1. OZG-Masterplan mit bayerischer Roadmap 2020
Die Ziele Bayerns gehen deutlich über die Vorgaben des OZG hinaus: Nach dem bayerischen Koalitionsvertrag werden bis Ende 2020 die 54 wichtigsten Verwaltungsverfahren (zum Beispiel Beantragung Geburtsurkunde, KFZ-Zulassung, Gesundheitszeugnis, Hundesteuer, Wohnsitzmeldungen, Baugenehmigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unternehmensanmeldung) flächendeckend als Online-Services für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zur Verfügung stehen – das OZG fordert dies erst bis Ende 2022. Arbeitsgrundlage bildet der sog. OZG-Umsetzungskatalog.
2. Digitallabor Bayern und Registermodernisierung
Im Digitallabor Bayern sollen Bürger und Unternehmen in gemeinschaftlichen Workshops mit IT-Entwicklern, Landkreisen und weiteren Vertretern der Kommunen an digitalen Lösungen für wichtige, bislang analoge Verwaltungsleistungen arbeiten. So sollen zum Beispiel bisherige Papier-Anträge und -Formulare in Webformulare umgewandelt werden – und dies möglichst einfach und anwenderfreundlich mit Hilfe eines standardisierten digitalen „Werkzeugkastens“. Die konkreten Leistungen bzw. Anträge/Verfahren werden gemeinsam mit den unten genannten Pilotlandkreisen ausgewählt aus den Bereichen Straßenverkehrswesen, Gaststätten- und Gewerberecht, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheits- und Veterinärwesen und Jagd- und Fischereiwesen. Als Gemeinschaftsprojekt mit dem Innovationsring des Bayerischen Landkreistages werden die gewählten Verwaltungsleistungen zunächst in diesen Landkreisen entwickelt und erprobt:
- Aschaffenburg (Unterfranken)
- Bad Tölz-Wolfratshausen (Oberbayern)
- Cham (Oberpfalz)
- Fürth (Mittelfranken)
- Kulmbach (Oberfranken)
- Neu-Ulm (Schwaben)
- Passau (Niederbayern)
Die Ergebnisse werden nach dem Grundsatz „Einer für Alle“ den übrigen Landkreisen zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig sollen bislang dezentral gespeicherte Verwaltungsdaten (zum Beispiel Melderegister) besser vernetzt werden. Die Modernisierung der Registerdaten soll den Aufwand für die Bürger verringern und die Zusammenarbeit aller Behörden erleichtern. Künftig sollen häufig benötigte Angaben und Unterlagen nur noch einmalig vorgelegt werden müssen.
3. Unterstützung der Kommunen
Die Kommunen sind das Gesicht der Verwaltung zu den Bürgern und Unternehmen. Bayern hat schon heute eine bundesweit führende Rolle bei der Digitalisierung der Verwaltung. Über 1.900 Kommunen bieten bereits Online-Dienste im BayernPortal an. Über das zentrale BayernPortal können Kommunen ihren Bürgern eine einfache Anmeldung über die BayernID, die einfache und sichere Kommunikation mit den Behörden über einen Postkorb sowie das elektronische Bezahlen (ePayment) anbieten. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung auch finanziell im Rahmen der OZG-Umsetzung.
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Pressemitteilung-Nr.-37-vom-26.-Februar-2019( PDF 403.53 Kb)
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