Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. März 2019
1. Ministerrat baut Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus / Gründung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern und Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“
1. Ministerrat baut Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus / Gründung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern und Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“
Die Bayerische Staatsregierung baut die Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus. Im Sommer 2019 wird dazu die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern gegründet. Die Stiftung soll als Verbrauchsstiftung Projekte fördern, die der Verbesserung der Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in Bayern dienen. Die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern soll im Doppelhaushalt 2019/2020 mit insgesamt fünf Millionen Euro ausgestattet werden. Der Bedarf an Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen steigt. Gründe hierfür sind unter anderem die angespannte Lage am Wohnungsmarkt und das Bevölkerungswachstum.
Wichtige Instrumente des Freistaates zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sind präventive Maßnahmen wie der soziale Wohnungsbau und das Wohngeld. Außerdem unterstützt das Sozialministerium die für die Obdachlosenhilfe zuständigen Kommunen unter anderem durch die finanzielle Förderung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe und von Beratungs- und Präventionsangeboten. Zusätzlich wurde 2018 der Runde Tisch Obdachlosigkeit gegründet. Sein Ziel ist eine noch bessere Vernetzung und ein noch besserer Austausch von Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege und weiteren Experten der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe.
Begleitend zur Errichtung der Stiftung wird das Sozialministerium im Rahmen des Aktionsplans „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ die bereits bestehenden Förderungen weiter ausbauen. Geplant ist unter anderem die (auch personelle) Stärkung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe, die Erweiterung der bereits bestehenden Modellprojektförderungen sowie die Überarbeitung und Aktualisierung der „Empfehlung für das Obdachlosenwesen“. Für den Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ sollen im Doppelhaushalt 2019/2020 jährlich 2,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
2. Zielgerichteter Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder u.a. durch Stärkung der Frauenhäuser und Frauennotrufe / 24 Millionen Euro für Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention / Interministerielle Arbeitsgruppe wird umfassendes Konzept zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention erarbeiten
Die Umsetzung des im Juni 2018 vorgelegten Drei-Stufen-Plans zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention hat für die bayerische Staatsregierung hohe Priorität. Zur Verbesserung des Hilfesystems für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt wird sie einen erheblichen Beitrag leisten und die vorrangig zuständigen Kommunen vor allem beim Ausbau und bei der Verbesserung der Situation in den Frauenhäusern und den ambulanten Beratungsstellen unterstützen. Zudem wird das Kabinett ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept erarbeiten. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind hierfür eine Aufstockung der Mittel um insgesamt 24 Millionen Euro vorgesehen.
Für qualitative und quantitative Verbesserungen des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sollen davon rund 16 Millionen Euro eingesetzt werden. Geplant sind Zuwendungen als Anreize zur Schaffung neuer Frauenhausplätze. Auch soll beispielsweise der barrierefreie Aus- und Umbau der Frauenhäuser unterstützt und Verbesserungen für diejenigen Frauen erreicht werden, die bisher keinen optimalen Zugang zum Hilfesystem hatten (z.B. Frauen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen oder Frauen mit vielen Kindern). Gleichzeitig soll die Personalsituation in den Frauenhäusern und den Notrufen bzw. Fachberatungsstellen verbessert werden.
Für ein umfassendes Konzept zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention in Bayern sind 8 Millionen Euro vorgesehen. Damit sollen für bislang unzureichend unterstützte Zielgruppen (z.B. gewaltbetroffene Männer, Opfer kultureller oder organisierter Gewalt wie Menschenhandel oder Genitalverstümmelung) präventive Angebote und konkrete Konzepte zum Gewaltschutz entwickelt werden. Ziel ist eine systematische Erfassung von Gewaltphänomenen sowie eine dauerhafte Verknüpfung bereits bestehender Maßnahmen und Strukturen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialministeriums wird die weitere Konzeption erarbeiten.
3. Kabinett beschließt Verlängerung des Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ um zwei Jahre / Überleitung in ein Wahlpflichtfach soll vorbereitet werden
Der Modellversuch „Islamischer Unterricht“ wird um zwei Jahre verlängert. In diesem Zeitraum wird die Überleitung in ein Wahlpflichtfach vorbereitet. Dies hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Der Bayerische Modellversuch Islamischer Unterricht wird seit dem Schuljahr 2009/2010 durchgeführt und läuft nach positiven Evaluationsergebnissen und einer zwischenzeitlichen Verlängerung bis zum Ende des aktuellen Schuljahres 2018/2019. Aktuell nehmen 16.500 Schülerinnen und Schüler an 349 Schulen am Islamischen Unterricht teil. Bei dem Modellversuch handelt es sich um ein staatliches Angebot, das muslimischen Schülerinnen und Schüler in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung entsprechend des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung vermittelt. Der Unterricht wird – wie der Ethikunterricht – in staatlicher Verantwortung mit staatlichen Lehrkräften durchgeführt. Er kombiniert weltanschaulich-religiös neutrale Islamkunde mit Werteerziehung. Das heißt, es geht beim „Islamischen Unterricht“ nicht um religiöse Einübung. Den Schülerinnen und Schülern werden auch Informationen über die anderen Religionen – insbesondere auch das Christentum – an die Hand gegeben. Die jungen Menschen setzen sich mit dem Glauben auseinander und werden zur Werteordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung erzogen. Der Islamische Unterricht leistet damit einen Beitrag zur Integration der muslimischen Schüler und ebenso zur Prävention vor Radikalisierungstendenzen, da er seinen Fokus auf Werteerziehung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung legt.
Für die Überleitung des Modellversuchs in ein Wahlpflichtfach und damit in eine verstetigte Form ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen und die Klärung noch offener verfassungsrechtlicher Fragen werden einige Zeit in Anspruch nehmen.
4. Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung kommt gut voran / Zukunfts-Strategie zur wohnortnahen Versorgung / Mehr stationäre Hospizplätze
Der beschlossene Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern kommt gut voran. Mit der bayerischen „Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“ werden wohnortnahe Versorgungsstrukturen mit neuen und innovativen Angeboten ausgebaut. Ziel ist, qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung zu gewährleisten und dabei Menschen möglichst dort zu betreuen, wo sie leben. Auch Schwerkranke und sterbende Menschen sollen wohnortnah bestmöglich versorgt und begleitet werden.
Um die Strategie umzusetzen, hat das bayerische Gesundheitsministerium den „Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung“ eingerichtet. Dem dauerhaften Gremium gehören alle Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung auf Ebene der (Landes-)Verbände bzw. Organisationen und Vereinigungen an.
Schon jetzt nimmt Bayern im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle in der Hospiz- und Palliativversorgung ein. So ist eine Erhöhung von aktuell 209 auf 280 stationäre Hospizplätze vorgesehen. Allein in den nächsten drei Jahren werden mindestens 40 weitere stationäre Hospizplätze geschaffen. In Bernau befindet sich ein stationäres Hospiz mit zehn Plätzen bereits im Bau. Ein Hospiz in Kempten wird im Rahmen eines Neubaus derzeit um vier Plätze von 8 auf 12 erweitert. Hospize in Alzenau und Nürnberg-Mögeldorf vergrößern ihr Angebot um jeweils zwei Plätze von 8 auf 10 bzw. von 12 auf 14. Das Kinder- und Jugendhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach wird um einen Neubau mit Therapie-, Werk- und Mehrzweckräumen erweitert. In Bamberg wird ein weiteres Kinder- und Jugendhospiz zur Abdeckung des Bedarfs im nordbayerischen Raum entstehen. Bei der Palliativversorgung soll im stationären Bereich die Zahl der Palliativbetten auf rund 600 steigen. Aktuell befinden sich 24 neue Palliativbetten an neun Standorten in Planung. Die palliativmedizinischen Dienste sollen auf rund 100 Angebote ausgebaut werden, um schwerstkranken Menschen eine hochwertige Versorgung ermöglichen zu können.
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Pressemitteilung-Nr.-54-vom-26.03.2019( PDF 405.34 Kb)
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