Bericht aus der Kabinettssitzung vom 27. Juni 2023:
1. Freistaat stellt Weichen für mehr Klimaschutz durch Moorbodenschutz / Bessere Förderbedingungen / Beschleunigung der Verfahren
2. Klimacheck von Zuwendungsrichtlinien gemäß Bayerischem Klimaschutzprogramm
1. Freistaat stellt Weichen für mehr Klimaschutz durch Moorbodenschutz / Bessere Förderbedingungen / Beschleunigung der Verfahren
Intakte Moore sind natürliche CO2-Speicher und für den Klimaschutz unverzichtbar. Sie haben eine besondere biologische Vielfalt und sind Lebensräume unterschiedlichster Artengemeinschaften und tragen zur Wiederherstellung eines natürlichen Landschaftswasserhaushalts bei.
Bayern als moorreiches Land stellt sich seiner Verantwortung und hat sich ambitionierte Ziele im Bereich Klimaschutz durch Moorbodenschutz gesetzt. 2018 hat Bayern mit dem „Masterplan Moore“ den Moorbodenschutz auf eine breite und solide Basis gestellt. Die drei Umsetzungsinstrumente Moorwildnis-, Moorwald- und Moorbauernprogramm sind im Klimaschutzprogramm der Bayerischen Staatsregierung fest verankert. Der Freistaat Bayern setzt dabei auf Kooperation aller Beteiligten und auf Freiwilligkeit. In der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 21. Juli 2021 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2040 insgesamt 55.000 Hektar Moorböden zu sanieren und wiederzuvernässen. Als Zwischenziele sollen 20.000 ha gemäß Moorbauernprogramm bis zum Jahr 2029, 10.000 ha im Vertragsklimaschutz Niedermoore und 2.000 ha im Donaumoos klima- und moorbodenschonend bewirtschaftet werden.
In den vergangenen Jahren konnten bayernweit bereits rund 5.000 Hektar Moorböden wiedervernässt und damit wichtige Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung gewonnen sowie Herausforderungen identifiziert werden. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, hat der Ministerrat heute weitere zentrale Weichenstellungen vorgenommen. Ziele sind:
- die Erhöhung der Akzeptanz und Attraktivität der Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz bei den Zielgruppen;
- die Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für den Moorbodenschutz und Lösung rechtlicher Zielkonflikte, sowie die Beschleunigung der notwendigen Verfahren;
- die schlagkräftige praktische Organisation und Abwicklung.
Möglichkeit bis zu 100%-Finanzierung beim Moorbodenschutz
m das ambitionierte Ziel der Sanierung und Wiedervernässung von Moorböden auf 55.000 ha bis 2040 zu erreichen, hat die Staatsregierung heute beschlossen, dass Klimaschutz durch Moorbodenschutz als weit überwiegendes öffentliches Interesse eingestuft wird. Damit besteht die Möglichkeit der Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Maßnahmenkosten. Dies betrifft die Instrumente der Ländlichen Entwicklung sowie die Maßnahmen gemäß Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien. Denn von den Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz profitiert die gesamte Gesellschaft. Die Anhebung des Wasserstands bedeutet für den Eigentümer der Flächen jedoch einen beträchtlichen Wertverlust und für den Bewirtschafter eine erhebliche Reduktion der Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der Beschluss ist daher ein Meilenstein für die weitere Umsetzung der Maßnahmen. Denn in der kleinteiligen Eigentumsstruktur in Bayern war es bisher eine enorme Herausforderung, Grundeigentümer für solche Projekte zu gewinnen und entsprechende Bodenordnungsmaßnahmen samt der Schaffung der notwendigen Infrastruktur zum Wassermanagement erfolgreich abzuschließen.
Moordatenbank beim Landesamt für Umwelt
Mit einer neuen Moordatenbank beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) steht zukünftig ein umfassender Überblick über alle Aktivitäten im Moorschutz in Bayern, einschließlich der erforderlichen Klimabilanzierung, zur Verfügung.
Beschleunigung der Verfahren
ie Zusammenarbeit von Verwaltung für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaftsverwaltung, Forstverwaltung, Wasserwirtschaftsverwaltung sowie der Naturschutzverwaltung soll weiter optimiert werden, so dass die Schlagkraft erhöht wird. Auf diese Weise können Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz mit den Betroffenen vor Ort schneller im intensiven Dialog entwickelt und umgesetzt werden. Die Naturschutzverwaltung hat dazu mit 28 Moormanagerinnen und Moormanagern hocheffektive „Kümmerer“ in den wichtigsten Moorregionen Bayerns geschaffen, die aktuell bereits in über 70 Mooren tätig sind.
Zudem wird intensiv geprüft, wie rechtliche Vorgaben geändert werden müssen, um wasserrechtliche Genehmigungen in Zusammenhang mit Wasserstandsanhebungen auf Moorböden zu beschleunigen.
Forderungen an den Bund
Darüber hinaus fordert die Staatsregierung den Bund auf, bei der weiteren Ausgestaltung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) eine intensive Länderbeteiligung sicherzustellen und die Kompetenzen der Länder beim Moorschutz zu nutzen. Insbesondere dürfen durch den Bund keine unnötigen und ineffizienten Doppelstrukturen aufgebaut werden.
2. Klimacheck von Zuwendungsrichtlinien gemäß Bayerischem Klimaschutzprogramm
Der Ministerrat hat heute das vom Koordinierungsstab Klimaschutz vorgelegte Konzept für einen sogenannten „Klimacheck“ für staatliche Zuwendungsrichtlinien gebilligt. Damit wird ein zentraler Punkt des Bayerischen Klimaschutzgesetzes umgesetzt. Dieser sieht vor, dass bei staatlichen Zuwendungsrichtlinien die Ziele der jeweiligen Zuwendung mit den Minderungszielen des Klimaschutzgesetzes abzuwägen sind. Ein Klimacheck ist künftig – abgesehen von wenigen Ausnahmen – erforderlich für alle neuen oder geänderten Zuwendungsrichtlinien auf Ministeriumsebene mit Relevanz für den Klimaschutz; insbesondere, wenn durch die Zuwendungsrichtlinie zusätzliche Treibhausgasemissionen von mehr als 1.000 Tonnen CO2-Äquivalente zu erwarten sind. In diesem Fall ist eine Prüfung erforderlich, ob und durch welche Maßnahmen die negativen Auswirkungen auf das Erreichen der bayerischen Klimaziele begrenzt, reduziert oder ausgeglichen werden können. Der Klimacheck wird eigenverantwortlich von den einzelnen Ressorts durchgeführt und dokumentiert. Dabei wurde Wert auf ein möglichst bürokratiearmes Verfahren gelegt.
3. Bayerische Bundesratsinitiative „Anreize statt Verbote – Klimaschutz durch bessere steuerliche Förderungen“
Klimaschutz und der damit verbundene Transformationsprozess können nur mit den Menschen gelingen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist unerlässlich, um den Energieverbrauch deutlich zu senken und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Das Steuerrecht kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, um private Investitionen in nachhaltige Technologien zu fördern und klimafreundliches Handeln zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen, um mehr Klimaschutz durch steuerliche Anreize zu ermöglichen:
- Ausbau und Verbesserung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Um die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, muss die Modernisierungsquote drastisch erhöht werden. Statt der aktuellen ein Prozent pro Jahr sollte sie mindestens verdreifacht werden, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen. Zu diesem Zweck muss die bestehende steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ausgebaut und verbessert werden. Der bestehende steuerliche Fördersatz sollte deutlich angehoben und die Steuerermäßigung auf die ersten fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme verteilt werden. Zudem sollte die steuerliche Förderung auch auf Modernisierungsmaßnahmen außerhalb des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet werden. Dadurch könnten beispielsweise die Kosten für die Sanierung des selbstgenutzten Wohneigentums der Eltern, die von ihren Kindern getragen werden, in die Förderung einbezogen werden. - Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Sanierung von Vermietungsobjekten und Betriebsgebäuden
Um die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von Vermietungsobjekten und Betriebsgebäuden zu verbessern, sollten Aufwendungen für die energetische Modernisierung von Gebäuden grundsätzlich als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand qualifiziert werden. Dies gilt insbesondere für energetische Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes sowie für Fälle der Generalsanierung. - Erbschaftsteuerliche Zuordnung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zum landwirtschaftlichen Betrieb
Landwirtinnen und Landwirte, die Flächen für die Energiewende bereitstellen, dürfen in Zukunft nicht mehr steuerlich benachteiligt werden. Deshalb müssen Flächen, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden, zukünftig auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden. - Steuerbefreiung für vom Netzbetreiber gezahlte Entschädigungen
Für das Gelingen der Energiewende ist der Ausbau der Stromnetze von essenzieller Bedeutung. Um die Verfügbarkeit von Grundstücken für den Stromleitungsbau zu fördern, müssen Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber vollumfänglich steuerfrei gestellt werden. - Steuerliche Förderung von Aufstockungen bei Gebäuden
Auch die Aufstockung bestehender Gebäude kann einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten: Bei Aufstockungen werden in der Regel alte Dächer durch neue ersetzt, die Fassade des gesamten Gebäudes neu gedämmt und eine moderne Heizungsanlage eingebaut. Insbesondere für die Aufstockung von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden sollte deshalb eine beschleunigte steuerliche Abschreibung gelten.
4. Klimabericht 2022
Bayern steht zu seiner Klimaverantwortung. Allein im Jahr 2022 wurde rund 1 Mrd. Euro zusätzlich für den Klimaschutz investiert, bis 2040 werden es rund 22 Mrd. Euro sein. Mit dem neuen Bayerischen Klimaschutzgesetz und dem Bayerischen Klimaschutzprogramm hat die Staatsregierung wichtige Maßnahmen beschlossen. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute dem Ministerrat den im Bayerischen Klimaschutzgesetz vorgesehenen jährlichen Klimabericht vorgestellt. Der Klimabericht 2022 ordnet die bayerische Klimapolitik in die größeren Zusammenhänge der nationalen, europäischen und weltweiten Klimapolitik ein, und informiert transparent mit konkreten Maßnahmenbeispielen über wesentliche Teilbereiche der Bayerischen Klimastrategie. Der Klimabericht 2022 verdeutlicht, dass Bayern klarer Vorreiter und Schrittmacher beim Klimaschutz ist. Die Treibhausgasemissionen je Einwohner im Jahr 2019 waren in Bayern um 31,5 Prozent – und damit um fast ein Drittel – niedriger als im Bundesdurchschnitt (Freistaat: 7,3 Tonnen je Einwohner, Bund: 9,6 Tonnen je Einwohner). Der Bericht zeigt weiterhin, dass im Jahr 2020 eine Reduktion um weitere 4,3 Prozent und im Jahr 2021 nochmals um 3,5 Prozent erfolgte – jeweils im Vergleich zum Jahr 2019.
Der Klimabericht 2022 wird nun in einem nächsten Schritt an den Bayerischen Landtag weitergeleitet und veröffentlicht.
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Pressemitteilung Nr. 206 vom 27. Juni 2023( PDF 155.28 Kb)
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