Interner Link: Klick auf das Große Bayerische Staatswappen öffnet die Startseite
27. Oktober 2015

1. Sozialministerin Emilia Müller: „Ausbau der Erstaufnahme von Flüchtlingen kommt voran, aber weiterhin große Kraftanstrengung vonnöten / Kasernen müssen verstärkt zur Unterbringung genutzt werden / Bewältigung der Flüchtlingskrise erfordert dauerhafte und nachhaltige Begrenzung des Zustroms“

2. Maßnahmen zur raschen Rückführung abgelehnter Asylbewerber / Innenminister Joachim Herrmann: „Zentrale Ausländerbehörden bei den Bezirksregierungen übernehmen schrittweise Zuständigkeiten der Kreisverwaltungsbehörden – 750 neue Stellen bei den Bezirksregierungen“ / Forderungen an den Bund

1. Sozialministerin Müller: „Ausbau der Erstaufnahme kommt voran, aber weiterhin große Kraftanstrengung vonnöten / Kasernen müssen verstärkt zur Unterbringung genutzt werden / Bewältigung der Flüchtlingskrise erfordert dauerhafte und nachhaltige Begrenzung des Zustroms“

Der Ministerrat hat sich heute mit dem Bericht von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller zum Umsetzungsstand des Ausbaus der Erstaufnahme von Asylbewerbern in Bayern befasst.

Die Kapazitäten in der Erstaufnahme hat Bayern kontinuierlich weiter ausgebaut. Müller: „Wir haben in Bayern in allen sieben Regierungsbezirken Erstaufnahmeeinrichtungen. Alleine seit 15. September wurden ca. 3.000 zusätzliche Plätze in der Erstaufnahme geschaffen. Damit stehen derzeit rund 16.000 reguläre Erstaufnahmeplätze zur Verfügung.“

Den Auftrag des Ministerrats, die Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen bis Jahresende auf 15.000 auszubauen, hat das Sozialministerium damit bereits binnen eines Monats erfüllt. So konnten insbesondere neue Plätze im Fliegerhorst Fürstenfeldbruck, in der Aufnahmeeinrichtung Deggendorf, in der Pionierkaserne in der Oberpfalz, in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung in Bamberg und in der Alfred-Delp-Kaserne in Schwaben geschaffen werden sowie weitere Plätze in kleineren Einheiten. Bis Jahresende werden weitere 9.000 Plätze in der Erstaufnahme geschaffen. Bis Ende März 2016 sind nochmal 8.000 zusätzliche Plätze geplant. Außerdem wird auch das Ziel, die in Nutzung befindlichen Plätze des bayernweiten Notfallplanes sukzessive durch reguläre Kapazitäten abzulösen, weiter verfolgt. Auf den Notfallplan muss aber bei unerwartet hohen Zugangszahlen auch zukünftig zurückgegriffen werden.

„Die Änderung des Bundesrechts durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz gibt uns zwar die Möglichkeit, den Aufenthalt in der Erstaufnahme künftig deutlich zu verlängern. Das wollen wir nutzen, um die Anschlussunterbringung zu entlasten. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern sollen künftig gar nicht mehr in die Anschlussunterbringung verteilt werden, sondern direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen in ihre Heimatländer abgeschoben werden“, so die Ministerin.

Zur Steigerung der Aufnahmekapazitäten hat der Ministerrat zudem beschlossen, noch stärker Bundesliegenschaften, insbesondere Kasernen, zur Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen. Müller: „Es ist nicht einzusehen, weshalb wir Wohnraum für Flüchtlinge suchen und anmieten müssen, wenn noch kostenfrei Kasernen zur Verfügung stehen. Hier gilt es, jetzt jede nutzbare, freie Unterbringungsmöglichkeit heranzuziehen.“ Solange es nutzbare Bundesimmobilien zur Flüchtlingsunterbringung im Einzugsbereich einer Gemeinde gibt, wird der Freistaat die Kosten für Neuvermietungen bei Flüchtlingsunterkünften künftig grundsätzlich nicht mehr erstatten.

Die Sozialministerin forderte erneut eine schnellwirksame Begrenzung des Flüchtlingszustroms: „Die dramatischen Ereignisse an der bayerisch-österreichischen Grenze in den vergangenen Tagen zeigen einmal mehr: Auch beim besten Willen und mit den größten Kraftanstrengungen aller Beteiligten können wir eine Herausforderung dieses Ausmaßes dauerhaft nur mit einer sofort wirksamen und nachhaltigen Begrenzung des Zuzugs bewältigen! Hier muss jetzt der Bund handeln!“

Zum Seitenanfang

2. Maßnahmen zur raschen Rückführung abgelehnter Asylbewerber / Innenminister Joachim Herrmann: „Zentrale Ausländerbehörden bei den Bezirksregierungen übernehmen schrittweise Zuständigkeiten der Kreisverwaltungsbehörden – 750 neue Stellen bei den Bezirksregierungen“ / Forderungen an den Bund

Bayern wird mit zusätzlichen Maßnahmen die Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen abgelehnter Asylbewerber beschleunigen. Zu diesem Zweck wird die Staatsregierung die geltenden Zuständigkeiten neu ordnen. Innenminister Joachim Herrmann: „Die Kreisverwaltungsbehörden werden wir schrittweise von allen ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für Asylbewerber befreien. Die so genannten Zentralen Ausländerbehörden bei den Bezirksregierungen werden nach und nach deren Aufgaben übernehmen. Sie werden massiv personell verstärkt und erhalten 2016 weitere 750 Stellen.“ Bis zur endgültigen Übernahme der Aufgaben durch die Bezirksregierungen müssten die Kreisverwaltungsbehörden Aufenthaltsbeendigungen laut Anweisung des Innenministeriums vorrangig und mit Nachdruck betreiben. Unterbleibe die Aufenthaltsbeendigung ohne sachlichen Grund, werde geprüft, wie man künftig die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für betroffene Asylbewerber ausschließen könne. Der Freistaat Bayern setze laut Herrmann weiterhin auf unangekündigte Abschiebungen, sobald die Ausreisefrist abgelaufen sei. Die Zahl der dieses Jahr im wöchentlichen Turnus überwiegend in Sammelrückführungen Abgeschobenen beläuft sich nach Angaben Herrmanns bislang auf 3.000 abgelehnte Asylbewerber. 9.000 hätten heuer bereits freiwillig die Heimreise angetreten. Damit hat der Freistaat Bayern in 2015 bislang etwa 3.000 Ausreisen mehr zu verzeichnen, als auf Bayern ablehnende Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entfallen (ca. 9.000).

Darüber hinaus forderte die Bayerische Staatregierung den Bund insbesondere dazu auf,

• mit allen diplomatischen und entwicklungspolitischen Mitteln Herkunftsländer verstärkt dazu anzuhalten, ihre eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen,
• die Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren für alle Herkunftsstaaten wiederaufzunehmen, prioritär zu behandeln und schnell durchzuführen,
• die sicheren Herkunftsstaaten Ghana und Senegal vorrangig durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) zu bearbeiten – allein in Bayern stehen bei rund 2.000 Senegalesen oft schon seit weit über einem Jahr Asylentscheidungen aus – ,
• weitere Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen, um schnellere Asylverfahren und Aufenthaltsbeendigungen zu ermöglichen,
• umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen an den deutschen Staatsgrenzen zu schaffen, um unmittelbar Abschiebungen und Zurückschiebungen an der Grenze zu ermöglichen,
• die sogenannte „Duldung“ in den Fällen abzuschaffen, in denen trotz Ausreisepflicht die Abschiebung unmöglich ist – etwa bei Täuschungen über die Identität oder fehlender Mitwirkungsbereitschaft abgelehnter Asylbewerber bei der Beschaffung von Heimreisepapieren – und anstatt dessen nur noch ein Papier auszustellen, in dem die Ausreisepflicht, die Angaben des Betreffenden zu seinen persönlichen Daten sowie die Ausreisefrist vermerkt sind.

Zum Seitenanfang

  • öffnet  in neuem Fenster
    ( 0 b)